[Hinweis] Wieder Streit um Deep Links

RollerChris

R.I.P.
Wieder Streit um Deep Links

[ 02. Mai 2002 00:00:00 MEZ ]
Die Dallas Morning News will es offenbar darauf ankommen lassen: Die texanische Zeitung verbietet es einem unangenehmen Kritiker, "deep links" auf Beiträge der Online-Ausgabe der Tageszeitung zu setzen. Die Antwort des Kritikers, BarkingDogs.com, signalisiert ebenfalls Kampfbereitschaft: "Kiss my e-Butt".

http://www.dallasnews.com/
http://www.barkingdogs.org/
http://www.wired.com/news/politics/0,1283,52213,00.html

In der Vergangenheit wurde schon oft im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten das "tiefe Verlinken" angesprochen. Doch in den meisten Fällen zeigte sich, dass es nur selten um die Frage nach den tiefen Links alleine ging. Oft handelte es sich vielmehr um Fälle, bei denen Inhalte in Frame Sets oder Pop Ups eingebettet wurden. In anderen Fällen (tickets.com vs. ticketmaster.com) ging es um die systematische Verknüpfung von Regionalseiten mit den Datenbankinhalten eines anderen Unternehmens.

http://www.intern.de/news/462.html

Bei diesem letztgenannten Streit hatte ein US-Bundesgericht vor zwei Jahren entschieden, dass ein tiefer Link an sich noch nicht als Rechtsverstoß angesehen werden kann. Solange klar erkennbar bleibt, wer Urheber der verlinkten Informationen ist, liegt kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Doch das scheint der Herausgeber der Dallas Morning News anders zu sehen. Er verweist auf seine "Terms of Service" in denen angegeben wird, dass Links nur auf die Startseite erlaubt sind. Begründet wird diese Vorgehensweise mit dem Umsatzverlust, der durch Deep Links verursacht wird. Lesern, die direkt auf einen Beitrag geleitet werden, wird die Umgehung der Werbeeinblendungen möglich gemacht.

http://www.dallasnews.com/registration/termsofservice.html

Außerdem sei es möglich, dass ein Besucher auf diese Art und Weise nicht klar erkennt, von wem die Inhalte tatsächlich stammen. Das ist allerdings ein extrem schwaches Argument, denn bei dem von der Zeitung monierten Beitrag des Kritikers wird selbst in den Anker-Texten noch angegeben, um wessen Inhalte es sich handelt.

http://www.barkingdogs.org/News_Fea..._fire_2_/go_lounge_destroyed_by_fire_2_.shtml

Nichtsdestotrotz will die Tageszeitung nun klagen und der Betreiber der BarkingDogs.com will sich dieser Klage stellen. Spätestens nach diesem Urteil dürfte dann auch in den USA klar sein, was hierzulande als herrschende Meinung gilt: Links im Sinne eines Zitats sind immer unabhängig von einer Erlaubnis des Verlinkten.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es beispielsweise laut Dr. Weinknecht dann, wenn Wettbewerber einen Link zu Zwecken des Wettbewerbs (z.B. Preisvergleich) setzen. Ein weiteres Beispiel für eine wettbewerbsrechtliche Einschränkung sieht wiederum Dr. Rauschhofer dort, wo der Eindruck entstehen kann, es bestünden geschäftliche Verbindungen zwischen beiden Seiten.

http://www.weinknecht.de/
http://www.rechtsanwalt.de/

"bonnanwalt" Boris Höller fasst sein Ergebnis in einer Faustformel zusammen: "Die Einbettung und der Kontext des Verweises ist streitentscheidend". Schlechthin-Untersagung eines Links kommt seiner Meinung nach nur in extremen Ausnahmesituationen in Betracht. Daran ändert sich auch nichts, wenn Site-Betreiber ausdrücklich die Verlinkung verbieten.

http://www.bonnanwalt.de/

Alle drei Anwälte hatten wir übrigens schon vor einigen Wochen zu diesem Thema befragt. Hintergrund war damals gewesen, dass immer häufiger Hinweise auf Sites zu finden sind, die das Setzen von Links verbieten. Ein typisches Beispiel hierfür ist renault.de. Dort steht in den Rechtsinfos "Die Einrichtung eines Hypertext-Links auf die Website Renault.de erfordert eine vorherige Zustimmung von Renault".

Nach den Ausführungen der Anwälte kann man in Analogie zu einem bekannten Sprichwort nur sagen "HTML ist geduldig". Allerdings spricht auch nichts dagegen, Forderungen dieser Art freiwillig nachzukommen. Wer keine Links will, soll sie auch nicht bekommen.
© IDG
Quelle:www.arcor
 
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