Das Amtsgericht Hamburg hat (erneut) entschieden, dass der P2P-Upload eines einzigen Films einen Streitwert von 15.000 Euro rechtfertigt. Ein Filesharer war wegen dieses Verstoßes vom Rechetinhaber verklagt worden, offenbar hatte er sich geweigert, den Streitwert in dieser Höhe anzuerkennen.
Neben den Abmahnkosten von 760 Euro und 250 Euro Schadenersatz muss er nun auch noch für die Gerichtskosten aufkommen.
Ebenfalls haben die Hamburger Richter - wie viele andere Gerichte bereits zuvor - in ihrer Entscheidung festgestellt, dass die pauschale Abmahngebühr von 200 Euro gemäß Paragraph 97 des Urheberschutzgesetzes hier nicht anwendbar ist, da durch die öffentliche Bereitstellung eine unkontrollierte Verbreitung stattfindet.
Quelle: Dr. Bahr
AG Hamburg: 250,- EUR Schadensersatz für P2P-Upload eines Filmes - Kanzlei Dr. Bahr
Neben den Abmahnkosten von 760 Euro und 250 Euro Schadenersatz muss er nun auch noch für die Gerichtskosten aufkommen.
Ebenfalls haben die Hamburger Richter - wie viele andere Gerichte bereits zuvor - in ihrer Entscheidung festgestellt, dass die pauschale Abmahngebühr von 200 Euro gemäß Paragraph 97 des Urheberschutzgesetzes hier nicht anwendbar ist, da durch die öffentliche Bereitstellung eine unkontrollierte Verbreitung stattfindet.
Quelle: Dr. Bahr
AG Hamburg: 250,- EUR Schadensersatz für P2P-Upload eines Filmes - Kanzlei Dr. Bahr