Ein Supermarkt ist dazu verpflichtet, seine Ware so zu präsentieren und in den Regalen aufzubauen, dass auch Kunden mit geringer Körpergröße - 1,50 m - an Produkte in höheren Regalen gelangen, ohne Gefahr zu laufen, sich zu verletzen, so das OLG Brandenburg (Urt. v. 06.07.2010 - Az.: 11 U 29/09).
Quelle
Was war passiert? Eine offensichtlich klein geratene Kundin hatte versucht, aus einem höher gelegenen Regal eine Konservendose zu fingern. Dabei war ihr diese auf den Kopf gefallen, wobei sie sich eine Verletzung am Auge zugezogen hatte.
ot:
den Danke-Knopf darf jetzt nur Einer drücken
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Was war passiert? Eine offensichtlich klein geratene Kundin hatte versucht, aus einem höher gelegenen Regal eine Konservendose zu fingern. Dabei war ihr diese auf den Kopf gefallen, wobei sie sich eine Verletzung am Auge zugezogen hatte.
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