Facebook-Account eines mutmaßlichen Einbruch-Tippgebers soll beschlagnahmt werden.

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Und jetzt?
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Vor dem Reutlinger Amtsgericht steht ein 20jähriger Mann wegen eines Einbruchs vor Gericht - er soll ihn aber nicht selbst begangen, sondern einem Freund den entscheidenden Hinweis gegeben haben. Um ihm die Tat beweisen zu können, möchte das Gericht den Facebook-Account des Angeklagten beschlagnahmen - doch das gestaltet sich schwierig. Von der deutschen Facebook-Zentrale hat das Gericht bereits eine Absage erhalten - nur die Kollegen in Irland hätten Zugriff auf die Daten von "Al Capone" - so nennt sich der Angeklagte auf Facebook - Nomen est Omen?
Die Richter vermuten, dass der Tipp, wo sich der nächste Bruch lohnen könnte, per privater Nachricht in Facebook weiter gegeben wurde - ohne einen entsprechenden Datenauszug lässt sich das aber nicht beweisen.
Ob das nach Irland versandte Rechtshilfeersuchen erfolgreich sein wird, ist offen.
Sehnsüchtig blickt man in die USA, wo die Durchleuchtung auch privater Daten durch die Ermittlungsbehörden längst Routine ist.
Doch auch angesichts dieses Falls muss man sich fragen: Will man das wirklich?

Richter beschlagnahmt Facebook-Account - Regionale Nachrichten, Bilder und Videos aus Baden-Württemberg - schwaebische.de
 
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