Behördlicher Datenzugriff muss neu geregelt werden

Supernature

Und jetzt?
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Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat in einer Grundsatzentscheidung die Paragraphen 111 bis 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Bis zum 30. Juni 2013 muss die Bundesregierung nun eine Neufassung vorlegen.
Die Bestimmungen, welche die Herausgabe von Verkehrsdaten, Passwörtern, PIN-Codes und anderen vertraulichen Informationen an Strafverfolgungsbehörden regeln, verletzten das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung.
Beanstandet wurde unter anderem, dass die Polizei zum Beispiel beschlagnahmte Mobiltelefone auslesen und dafür beim Provider die Herausgabe von PIN und PUK verlangen darf (und ich dachte immer, diese Daten sind dem Provider selbst gar nicht bekannt, steht es nicht so in den entsprechenden Briefen?).

Den Paragraph 112 des TKG halten die Bundesrichter dagegen für in Ordnung:
Er legt fest, dass Ermittlungsbehörden ohne Information und Zustimmung von Provider und Anschlussinhaber bei der Bundesnetzagentur gespeicherte Daten abfragen können.

Links zum Thema:
Herausgabe von Passwörtern - Karlsruhe beschränkt Ermittler-Zugriff auf Nutzerdaten - Digital - sueddeutsche.de
heise online | Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten
Karlsruhe erklärt Teile des Telekommunikationsgesetzes für verfassungswidrig | Business | News | ZDNet.de
 
Deutschland wird Generalüberwacht, wißt ihr das immer noch nicht? :unsure:

STASI 2.0 nimmt immer konkretere Formen an.
Zustände wie in Spanien werden sich auf andere Länder übertragen, wo auf friedliche Demonstranten und Passanten
eingeprügelt wird, kommt immer mehr in "Mode".

Dann wißt ihr, in was für einer feinen "Demokratie" wir leben.
Manchmal denke ich das die Geheimdienste sowieso machen was sie wollen - die Parteiliche Kontrolle ist ja jetzt schon mies.
 
Übertriebene Polizeigewalt, die selbst dann ohne Folgen bleibt, wenn es Filmbeweise gibt, ist auch in Deutschland schon seit Jahren Realität. Dank verpflichtender Kennzeichnung dürfen gewaltbereit Polizisten ja anonym auf alles einschlagen, was nicht schnell genug flüchtet.
Aber das ist ein anderes Thema, unser Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit mehrfach durch wohltuend sachliche Entscheidungen hervor getan - und ich hoffe, das bleibt noch eine Weile so.
 
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