Beim Cyber Monday von Amazon handelte es sich teilweise um verbotene Lockvogel-Werbung - das hat das Landgericht Berlin entschieden. Im Rahmen dieser Aktion hatte Amazon verschiedene Produkte in begrenzter Stückzahl zum Teil deutlich unter dem regulären Preis angeboten. Viele dieser Angebote waren nach kurzer Zeit vergriffen.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale klagte daraufhin wegen irreführender Werbung. Die Richter folgten den Argumenten der Verbraucherschützer. Demnach hätten die beworbenen Produkte für mindestens 30 Minuten verfügbar sein müssen, was einem Viertel des Aktionszeitraums von zwei Stunden entspricht.
Sollte Amazon den Cyber Monday in diesem Jahr neu auflegen, wird man für entsprechende Lagerbestände sorgen müssen.
Vermutlich wird das Urteil dazu führen, dass der Aktionszeitraum deutlich gekürzt wird oder dass die Angebote einfach weniger attraktiv sind und somit auch weniger Nachfrage herrscht.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale klagte daraufhin wegen irreführender Werbung. Die Richter folgten den Argumenten der Verbraucherschützer. Demnach hätten die beworbenen Produkte für mindestens 30 Minuten verfügbar sein müssen, was einem Viertel des Aktionszeitraums von zwei Stunden entspricht.
Sollte Amazon den Cyber Monday in diesem Jahr neu auflegen, wird man für entsprechende Lagerbestände sorgen müssen.
Vermutlich wird das Urteil dazu führen, dass der Aktionszeitraum deutlich gekürzt wird oder dass die Angebote einfach weniger attraktiv sind und somit auch weniger Nachfrage herrscht.