kino.to - erster Beteiligter wandert ins Gefängnis

Supernature

Und jetzt?
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Am vergangenen Freitag ist der erste Prozess gegen einen der Betreiber der Webseite "kino.to" zu Ende gegangen.
Das Amtsgericht Leipzig verurteilte einen 33jährigen Webdesigner wegen "gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen" zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.

Der Verurteilte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich außerdem bereit erklärt, die rund 200.000 Euro, die er nach eigenen Angaben zwischen 2009 und 2011 verdient hatte, in die Staatskasse fließen zu lassen.

Nach Auffassung der Richter ging es den Betreibern von kino.to nicht um die Inhalt der Webseite - vielmehr habe es sich um ein hochkriminelles System gehandelt, dass einzig und allein zum Zweck des Geld verdienens betrieben wurde.

Der jetzt Verurteilte galt eher als Mitläufer - den Hauptverantwortlichen dürften also weit höhere Haftstrafen drohen.
Insgesamt sitzen 13 Personen, denen eine Beteiligung an kino.to vorgeworfen wird, in Untersuchungshaft und warten auf ihren Prozess.
 
nunja..der Staat kann ja schon mal die nächsten Jahre wieder Daten sammeln bei der Seite mit dem X in der Adresse ;) es bleibt ein Kampf gegen Windmühlen solange es eine vernünftigen Alternativen gibt...
 
Die vernünftige Alternative zur Kriminalität ist ehrliche Arbeit :D.

Nein, nicht ausflippen, ich weiß schon dass Du die Konsumenten meinst und nicht die Macher solcher Seiten.
Ein wenig paradox ist es doch aber schon, dass man einerseits die Geldgier der Unterhaltungsindustrie verteufelt, sich aber nicht daran stört, dass Kriminelle Millionen einstreichen.
Man denkt vermutlich, dass man dafür ja nicht bezahlen muss, und die Werbung auf den Seiten kann man mit AdBlock und anderen asozialen Tools ja auch noch ausblenden.

Letztlich zahlen wir aber doch alle die Zeche dafür, auch wenn es sich nicht konkret messen lässt.

Man kann es sich zurecht lügen wie man will, aber die Tatsache bleibt, dass es weder für den Betrieb noch für den Konsum dieser Seiten einen legitimen Grund gibt.

Darauf, dass man aktuelle Blockbuster auf anderem Weg als im Kino sehen kann, werden wir wohl noch viele Jahre warten müssen.
Und für alle Filme, die schon auf DVD erhältlich sind, gibt es bereits zahlreiche Video on Demand Dienste, die nicht die Welt kosten.
 
Sowas gibts? ;) Wo kann ich denn zB Serien oder Filme in 1080p, DTS Tonspur und mehreren Audiospuren sehen?

kino.to habe ich aber eh nie benutzt, zB aus den oben genannten Gründen :D Für Serien gibt's Sickbeard mit Usenet, und wenn die Staffeln komplett sind kaufe ich sie in ansehnlichen Boxen...
 
Das Gericht kommt in seinem Urteil auch zu dem Schluss, dass das Konsumieren von gestreamten Videos eine "Verbreitung und Vervielfältigung" darstelle. Dabei sei das Herunterladen von Teilen der über Kino.to angebotenen Filme gemeint. Damit Videostreams funktionieren, müssen Teile der Filmdatei in den Zwischenspeicher geladen werden. Das konstatieren laut dem Urteil eine "sukzessive Vervielfältigung". Dadurch würden sich auch alle deutschen Nutzer derartigen Angebote strafbar machen.

Aua......
 
Haarsträubend zusammengereimt - außerdem frage ich mich, was das mit dem Prozess gegen die Betreiber zu tun hat.
Kann man ihnen mit dieser Argumentation auch "Anstiftung zu Straftaten" zur Last legen?
 
Durchaus denkbar - wie die Pumpgun auf der Parkbank, das Angebot ist ja gegeben, also ist man mitschuld, wenn es einer annimmt.
Sollte das alles aber tatsächlich wie zitiert ausgelegt werden, und Schule machen, haben wir noch ein anderes Problem.
Beispiel Youtube, vimeo, etc.: man sieht sich ein Filmchen dort an ohne Urheber oder Uploader zu sein, kriegt aber dennoch eins auf die Mütze, weil man Content genutzt hat, dessen Verbreiter (Youtube etc, Respektive: der Uploader) nicht die erforderlichen Rechte hat. Egal wie seriös oder unseriös eine Webite wirken mag (kino.to hätte vom reinen Aussehen für einen unbedarften unwissenden Internetnutzer ja auch legal aussehen können), man kann als Nuter eines Streams nicht wissen, ob der Streamer die Rechte besitzt oder nicht. Auch kino.to hatte legales Material (CC etc.). Wo und wie hätte ein Nutzer denn das unterscheiden sollen?

Wie ist das dann mit Websites wie Jamendo und Co? Muss ich die dann auch meiden? Immerhin kann ich nicht prüfen ob der Content tatsächlich legal und frei ist. Ich muss also pauschal um meine "Freiheit" fürchten.

Allah sei dank ist das Zitat oben nur die Einschätzung von diePresse.com, und (noch) nicht die der Richter.
 
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