Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kostet schnell einige hundert Euro.
Für das Geld könnte man sich auch genau so gut für zwei Tage in ein besseres Hotel einmieten, das hoteleigene WLAN benutzen - und sich dort die neuesten Hits und Filme aus dem Internet saugen. Kostet maximal genau so viel, bringt aber viel mehr Spaß.
Klingt blöd, ist es aber nicht.
Was war passiert?
Der Betreiber eines Hotels wurde abgemahnt, weil ein Gast über das (gesicherte) WLAN urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen hatte.
Das ließ sich der Abgemahnte nicht gefallen, ging in die Gegenoffensive und verklagte den Rechteinhaber auch gleich auf die angefallenen Kosten, um sich gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung zu wehren.
Die Richter gaben ihm Recht - der Hotelbetreiber hafte weder als Störer noch als Täter für Rechtsverletzungen, weil ein Internetzugang zu den alltäglichen Service-Leistungen eines Hotels gehört.
Quelle: LG Frankfurt a.M.: Abmahnung in P2P-Fall bei geschütztem WLAN in Hotelbetrieb unberechtigt - Kanzlei Dr. Bahr
Für das Geld könnte man sich auch genau so gut für zwei Tage in ein besseres Hotel einmieten, das hoteleigene WLAN benutzen - und sich dort die neuesten Hits und Filme aus dem Internet saugen. Kostet maximal genau so viel, bringt aber viel mehr Spaß.
Klingt blöd, ist es aber nicht.
Was war passiert?
Der Betreiber eines Hotels wurde abgemahnt, weil ein Gast über das (gesicherte) WLAN urheberrechtlich geschützte Werke heruntergeladen hatte.
Das ließ sich der Abgemahnte nicht gefallen, ging in die Gegenoffensive und verklagte den Rechteinhaber auch gleich auf die angefallenen Kosten, um sich gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung zu wehren.
Die Richter gaben ihm Recht - der Hotelbetreiber hafte weder als Störer noch als Täter für Rechtsverletzungen, weil ein Internetzugang zu den alltäglichen Service-Leistungen eines Hotels gehört.
Quelle: LG Frankfurt a.M.: Abmahnung in P2P-Fall bei geschütztem WLAN in Hotelbetrieb unberechtigt - Kanzlei Dr. Bahr