Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Provider nicht dazu verpflichtet werden darf, die Datenströme seiner Kunden auf möglicherweise illegale Filesharing-Aktivitäten zu überwachen.
Geklagt hatte die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam (entspricht der deutschen GEMA) gegen den Internet-Provider Scarlet - dieser sollte nach dem Willen von Sabam für illegales Filesharing seiner Kunden mit zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Verfahreren startete im Jahr 2004, durchlief mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem EuGH.
Dieser entschied, dass eine derartige Kontrolle die vollständige Überwachung sämtlicher Internet-Aktivitäten des Kunden erfordere, was mit dem EU-Grundrecht nicht zu vereinbaren sei.
Siehe auch:
Gericht verbietet Filesharing-Filter ohne gesetzliche Grundlage in Europa | Security | News | ZDNet.de
Geklagt hatte die belgische Verwertungsgesellschaft Sabam (entspricht der deutschen GEMA) gegen den Internet-Provider Scarlet - dieser sollte nach dem Willen von Sabam für illegales Filesharing seiner Kunden mit zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Verfahreren startete im Jahr 2004, durchlief mehrere Instanzen und landete schließlich vor dem EuGH.
Dieser entschied, dass eine derartige Kontrolle die vollständige Überwachung sämtlicher Internet-Aktivitäten des Kunden erfordere, was mit dem EU-Grundrecht nicht zu vereinbaren sei.
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