Nicht nur mit allzu intimen Plaudereien über sich selbst sollte man an der eigenen Facebook-Pinwand vorsichtig sein - man muss auch aufpassen, was man über andere sagt.
Das gilt für Nachbarn, Arbeitgeber - und auch für den eigenen Ex-Ehemann.
Eine Facebook-Nutzerin hatte sich von ihrem Mann scheiden lassen und ärgerte sich über die damit verbundenen Anwaltskosten.
In ihrem Facebook-Profil hinterließ sie die Bemerkung:
"Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter gewesen wäre…"
und ergänzte das noch mit dem Satz:
"…eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein…"
Der geschiedene Partner ließ das nicht auf sich sitzen, nahm sich einen Anwalt und mahnte seine Ex-Frau ab. Diese löschte zwar daraufhin die Einträge, weigerte sich aber, die Anwaltskosten zu bezahlen.
Der Mann klagte die Kosten ein - und gewann.
Nun darf sich die Dame ein zweites Mal ärgern, keinen Auftragskiller angeheuert zu haben. Auf Facebook wird sie das aber bestimmt nicht nochmal schreiben...
Quelle: AG Bergisch-Gladbach: Erstattung von Anwaltskosten wegen Beleidigung von Ex-Ehemann auf Facebook - Kanzlei Dr. Bahr
Das gilt für Nachbarn, Arbeitgeber - und auch für den eigenen Ex-Ehemann.
Eine Facebook-Nutzerin hatte sich von ihrem Mann scheiden lassen und ärgerte sich über die damit verbundenen Anwaltskosten.
In ihrem Facebook-Profil hinterließ sie die Bemerkung:
"Rechnung vom Anwalt bekommen - 3.500 € für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter gewesen wäre…"
und ergänzte das noch mit dem Satz:
"…eigentlich ist es auch unbezahlbar, den Herrn los zu sein…"
Der geschiedene Partner ließ das nicht auf sich sitzen, nahm sich einen Anwalt und mahnte seine Ex-Frau ab. Diese löschte zwar daraufhin die Einträge, weigerte sich aber, die Anwaltskosten zu bezahlen.
Der Mann klagte die Kosten ein - und gewann.
Nun darf sich die Dame ein zweites Mal ärgern, keinen Auftragskiller angeheuert zu haben. Auf Facebook wird sie das aber bestimmt nicht nochmal schreiben...
Quelle: AG Bergisch-Gladbach: Erstattung von Anwaltskosten wegen Beleidigung von Ex-Ehemann auf Facebook - Kanzlei Dr. Bahr