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Das stimmt. Richtig.
Es geht nur darum, dass es unfair ist, vor einem Freispruch zu fragen, ob eine Einstellung nach 153a in Frage käme. Der Richter muss dann kein Urteil schreiben.
Was ist denn das für eine Rechtsauffassung?
Findet man bei google.
Und bei Geocities
geocities.com/mondstrafe
Bevor ein Gericht einen Freispruch gibt wird vorher nochmal eine Einstellung ausgehandelt, weil der Angeklagte immer noch das Restrisiko für eine Verurteilung hat. In Deutschland hat der Richter freue Beweiswürdigung. So kann man...
Ich habe mit großem Interesse sämtliche Seiten über die Abmahnung gelesen. Hier würde ich es auf keinen Fall bei der Mondstrafe und Unterlassungserklärung belassen. Auch würde ich keine niedrigeren Erklärung zustimmen sondern bis in die letzte Instanz durchklagen.
Das grenzt ja schon an den...
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