Deutsche Bahn drückt Zensur von Internet-Seiten durch

RollerChris

R.I.P.
[ 17. April 2002 14:02:00 MEZ ]
Die Deutsche Bahn hat im Prozess gegen den niederländischen Internetprovider XS4All vor einem niederländischen Gericht gewonnen. Diese musste nun die Website der linken Zeitschrift "Radikal", die auch Anleitungen für Sabotageakte an Bahngleisen enhält, vom Netz nehmen. Die Deutsche Bahn hat damit im Kampf gegen Sabotageakte bei Castortransporten einen Teilerfolg erzielt.
Damit hat die Deutsche Bahn ein lang erstrebtes Ziel erreicht: Die Websites sind nun vorerst offline. Bereits im Herbst 1996 hatte sie veranlasst, dass die im ECO zusammengeschlossenen deutschen Internetprovider den Zugriff auf die Seiten sperren. 1997 hatte dann das Deutsche Forschungsnetz (DFN) den Zugriff auf sämtliche der rund 6000 bei XS4All gehosteten Websites aus diesem Grund unterbunden und damit großzügig zensiert.
Das erwies sich jedoch als wirkungslos: Die Internet-Community hatte als Reaktion auf den Zensurversuch die Seiten auf zahlreichen Mirrors gespiegelt. Im Jahr 2000 wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße von nur 1000 Mark eingestellt, das XS4ALL damals keine positive Kenntnis nachgewiesen werden konnte.
Am 8. April diesen Jahres hatten die Anwälte der Deutschen Bahn (DB) nun XS4All aufgefordert, die betreffenden Seiten vom Netz zu nehmen. Der Provider bat daraufhin den Eisenbahnkonzern nach einem seither eingeführten Standard-Verfahren nachzuweisen, ob die Inhalte der Website auch nach niederländischem Recht illegal seien. Statt einer Anwort klagte die Deutsche Bahn bereits am 10. April, obwohl - nachdem die Site bereits über fünf Jahre im Netz stand kaum Eile geboten sein dürfte. Die Verhandlung war für den 15. April angesetzt.
Die niederländischen Richter haben nun zugunsten der DB geurteilt. XS4All berief sich darauf, dass - im Gegensatz zu Deutschland - die Radikal in den Niederlanden nie verboten gewesen sei. Die Richter urteilten allerdings jetzt, dass der Inhalt der Seiten auch nach niederländischem Recht illegal sei. Eine Urteilsbegründung wird für den 25. April erwartet.
Effektiv war die Zensur von Internetseiten aber auch diesmal nicht, im Netz finden sich nach wie vor zahlreiche Mirrors der Radikal-Seiten. Und auf der anderen Seite räumt selbst Christian Schreyer, Jurist der DB AG, ein, dass er nicht glaube, dass die Veröffentlichungen im Netz direkt zu Sabotageakten geführt hätten, obwohl die beschriebenen Anleitungen sehr wirksam seien.
Quelle:www.arcor.de
 
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