Das Werbeversprechen der Telekom "Surfen ohne Zeit- und Volumenbeschränkung" ist irreführend und damit unzulässig.
Das hat das Landgericht Bonn (bereits am 19. September) entschieden.
Wer in einem VDSL-Tarif der Telekom (bis 50 Mbit Downstream) ein Transfervolumen von 100 Gigabyte in einem Monat überschreitet, dessen Anschluss wird auf einen Downstream von 6 Mbit und einen Upstream von 0,5 Mbit zwangsgedrosselt.
Damit warb die Telekom aber nicht auf bunten Plakaten - diese Information ist lediglich im berüchtigten "Kleingedruckten" zu finden.
Nach Auffassung des Gerichts muss der Verbraucher aufgrund der Werbebotschaft davon ausgehen, dass eine solche Drosselung nicht erfolge.
Demnach muss die Telekom künftig deutlicher darauf hinweisen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - geklagt hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale.
Das hat das Landgericht Bonn (bereits am 19. September) entschieden.
Wer in einem VDSL-Tarif der Telekom (bis 50 Mbit Downstream) ein Transfervolumen von 100 Gigabyte in einem Monat überschreitet, dessen Anschluss wird auf einen Downstream von 6 Mbit und einen Upstream von 0,5 Mbit zwangsgedrosselt.
Damit warb die Telekom aber nicht auf bunten Plakaten - diese Information ist lediglich im berüchtigten "Kleingedruckten" zu finden.
Nach Auffassung des Gerichts muss der Verbraucher aufgrund der Werbebotschaft davon ausgehen, dass eine solche Drosselung nicht erfolge.
Demnach muss die Telekom künftig deutlicher darauf hinweisen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - geklagt hatte der Bundesverband Verbraucherzentrale.