Wer bei ebay etwas verkaufen möchte, der muss sich offenbar keine große Mühe geben, gute Fotos vom Verkaufsgegenstand zu schießen. Es genügt, wenn man nach sieht, ob jemand anders schon gute Bilder gemacht hat - und dann nimmt man einfach die.
Sollte man dabei erwischt werden, drohen maximal 20 Euro Schadenersatz.
So hat es das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Ein Verkäufer klaute für seine ebay-Auktion die Bilder eines anderen Mitglieds. Dieses wiederum nahm sich einen Anwalt, ließ den dreisten Bilderdieb abmahnen und forderte Schadenersatz - nach Meinung der Richter weitgehend zu Unrecht.
Als Schadenersatz kämen maximal 20 Euro in Betracht, die Einschaltung eines Anwalts wäre nicht nötig gewesen, da es sich um einen "einfach gelagerten Fall" handele.
Quelle: OLG Braunschweig: Nur 20,- EUR Schadensersatz für privaten Online-Fotoklau - Kanzlei Dr. Bahr
Da kann ich mir nur an den Kopf fassen. Auf der einen Seite werden Privatleute mal eben zu gewerblichen Verkäufern erklärt, nur weil sie mehr als drei Artikel in einem Monat verkauft haben, und müssen sich dann von Firmenanwälten an den Pranger stellen lassen - wenn einem aber selbst Unrecht widerfährt, dann darf man sich mit diesen Mitteln nicht wehren.
Der Bestohlene legt in diesem Fall vermutlich kräftig drauf, obwohl er einwandfrei im Recht ist.
Sollte man dabei erwischt werden, drohen maximal 20 Euro Schadenersatz.
So hat es das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Ein Verkäufer klaute für seine ebay-Auktion die Bilder eines anderen Mitglieds. Dieses wiederum nahm sich einen Anwalt, ließ den dreisten Bilderdieb abmahnen und forderte Schadenersatz - nach Meinung der Richter weitgehend zu Unrecht.
Als Schadenersatz kämen maximal 20 Euro in Betracht, die Einschaltung eines Anwalts wäre nicht nötig gewesen, da es sich um einen "einfach gelagerten Fall" handele.
Quelle: OLG Braunschweig: Nur 20,- EUR Schadensersatz für privaten Online-Fotoklau - Kanzlei Dr. Bahr
Da kann ich mir nur an den Kopf fassen. Auf der einen Seite werden Privatleute mal eben zu gewerblichen Verkäufern erklärt, nur weil sie mehr als drei Artikel in einem Monat verkauft haben, und müssen sich dann von Firmenanwälten an den Pranger stellen lassen - wenn einem aber selbst Unrecht widerfährt, dann darf man sich mit diesen Mitteln nicht wehren.
Der Bestohlene legt in diesem Fall vermutlich kräftig drauf, obwohl er einwandfrei im Recht ist.