Gericht erklärt privaten Foto-Diebstahl auf eBay für praktisch straffrei

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Wer bei ebay etwas verkaufen möchte, der muss sich offenbar keine große Mühe geben, gute Fotos vom Verkaufsgegenstand zu schießen. Es genügt, wenn man nach sieht, ob jemand anders schon gute Bilder gemacht hat - und dann nimmt man einfach die.
Sollte man dabei erwischt werden, drohen maximal 20 Euro Schadenersatz.
So hat es das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.
Ein Verkäufer klaute für seine ebay-Auktion die Bilder eines anderen Mitglieds. Dieses wiederum nahm sich einen Anwalt, ließ den dreisten Bilderdieb abmahnen und forderte Schadenersatz - nach Meinung der Richter weitgehend zu Unrecht.
Als Schadenersatz kämen maximal 20 Euro in Betracht, die Einschaltung eines Anwalts wäre nicht nötig gewesen, da es sich um einen "einfach gelagerten Fall" handele.

Quelle: OLG Braunschweig: Nur 20,- EUR Schadensersatz für privaten Online-Fotoklau - Kanzlei Dr. Bahr

Da kann ich mir nur an den Kopf fassen. Auf der einen Seite werden Privatleute mal eben zu gewerblichen Verkäufern erklärt, nur weil sie mehr als drei Artikel in einem Monat verkauft haben, und müssen sich dann von Firmenanwälten an den Pranger stellen lassen - wenn einem aber selbst Unrecht widerfährt, dann darf man sich mit diesen Mitteln nicht wehren.
Der Bestohlene legt in diesem Fall vermutlich kräftig drauf, obwohl er einwandfrei im Recht ist.
 
Ich sehe das mal positiv und als ersten Schritt in die richtige Richtung, obwohl, wenn ich bedenke, welchen Aufwand ein guter Fotograf für ein gutes Produktfoto betreibt. Im Grunde hat das Gericht schon die bisherige Linie verfolgt. Leider ist der Aufwand für ein privates Produktfoto nunmal nicht so hoch.
 
Die Qualität oder Professionalität des Bildes hat nichts mit der Schöpfungshöhe zu tun. Der Aufwand, der bei der Erstellung des Bildes getrieben wurde ist erst, einmal irrelevant (... mir fällt dazu ein ganz bestimmter "Bratwurst" Fall eines bestimmten online Kochbuchs ein. Die Schöpfungshöhe des "Werks" war dabei IMHO Null, das Gericht hat es jedoch anders gesehen.)

Wie sieht es nach dem Urteil des Gerichts eigentlich mit Produktbildern aus, die aus Herstellerpublikationen für den Zweck der Werbung für den Verkauf eben jenes Gebrauchtprodukts entnommen wurden? Kosten die dann auch nur 20 €uronen?

Die Frage ist für mich letztendlich:
Steht das Bild unter dem Schutz des Urheberrechts oder nicht. Wenn ja, sollte das selbe Recht für alle gelten, egal ob Privatperson, Berufsphotograph oder die Werbeabteilung eines Multi Milliarden €uronen Konzerns. In so fern kann ich das Urteil nicht verstehen, wenn ich es im Zusammenhang mit anderen Urteilen ähnlicher Art betrachte.

Abhilfe für alle privaten eBayer, die etwas verkaufen wollen und nicht wollen, dass ihre Fotos von anderen benutzt werden: Fotografiert euch selbst dabei, wie ihr den Gegenstand haltet bzw. präsentiert. Das sieht zwar meistens bescheuert aus, aber dann schlägt das Recht am eigenen Bild zu :ROFLMAO:
 
Die Qualität oder Professionalität des Bildes hat nichts mit der Schöpfungshöhe zu tun. Der Aufwand, der bei der Erstellung des Bildes getrieben wurde ist erst, einmal irrelevant (... mir fällt dazu ein ganz bestimmter "Bratwurst" Fall eines bestimmten online Kochbuchs ein. Die Schöpfungshöhe des "Werks" war dabei IMHO Null, das Gericht hat es jedoch anders gesehen.)

Wenn das so ist, wie zum Teufel wird dann der Wert eines Bildes bemessen, ich meine jetzt nicht Chagall oder Rembrand, sondern eins das von Theo Müller, Gebr. Albrecht oder Antti stammt?
 
Aus dem Bekanntenkreis ist dieses bekannt, daher weis ich das z.B.:
Ein weltweiter Konzern, der Plastikgeschirr und Küchenutensilien für die glückliche Hausfrau vertreibt, den "Bilderklau" pauschal mit 200€ pro Bild abmahnt.

Die Frage ist nun, warum sind deren Bilder 10mal soviel wert :unsure:
 
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