Impressumspflicht auch auf gewerblichen Facebook-Seiten

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Wenn in der Umgebung von Anwaltskanzleien auf den Postämtern heute die Briefmarken knapp werden, dann könnte das einen Grund haben:
Abmahnungen gegen Firmen, die auf ihrer Facebook-Präsenz kein vollständiges Impressum vorweisen, könnten eine lohnende Einnahmequelle sein:
Das Landgericht Aschaffenburg hat nämlich entschieden, dass eine gewerbliche Fanbook-Seite ein eigenes Angebot gemäß §5 des Telemediengesetzes darstellt und daher wie auch die Homepage eines Unternehmens ein vollständiges Impressum haben muss.
Ausschlaggebend für das Gericht war wohl die Tatsache, dass eine gewerbliche Facebook-Präsenz eindeutig zu Marketingzwecken genutzt wird.

Rechtsanwalt Dr. Bahr zeigt sich in einer Stellungnahme enttäuscht von dieser Entscheidung:
LG Aschaffenburg: Facebook-Seite muss vollständiges Impressum haben - Kanzlei Dr. Bahr


Mir als juristischer Laie leuchtet das ehrlich gesagt auch nicht ein.
 
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