Telekom muss VDSL-Mogelpackung kennzeichnen

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Das Werbeversprechen der Telekom "Surfen ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" ist irreführend und damit unzulässig.
Das hat das Landgericht Bonn (bereits am 19. September) entschieden.
Wer in einem VDSL-Tarif der Telekom (bis 50 Mbit Downstream) ein Transfervolumen von 100 Gigabyte in einem Monat überschreitet, dessen Anschluss wird auf einen Downstream von 6 Mbit und einen Upstream von 0,5 Mbit zwangsgedrosselt.
Damit warb die Telekom aber nicht auf bunten Plakaten - diese Information ist lediglich im berüchtigten "Kleingedruckten" zu finden.

Nach Auffassung des Gerichts muss der Verbraucher aufgrund der Werbebotschaft davon ausgehen, dass eine solche Drosselung nicht erfolge.
Demnach muss die Telekom künftig deutlicher darauf hinweisen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - geklagt hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale.
 
Diese Information war vorher in den FAQ versteckt, die wohl kaum jemand gelesen hatte.
Die 100 Gigabyte Datenvolumen treffen bei VDSL bis 25 Mbit zu. Bei 50 Mbit sind es 200 GB.
Bisher blieb mir eine Begrenzung erspart. :)

Jetzt findet man diese Zeilen in den Tarifdeteils - letzter Punkt:
Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GB (bei VDSL 50 ab 200 GB) in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf max. 6.016 kbit/s für den Downstream und 576 kbit/s für den Upstream begrenzt.
Quelle
 
Das gilt aber nur bei einem reinen VDSL Vertrag.
VDSL mit Entertain wird davon nicht tangiert. Da gibt es keine Volumenbeschränkung.
 
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