Am vergangenen Freitag ist der erste Prozess gegen einen der Betreiber der Webseite "kino.to" zu Ende gegangen.
Das Amtsgericht Leipzig verurteilte einen 33jährigen Webdesigner wegen "gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen" zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.
Der Verurteilte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich außerdem bereit erklärt, die rund 200.000 Euro, die er nach eigenen Angaben zwischen 2009 und 2011 verdient hatte, in die Staatskasse fließen zu lassen.
Nach Auffassung der Richter ging es den Betreibern von kino.to nicht um die Inhalt der Webseite - vielmehr habe es sich um ein hochkriminelles System gehandelt, dass einzig und allein zum Zweck des Geld verdienens betrieben wurde.
Der jetzt Verurteilte galt eher als Mitläufer - den Hauptverantwortlichen dürften also weit höhere Haftstrafen drohen.
Insgesamt sitzen 13 Personen, denen eine Beteiligung an kino.to vorgeworfen wird, in Untersuchungshaft und warten auf ihren Prozess.
Das Amtsgericht Leipzig verurteilte einen 33jährigen Webdesigner wegen "gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen" zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.
Der Verurteilte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich außerdem bereit erklärt, die rund 200.000 Euro, die er nach eigenen Angaben zwischen 2009 und 2011 verdient hatte, in die Staatskasse fließen zu lassen.
Nach Auffassung der Richter ging es den Betreibern von kino.to nicht um die Inhalt der Webseite - vielmehr habe es sich um ein hochkriminelles System gehandelt, dass einzig und allein zum Zweck des Geld verdienens betrieben wurde.
Der jetzt Verurteilte galt eher als Mitläufer - den Hauptverantwortlichen dürften also weit höhere Haftstrafen drohen.
Insgesamt sitzen 13 Personen, denen eine Beteiligung an kino.to vorgeworfen wird, in Untersuchungshaft und warten auf ihren Prozess.