Wieso ist das nicht mehr erlaubt und wer hat das wo festgelegt?
Ein Zeugnis muss wahr sein, es muss aber auch wohlwollend sein.
Das ist manchmal ein schwieriger Spagat für den Zeugnisersteller, denn rein theoretisch macht er sich bei zu positiven (aber unwahren) Behauptungen einem neuen Arbeitgeber sogar regresspflichtig. Ist aber wohl wirklich eher reine Theorie, mir ist kein derartiger Fall bekannt. Trotzdem ist das u.U. nicht auszuschließen, wenn z.B. jemand im Personentransport tätig ist und der bisherige Arbeitgeber im Zeugnis wichtige Tatsachen verschweigt und es in der Folge (Kausalität) bei einem neuen Arbeitgeber zu Personenschäden kommt.
Die Formulierung Razorblades
Hat die Arbeiten immer zu seiner vollsten Zufriedenheit erledigt.
würde ich auch als kritisch betrachten, keinen Menschen interessiert wie zufrieden der
Arbeitnehmer mit seiner Aufgabenerledigung war. Wichtig ist nur, was der
Arbeitgeber dazu meint.
Manchmal ist es schon schwer, überhaupt etwas Positives über einen Kollegen zu sagen. Wenn er seine Arbeit immer gerade so macht, mal ein bißchen besser, mal ein bißchen schlechter, aber eigentlich nie
gut oder
sehr gut (wenn er also nach Schulnoten sich im Bereich 3- bis 4+ bewegt), was soll man da sagen?
Eventuell soziale Kompetenzen betonen, aber auch da muss man vorsichtig sein. Eine Überbetonung sozialer Kompetenzen wird vielfach auch negativ ausgelegt (ist ein Klatschmaul; kümmert sich um Dinge, die ihn nichts angehen; Sozialneid, usw.). Auch die Überbetonung von Selbstverständlichkeiten (Pünktlichkeit, Sauberkeit, Sorgfalt) ist eher negativ.
Festgelegt ist in der Zeugnissprache nur wenig, es gibt da eben übliche Formulierungen oder solche, die durch die Rechtsprechung als zulässig oder unzulässig beurteilt wurden. So hat man laut BAG z.B.
keinen Anspruch auf eine Formulierung wie
Wir bedauern das Ausscheiden von Frau /Herrn … und wünschen ihr/ihm auf dem weiteren Lebensweg alles Gute.
Seitdem das BAG so entschieden hat, hat das
Weglassen dieser Formulierungen in Zeugnissen erheblich an Bedeutung gewonnen (denn dann gibt der Arbeitgeber zu verstehen, dass er das Ausscheiden des Arbeitnehmers
nicht bedauert). In Firmen mit "richtiger" Personalabteilung sollte man nämlich Zeugnisse durchaus zu schreiben und auch zu lesen wissen.