Möglichkeit Strafgebühr wegen Schwarzfahren zu sparen?

Maliko

Vormals Nightstalker
Hi,

ich hab mal ne Frage an euch. Ich bin die letzten 3 Monate immer mit einer Monatskarte Zug gefahren, habe diesen Monat aber nur noch eine Woche zum Fahren, und da es bei uns keine Wochenkarten gibt, habe ich einzelfahrscheine für diese Woche im Vorraus gekauft. Leider habe ich nun heute morgen in der Eile Vergessen das Ticket abzustempeln und natürlich ist in dem Moment auch ein Kontrolleur im Zug gewesen.

Ich hab ihm zwar noch gesagt, das ich normalerweise mit Monatskarte fahre, habe ihm sogar meine Monatskarte vom letzten Monat gezeigt, sowie die 4er Karte, wo lediglich der Stempel fehlte, doch statt mir die Karte Abzustempeln hat der Kontrolleur meine Daten als Schwarzfahrer aufgeschrieben.

Hat zufällig irgendjemand von euch eine Ahnung, ob ich die 40 Euro nicht noch irgendwie umgehen kann, ich hab ja lediglich vergessen die Karte abzustempeln, ich konnte die Karte dem Kontrolleur ja sogar zeigen, was ihn aber nicht interessiert hat. Es handelte sich bei dem Kontrolleur übrigends auch nicht um einen Uniformierten Mitarbeiter der Bahn sondern lediglich um einen Zivilen Kontrolleur.

Ich bin ehrlich gesagt nämlich nicht bereit 40 Euro zu zahlen, nur weil ich in der Eile heute morgen nicht dran gedacht habe vor dem Einstieg in den Zug das dämliche Ticket (das ich nachweislich dabei hatte) abzustempeln.

Liebe Grüße
Dennis
 
Kein gültiger FAhrschein = Strafgebühr. Einzige Ausnahme hiervon sind personenbezogene Karten (Jahreskarte, Schülerausweis, etc.),
da kann man im nachhinein diese Strafgebühr anfechten.
Ein Kontrolleur hat die Möglichkeit deinen Fahrschein abzustempeln oder aber auch nicht.
DAs liegt in seinen Ermessen, jedoch hast du kein Recht auf eine Entwertung des Fahrscheines im Zug.
Den in den Beförderungsbedingungen steht eindeutig, das der Fahrschein VOR FAhrtantritt entwertet werden muss.
Zudem werden die Kontrolleure vermehrt dazu angehalten, hart durchzugreifen, und keine Ausnahme zu machen.
Leider wirst du um eine Zahlung dieser Teuros nicht herumkommen.

Liebe Grüße
MArio
 
Mag hat schon alles geschrieben, wäre ja sonst auch easy, man hat für den Notfall immer ne ungestempelte Karte dabei...
 
Klar, das wäre ein einfacher Trick - und weil es keine noch so ungeheuerliche Geschichte gibt, die nicht schon als Ausrede erzählt worden wären, sind die Kontrolleure auch darauf gedrillt, wie Roboter ihre Routine abzuarbeiten, wenn man jemanden ohne gültigen Fahrschein antrifft.
Ich würde es dennoch darauf ankommen lassen - was Maliko beschreibt, klingt ja plausibel, und der Sachbearbeiter des Falls bei den Verkehrsbetrieben hat immer noch die Möglichkeit, die Sache fallen zu lassen.
An Deiner Stelle würde ich jetzt nicht darauf warten, bis das Schreiben kommt, sondern von mir aus den Sachverhalt nochmals per Brief oder E-Mail schildern.
Wenn trotzdem auf der Strafe beharrt wird, dann würde ich meinem Ärger über diese Engstirnigkeit Luft machen - und zwar so, dass der Leser des Briefes auch noch Grund hat, sich zu ärgern :).
Rein juristisch betrachtet ist es aber wohl so: Wenn die stur darauf beharren, dann ist da nichts zu machen.
 
So, wie ich die "Kontrolleure" kennengelernt habe, wird da kaum etwas zu machen sein.

Zwischen 2006 und 2008 bin ich regelmässig von Freiburg nach Weil am Rhein gependelt, normalerweise mit dem Auto.
Gleich in der ersten Arbeitswoche musste ich am Abend mein Auto in Weil stehen lassen, weil der Autofahrstuhl der Tiefgarage durch einen Stromausfall stundenlang nicht funktionierte. Also Ticket gelöst und mit der Bahn gefahren.
Am nächsten Morgen hatte ich die übertragbare Regio-Karte meiner Frau für die Fahrt dabei und wollte auf dem Bahnsteig eine Anschlusskarte lösen, da die Regiokarte nicht bis Weil am Rhein gilt. Auf meinem Bahnsteig war der Automat defekt, am Nachbarbahnsteig hat eine ältere Frau den Automaten minutenlang blockiert, da sie mit ihm nicht zurecht kam.
Also bin ich, da der Zug abfahrtsbereit war, in den Zug gestiegen (schliesslich wollte ich in meiner ersten Arbeitswoche nicht gleich zu spät kommen) und habe mich sofort auf die Suche nach einem Zugbegleiter gemacht.
Die haben sich aber "wohlweislich" versteckt, es war niemand aufzutreiben. Pünktlich beim Tarifzonenwechsel waren sie aber plötzlich da und begannen zu kontrollieren.
Ich hatte natürlich keine Chance mehr, für die fehlenden wenigen Kilometer nachzulösen und wurde auch als Schwarzfahrer behandelt. Ich "durfte" die erhöhte Beförderungsgebühr gleich an Ort und Stelle abdrücken.
 
Ich gehe einmal davon aus, das Du regelmäßig eine Monatskarte bestellst. Bei einigen Unternehmen ist es üblich, sich als Kunde registrieren zu lassen. (Bei regelmäßigen Kauf einer Monatskarte)
Den Sachverhalt noch einmal aus Deiner Sicht schildern und evtl. darauf hinweisen, dass Du auch in Zukunft darauf angewiesen bist, eine Monatskarte zu kaufen.
Als registrierter Kunde dürfte Dir solch ein "unglückliches" Zusammentreffen nicht mehr passieren.:)
 
So. Ich wollte euch mal kurz auf den Aktuellen Stand der Dinge bringen. Ich habe heute Post von der Bahn erhalten. Sie verzichten zwar nicht komplett auf die Forderung, senken sie aber von den 40 Euro auf 11,90 Euro.

Also wie man sieht, kann es durchaus etwas bringen, wenn man denen freundlich ne Mail schickt und denen den Sachverhalt auf Sachliche und vor allem Freundliche Art und Weise schildert.
 
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