Wegen mangelnder Transparenz bei seinen erweiterten Garantieleistungen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Abmahnung gegen Apple ausgesprochen.
Streitpunkt ist der so genannte "AppleCareProtectionPlan" - gegen Aufpreis können die Käufer eines Apple-Produkts ihre Garantieansprüche sowohl zeitlich als auch umfänglich erweitern. So kann zum Beispiel für drei Jahre ein Vor-Ort Austauschservice hinzugebucht werden.
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Apple die Werbung für diese Leistungen so gestaltet, dass bei den Verbrauchern der Eindruck entsteht, bereits nach einem Jahr nur noch eingeschränkte Gewährleistungsansprüche zu haben - ohne auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinzuweisen.
Quelle: Dr. Bahr
Verbraucherschützer mahnen Apple wegen irreführender Garantie ab - Kanzlei Dr. Bahr
Streitpunkt ist der so genannte "AppleCareProtectionPlan" - gegen Aufpreis können die Käufer eines Apple-Produkts ihre Garantieansprüche sowohl zeitlich als auch umfänglich erweitern. So kann zum Beispiel für drei Jahre ein Vor-Ort Austauschservice hinzugebucht werden.
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Apple die Werbung für diese Leistungen so gestaltet, dass bei den Verbrauchern der Eindruck entsteht, bereits nach einem Jahr nur noch eingeschränkte Gewährleistungsansprüche zu haben - ohne auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinzuweisen.
Quelle: Dr. Bahr
Verbraucherschützer mahnen Apple wegen irreführender Garantie ab - Kanzlei Dr. Bahr