Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum...

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Nicht nur mit allzu intimen Plaudereien über sich selbst sollte man an der eigenen Facebook-Pinwand vorsichtig sein - man muss auch aufpassen, was man über andere sagt.
Das gilt für Nachbarn, Arbeitgeber - und auch für den eigenen Ex-Ehemann.
Eine Facebook-Nutzerin hatte sich von ihrem Mann scheiden lassen und ärgerte sich über die damit verbundenen Anwaltskosten.
In ihrem Facebook-Profil hinterließ sie die Bemerkung:

"Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter gewesen wäre…"

und ergänzte das noch mit dem Satz:

"…eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein…"

Der geschiedene Partner ließ das nicht auf sich sitzen, nahm sich einen Anwalt und mahnte seine Ex-Frau ab. Diese löschte zwar daraufhin die Einträge, weigerte sich aber, die Anwaltskosten zu bezahlen.
Der Mann klagte die Kosten ein - und gewann.
Nun darf sich die Dame ein zweites Mal ärgern, keinen Auftragskiller angeheuert zu haben. Auf Facebook wird sie das aber bestimmt nicht nochmal schreiben...


Quelle: AG Bergisch-Gladbach: Erstattung von Anwaltskosten wegen Beleidigung von Ex-Ehemann auf Facebook - Kanzlei Dr. Bahr
 
Die 3500€ kann sie beweisen, denn sie hat die Rechnung, das sollte meiner Meinung nach klar gehen.

Wenn man sich selbst jedoch nicht einmal mehr eine rethorische Frage in der Öffentlichkeit stellen darf und nicht mal seine persönliche Meinung äußern darf, dann frage ich mich allerdings, was in dieser Republik falsch gelaufen ist - oder welcher Richter da wieder einen Furz quer sitzen gehabt hat...

... auf der anderen Seite:
Wir wissen ja nicht, was sie sonst noch so geschrieben hat. Hat sie z.B. den Namen ihres Ex erwähnt und dazu noch andere, rein private, Details erwähnt, dann ist sie selbst Schuld und wurde zu recht verurteilt.
 
Es führte in seiner Begründung aus, dass die auf der Facebook-Profilseite veröffentlichten Kommentare beleidigend und herabwürdigend seien. Denn dies sei grundsätzlich immer dann gegeben, wenn die Ehre und der Geltungswert einer anderen Person missachtet würden.

Davon sei vorliegend auszugehen. Denn Inhalt der ersten Aussage sei, dass der Kläger den Aufwand von 3.500,- EUR nicht wert sei. Die Einschaltung eines Auftragskillers wäre möglicherweise günstiger gewesen. Auch die zweite Äußerung mache deutlich, dass der soziale Wert des Klägers extrem niedrig sei. Auch wenn die Aussagen überspitzt formuliert seien, so stellten sie doch massive Ehrverletzungen dar, die rechtswidrig seien.

Aus der Urteilsbegründung
 
Die hatte ich gelesen. Wie der Richter allerdings darauf kommen konnte, weiß ich immer noch nicht, denn ich konnte nicht ihren gesamten Originaltext lesen, um mir selbst eine qualifizierte Meinung bilden zu können.

Dass ein dämliches Papier, auf welchem steht, dass man ab sofort keine Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer, Altersvorsorge usw. mehr genießen darf, 3500€uronen kostet darf IMHO zu Verärgerung führen. Dass es unter Umständen billiger sein könnte, einen Aufragskiller anzuheuern - keine Ahnung, aber möglich ist das, zumindest so lange man nicht erwischt wird, was aber ziemlich unwahrscheinlich ist.

Ansonsten lese ich nur aus dem IMHO viel zu kurzen und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat heraus, dass sie ihren Ex hasst und froh ist, ihn los zu sein und dass er für nur ein Wurm ist, was meiner Meinung nach als ihre Meinung OK ist, denn sonst wäre sie noch mit ihm zusammen - wilde Spekulation: Ihr Ex wird vermutlich über sie nicht nennenswert anders denken und im Kollegenkreis ähnliche Äußerungen fallen gelassen haben - oder kann man mittlerweile auch dazu verpflichtet werden, jemanden den man hasst wertzuschätzen oder nicht mehr zu hassen?

Du siehst: Eine andere Interpretation ist jederzeit möglich und somit liegt die Begründung lediglich im Ermessen des Richters. Nur darauf wollte ich hinaus.

edit:
Es wäre im Sinne der Gerechtigkeit sinnvoller gewesen, wenn sie zum Schreiben einer Gegendarstellung an selber Stelle verurteilt worden wäre. So wie es jetzt ist, scheint die der Preis der "Ehre" des Ehemannes mit der Höhe der Abmahngebühr übereinzustimmen und es ist wirklich ironisch, dass es Dank der Veröffentlichung des Urteils im Internet jetzt noch viel mehr Leute "wissen", als wenn der Eintrag auf der Facebook Seite so geblieben wäre, wie er war...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das trifft auf jedes Gerichtsurteil zu - offiziell sind die Richter dem Gesetz verpflichtet, aber das lässt so viel Spielraum. Wie das Urteil wohl ausgefallen wäre, wenn es von einer ebenfalls frisch geschiedenen Richterin gesprochen worden wäre?
 
Die Verhandlungskosten richten sich nach dem Streitwert, der bei einer Scheidung aufgrund des Vermögens/Einkommens der Parteien berechnet wird. Bei einer einernehmlichen Scheidung reicht es, wenn derjenige, der die Scheidung einreicht, einen Anwalt hat. Also hat sie entweder die Scheidung eingereicht, oder es gab da etwas zu holen und sie wollte noch ein wenig kassieren. Da denke ich mir einfach mal: Kopp zu und Geld überweisen! ;)

Erwähnte ich schon, dass ich Scheidungen eh nicht so mag? ;) :D
 
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