Strafanzeige gegen Gurtmuffel Benedikt

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Ein Anwalt - dessen Namen ich hier nicht nennen werde, da es ihm ganz sicher nur genau darum geht - hat Papst Benedikt angezeigt, weil dieser unter anderem bei seinem Deutschlandbesuch ohne Sicherheitsgurt im "Papamobil" fuhr.

Ein Jeder blamiere sich, so gut er kann...ich wünsche rasche Genesung ;)

Eine Verurteilung ist schon alleine deshalb unwahrscheinlich, weil Papst Benedikt als Staatsoberhaupt des Vatikan ohnehin Immunität genießt.
 
Irgendwie ist der Anzeigende wirklich inkonsequent:
Die ganzen Jecken bei den Rosenmontagsumzügen, die auf den Wagen stehen, müssten doch mit der selben Begründung ebenfalls angezeigt werden, oder?

Ich kann mich nämlich nicht daran erinnern, dass da jemals einer angeschnallt war, vielleicht von den Fahrern der Mobile einmal abgesehen.

... da hat er noch einiges zu tun.
 
Irgendwie ist der Anzeigende wirklich inkonsequent:
Die ganzen Jecken bei den Rosenmontagsumzügen, die auf den Wagen stehen, müssten doch mit der selben Begründung ebenfalls angezeigt werden, oder?

Ich kann mich nämlich nicht daran erinnern, dass da jemals einer angeschnallt war, vielleicht von den Fahrern der Mobile einmal abgesehen.

... da hat er noch einiges zu tun.

Ich glaube nicht, dass es sich hierbei um den öffentlichen Strassenverkehr handelt - mit der gleichen Begründung sollte aber auch Darth Bene aus der Affäre ziehen können.
 
Jecken auf Umzugswagen brauchen sich nicht anzuschnallen, weil §21a (1)3. StVO dies ausdrücklich zulässt. (Fahren mit Schrittgeschwindigkeit).
 
Das stimmt nicht allgemein. Fahr einfach mal im normalen, öffentlichen Straßenverkehr unangeschnallt mit Schrittgeschwindigkeit und Du wirst nicht nur die Anzeige wegen Behinderung des Straßenverkehrs bekommen (§3 Abs 3), sondern auch die wegen unangeschnalltem Fahren - man beachte die Einschränkungen im Gesetzestext, die durch die Beispiele aufgezeigt werden. ;)

Hinzu kommt: Wenn einer mit 50km/h in dein mit Schrittgeschwindigkeit fahrendes Farzeug rauscht und einer Deiner Insassen daraufhin durch Deine Frontscheibe fliegt, hast Du ein Problem.

Aber: Die Jecken, noch der Gutsprecher nehmen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil und das macht den Unterschied. Ansonsten gälte auch wohl eher §46:
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen genehmigen
von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a);
 
Tja, auf solche Ideen kommt man entweder weil man schon fast am Hungertuch nagt, Reklame, egal welche, benötigt, oder eben unter dem Scheitel die Raumleere zu dröhnen angefangen hat.

Aber überlegt Euch doch mal diese Seite der Geschichte: solchen (und anderen ähnlichen Typen) hat der Steuerzahler (wir!!!) einen großteil des Studiums ermöglicht. Da meine ich, daß DAS Geld besser irgendwo in Hindustanien in einem Brunnen versenkt worden währe. Oder dafür eine Trinkerschule gebaut worden währe, damit nicht mehr so viel Sprit verschüttet wird...... :bier
 
man sollte diesem herren anwalt & mandant die verfahrenskosten in rechnung stellen.:rolleyes:

dieses verfahren hat absolut keine aussicht auf erfolg.
 
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