Verbraucherschützer mahnen Apple wegen irreführender Garantiebedingungen ab

Supernature

Und jetzt?
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Wegen mangelnder Transparenz bei seinen erweiterten Garantieleistungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Abmahnung gegen Apple ausgesprochen.
Streitpunkt ist der so genannte "AppleCareProtectionPlan" - gegen Aufpreis können die Käufer eines Apple-Produkts ihre Garantieansprüche sowohl zeitlich als auch umfänglich erweitern. So kann zum Beispiel für drei Jahre ein Vor-Ort Austauschservice hinzugebucht werden.
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Apple die Werbung für diese Leistungen so gestaltet, dass bei den Verbrauchern der Eindruck entsteht, bereits nach einem Jahr nur noch eingeschränkte Gewährleistungsansprüche zu haben - ohne auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinzuweisen.

Quelle: Dr. Bahr
Verbraucherschützer mahnen Apple wegen irreführender Garantie ab - Kanzlei Dr. Bahr
 
Im Rahmen der Gewährleistung hat man aber keinen Anspruch auf Service (Kundendienst) und Support (Unterstützung), lediglich Schäden müssen beseitigt bzw. Geräte ausgetauscht werden. Nach 6 Monaten muss man übrigens als Kunde nachweisen, dass der Schaden von Anfang an bestanden hat oder eine konstruktive Schwachstelle ist und hat keineswegs eine Garantie des Herstellers, dass man bei einem x-beliebigen Defekt einfach so Geräte einsenden und reparieren oder, schlimmer noch, warten lassen kann. Das wäre eine Frage der Kulanz(Gefälligkeit), die es bei Apple nur selten gibt. Möchte man also, dass ein Gerät für die nächsten n-Jahre nahezu ohne Fragen von Apple wieder in Schuss gebracht wird, auch wenn man es etwas misshandelt hat, dann muss man eben in die Tasche greifen. Das ist für mich keine Irreführung.

Apple ist zwar meiner Meinung nach eine geldgierige Firma, aber ihre Garantien nehmen sie Ernst und soweit ich weiß konnte, vielleicht von Einzelfällen abgesehen, bisher niemand Apple vorwerfen, entgegen der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Gewährleistung gehandelt zu haben - ganz im Gegenteil - teilweise wurden Geräte aus Gefälligkeit wie z.B. eine bestimmte iPod Serie sogar bei noch bestehender voller Funktionstüchtigkeit kostenlos gegen neuere Produkte ausgetauscht, weil im normalen Produkt ein konstruktiver Mangel enthalten war. *1)

Vielleicht sollten die Verbraucherschützer auch alle anderen Firmen abmahnen, die nicht den vollständigen Gesetzestext zur Gewährleistung in ihren Prospekten abdrucken.


1: und weil es natürlich auch werbewirksam war. Ein solcher iPod Apple gerade einmal 21 US$ in der Herstellung kostet und eine entsprechende Werbekampagne nicht billiger gewesen wäre - aber: Niemand hat Apple jemals vorgeworfen, ein wohltätiges Unternehmen zu sein, was auf Gewinne verzichtet.
ot:
... und jetzt gehe ich mir die Finger waschen, denn ich habe etwas positives über Apple geschrieben ...
 
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