In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht Köln einen pauschalen Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen festgelegt. Es verurteilte einen Internetnutzer zu 200 Euro je angebotenem Musikstück - im aktuellen Fall insgesamt 3.000 Euro für 15 Lieder, zuzüglich 2.400 Euro aus einer zuvor erfolgten Abmahnung, die der Beklagte nicht akzeptiert hatte.
Es handelte sich in diesem Fall offenbar um einen minderjährigen Täter, denn das Urteil nimmt auch Stellung zur Verantwortlichkeit der Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die durch ihre Kinder am elterlichen Internetanschluss begangen werden.
Nach Meinung der Richter müssen die Eltern durch "wirksame Kontrollen" gewährleisten, dass ihre Kinder z.B. nicht an Filesharing-Netzwerken teilnehmen - andernfalls haften sie wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.
Quelle: Dr. Bahr
OLG Köln: 200,- EUR Schadensersatz bei P2P-Urheberrechtsverletzung - Kanzlei Dr. Bahr
Fragt sich nur noch, wie eine solch wirksame Kontrolle denn aussehen soll.
Kameras im Kinderzimmer, Keylogger auf den PCs der Kinder? Bringt aber auch nichts, weil damit findet man es ja erst raus, wenn es schon passiert ist.
Es handelte sich in diesem Fall offenbar um einen minderjährigen Täter, denn das Urteil nimmt auch Stellung zur Verantwortlichkeit der Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die durch ihre Kinder am elterlichen Internetanschluss begangen werden.
Nach Meinung der Richter müssen die Eltern durch "wirksame Kontrollen" gewährleisten, dass ihre Kinder z.B. nicht an Filesharing-Netzwerken teilnehmen - andernfalls haften sie wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.
Quelle: Dr. Bahr
OLG Köln: 200,- EUR Schadensersatz bei P2P-Urheberrechtsverletzung - Kanzlei Dr. Bahr
Fragt sich nur noch, wie eine solch wirksame Kontrolle denn aussehen soll.
Kameras im Kinderzimmer, Keylogger auf den PCs der Kinder? Bringt aber auch nichts, weil damit findet man es ja erst raus, wenn es schon passiert ist.