Abmahnungen per Musterbrief kein Rechtsmissbrauch

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Und jetzt?
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Eine Abmahnung, die gegen viele Personen mehr oder weniger gleichzeitig unter Verwendung eines Musterbriefs ausgesprochen wird, ist nicht automatisch rechtsmissbräuchlich - so hat das OLG in Hamm entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte eine Zahnärztin etwa 100 Abmahnungen wegen unerlaubter Verwendung von ihr angefertigter Fotografien verschickt. Dafür verwendete sie stets die selbe Vorlage und tauschte nur die Namen der Empfänger aus.

Einer der Betroffenen, ebenfalls Zahnarzt, weigerte sich die Kosten der Abmahnung zu bezahlen, weil er eine so genannte "Massenabmahnung" vermutete. Es kam zum Prozess, den die Zahnärztin gewann.
An der Rechtmäßigkeit der Abmahnung bestehe kein Zweifel, auch die beanspruchten Gebühren und der Schadenersatz seien nicht unangemessen hoch angesetzt worden.
Dass für die gleich gelagerten Fälle immer die selbe Vorlage verwendet worden sei, war der Ärztin nicht vorzuwerfen.

Quelle:
OLG Hamm: Mehr als 100 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstoß nicht rechtsmissbräuchlich - Kanzlei Dr. Bahr
 
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