Bettlägrige Renterin wegen Filesharing verurteilt

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Es klingt zunächst wie ein schlechter Witz: Eine pflegebedürftige ältere Frau wurde vom Amtsgericht München dazu verurteilt, die Kosten aus einer Filesharing-Abmahnung zu bezahlen, obwohl sie selbst weder einen Router noch einen Computer besitzt.
Die alte Dame war abgemahnt worden, weil über ihren Internetanschluss angeblich ein Film per Filesharing verbreitet wurde.
Ein Internetanschluss war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden, der Computer war aber schon ein halbes Jahr vorher verkauft worden.
Das Gericht erkannte zwar an, dass die alte Frau als Täterin wohl nicht in Betracht komme, verurteilte sie aber trotzdem, die Kosten aus der Abmahnung zu tragen.
Die viel zitierte Unschuldsvermutung kam in diesem Verfahren nicht zum Tragen - die alte Dame hätte eindeutig belegen müssen, dass der Film nicht über ihren Anschluss hochgeladen worden sei.
Fragt sich nur, wie sie das hätte tun sollen.

Rechtsanwalt Dr. Bahr äußert sich zu dem Fall - er hält das Urteil zwar nicht für überzeugend, aber dennoch juristisch tragfähig:
Das angebliche Skandal-Urteil des AG München in P2P-Fällen, das keines ist - Kanzlei Dr. Bahr

Auch wenn das so ist, dann ist es trotzdem ein Witz.
 
Wenn man sich die Sache etwas tiefer anschaut, wird man feststellen das von beklagter Seite einige Fehler gemacht wurden.
Aber trotzdem hätten die Richter aufgrund der Sachlage erkennen müssen, das die Dame nicht die Täterin sein kann.
Kann man von einem Richter kein Fingerspitzengefühl verlangen?
Oder ging es mal wieder nur darum ein Example zu statuieren?

Auf ZDNet ist noch folgendes zu lesen:
Das Amtsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf Schadenersatz nicht zu begründen sei. Dazu müsse die Rentnerin eindeutig als Täterin identifiziert werden. Die Abmahnkosten soll sie trotzdem tragen. Laut Gericht ist davon auszugehen, dass der Film zumindest über ihren Internetanschluss angeboten wurde.
QUELLE

Nicht als Täterin identifiziert und doch schuldig?
Das stimmt mich doch sehr nachdenklich.
 
Aber dass uns jetzt niemand auf die Idee kommt, unser System sei korrupt und dessen Richter geschmiert worden.
Gerade die hohen Tiere, der Regierung, nein schon die im Gericht, machen NIEMALS Fehler, können daher nichts falsch gemacht haben.

Mit Sicherheit haben sie gute Gründe, diese alte, unschuldige Dame, welche nicht mal über das Medium zum Zweck mehr verfügt, auf teuer Geld verklagt haben, was der Regierung ja an allen Ecken und Kanten fehlen muss, wie man an den netten kleinen Spenden, welche für Schwellenländer und Regionen, welche von Katastrophen heimgesucht und bereitgestellt wurden, erkennen kann :ROFLMAO:
 
Nun könnte solch ein Rechtsgelehrter, also der Kerle auf der Ampore in dem schwarzen Kittel, der ja von eben diesem Volke, über das er zu Gericht sitzt, das Studium zumindest größtenteils ermöglicht bekam, sich fragen, ob eine bettlägerigen alten Tante in solch einem Fall überhaupt eine klitzekleine Chance hat, richtig zu reagieren? Den Spruch nehme ich keinem ab. Und weil die Oma nicht mit der Materie vertraut ist, wird sie bestraft? Ich bezweifle, ob die Frau überhaupt einen P2P Anschluß bedienen konnte, vermutlich nicht.

Und genau in solch einer Situation sollte auf keinen Fall die Regel "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" greifen. Egal wieviel Verfahrensfehler der RA begangen hat, es also eine "Internetpflaume" ist, wie soll die Frau vorher wissen, daß sie den für sie falschen Anwalt erwischt hat? So groß ist die Kanzlei Bahr ja auch nicht, daß da alle schnell hinrennen können, egal, ob Dreck am Stecken, oder nicht.

Fehler hin oder her, das ist ein Scheißurteil. Und das noch im Namen des Volkes. Dem Volk, das dieses Urteil begrüßt, dem möchte ich nicht angehören.
 
Justizia trägt ja eine Augenbinde;also kann sie die Waagschale ,die sie in der Hand hält auch nicht sehen!Jede Geschichte hat 2 Seiten.Somit müßte der Richter:In dubio pro reo!sagen.(Im Zweifel für den Angeklagten!)Die ältere Dame ist freizusprechen!LG MM!:hirnflash!^°°^:blumen!!^°^
 
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