Eine Bockwurst und ein Eistee: das macht dann 3.700 Euro bitte

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
"Eine Bockwurst, ein Eistee: Das macht dann 3.700 Euro - darf es sonst noch was sein?"
Am Schnellimbiss um die Ecke würde dieser Satz wahrscheinlich zu heftige Tumulten
oder wortloser Ohnmacht der Kunden führen.
Aber keine Angst, auch in Zeiten, wo alles teurer wird, werdet Ihr die genannten
Lebensmittel auch weiterhin für rund 1/1000 dieses Betrages kaufen können.

So teuer werden solche alltäglichen Dinge nur, wenn sie fotografiert werden.
Von den richtigen Leuten, versteht sich.

Die Bockwurst macht dabei noch den kleineren Teil aus - sie ist nur knapp
700 Euro wert, wie unser Mitglied Caschy bestätigen kann:
Abmahnung - wegen Bockwurstbild at Caschys Blog

Ohne dem Link zu folgen, wisst Ihr nun schon, worum es geht. Und wer die
Nachrichten rund um das Abmahn(un)wesen regelmäßig verfolgt, der weiß
spätestens beim Stichwort "Marions Kochbuch" endgültig bescheid.

Auf dieser Seite findet sich eine Sammlung von tausenden Rezepten, zum Beispiel
für Pommes Frites, Frikadellen mit Nudelsalat, Hot Dog und Pizza, aber auch für
kompliziertere Gerichte. Alle diese Rezepte sind illustriert und hübsch bebildert.

Hin und wieder findet jemand die Bilder von dieser Seite so hübsch, dass er sie
gerne auf seiner eigenen Seite haben möchte, und bindet diese kurzerhand ein
oder kopiert sie. Wie wir wissen, ist das nicht nur höchst unhöflich, sondern auch
richtig verboten, weil der Fotograf das Urheberrecht an seinem Bild besitzt -
egal wie simpel uns dessen Inhalt in Einzelfällen auch anmuten mag.

Die Seitenbetreiber machen es potenziellen Dieben allerdings auch sehr leicht.
Keine Rechtsklick-Sperre, kein htaccess-Bildschutz vor externer Einbindung etc.
0815-Schutzmechanismen, die mit rudimentären HTML-Kenntnissen in wenigen Minuten
realisiert werden können. Sie bieten letztlich keinen technisch wirksamen
Schutz, sind aber allemal geeignet, einen "Bilderdieb" rechtzeitig auf sein Tun
hinzuweisen und ihn vielleicht zum Nachdenken zu bringen. Darüber hinaus bietet
sich noch die Möglichkeit, Bilder mit digitalen Wasserzeichen zu versehen,
wodurch eine unerlaubte Verwendung sofort auffallen würde.
Ein Webmaster, dem es tatsächlich nur um den Schutz seiner Bilder geht und der
keine Lust auf juristische Auseinandersetzungen hat, wird sich solcher Hilfsmittel
ganz sicher bedienen, schon um selbst weniger Arbeit zu haben.

Wer das nicht tut, muss sich zumindest die Frage gefallen lassen, ob ihm seine
Bilder die Mühe nicht wert sind, oder ob er vielleicht doch ein "Prozesshansel" ist.

Der Fall, von dem ich Euch berichten möchte, macht diese Frage fast überflüssig.
Es geht um rund 3.000 Euro, die Jürgen Bechstein ein Eistee kostet, den er nie
getrunken hat - er hat ihn nur einmal kurz gesehen.

Jürgen ist Betreiber von foros Bundesligaforen | Startseite, einem Forum von und
für Fussballfans. Nebenbei gesagt, ein prima Forum, dass sich alle Freunde des
runden Leders ruhig einmal ansehen sollten.

In diesem Forum wünschte ein Mitglied in einem eher unbedeutenden Thread allen
anderen Mitgliedern einen guten Morgen und servierte einen virtuellen Eistee in
Form eines Bildes.

"Und das hatte er von Marions Kochbuch geklaut..." denkst Du jetzt.
Ätsch, falsch gedacht.
Das Bild stammte von einer katalanischen Webseite, die wohl zudem noch einen Hinweis
enthielt, dass dort gezeigte Bilder unter einer freien Lizenz stehen.

Dennoch erhielt Jürgen Anfang Januar im Auftrag von Marions Kochbuch reichlich
unappetitliche Post. Das Bild stammt nämlich ursprünglich von dieser Seite,
und Jürgen sollte nun eine Unterlassungserklärung abgeben sowie rund 700 Euro
an Lizenzgebühren und Abmahnkosten berappen.

Er kannte den entsprechenden Thread nicht mal, und selbst wenn er ihn gelesen
und das verwendete Bild auf eine mögliche Rechtsverletzung hin überprüft hätte,
wäre er davon ausgegangen, dass alles seine Ordnung hat.
Dass dieses Bild tatsächlich geistiges Eigentum des Betreibers von Marions Kochbuch
ist, konnte er ja nicht ahnen.

Nachdem ihm die Abmahnung nebst Kostennote von rund 700 Euro ins Haus geflattert
war, wusste er es. Und er tat erst mal das, was jeder verantwortungsbewusste
Forenbetreiber in diesem Fall tut: Er schaute sich die Sache an und löschte das
beanstandete Bild. Aus den oben genannten Gründen weigerte er sich jedoch, eine
Unterlassungserklärung zu unterschreiben, auch die Bezahlung der 700 Euro lehnte
er ab.

Stattdessen informierte er seine Community über den Fall. Es entstand eine
lebhafte Diskussion, in deren Verlauf sich auch der Betreiber von Marions
Kochbuch zu Wort meldete, und seine Sicht der Dinge darzulegen versuchte.
Obwohl sehr emotional geführt, verlief die Diskussion wohl doch einigermaßen
konstruktiv - einige Tage später erhielt Jürgen nämlich eine E-Mail, dass die
Sache erledigt sei und die Abmahnung zurückgezogen werde.

"Na also, es geht doch - man muss nur vernünftig miteinander reden..."
Ätsch! Schon wieder falsch gedacht.
Entgegen dieser Zusicherung wurde Jürgen nämlich trotzdem vor dem LG Hamburg auf
Unterlassung und Schadenersatz verklagt.

Nachweisliche Unkenntnis von dem streitgegenständlichen Beitrag, eine Verletzung
des Urheberrechts, die für niemanden außer den Urheber selbst erkennbar war,
noch dazu der erklärte Verzicht auf die Ansprüche - zu Recht ging Jürgen davon
aus, dass ihm da nicht viel passieren könne
.

Ätsch zum Dritten!
Die Richter am Hamburger Landgericht - ausnahmsweise mal nicht die berühmt-berüchtigte
Pressekammer um Richter Buske, sondern die 8. Zivilkammer, sahen das komplett anders.

Allein die Tatsache, dass der Betreiber eine Einrichtung vorhält, welche derartige
Rechtsverletzungen grundsätzlich ermöglicht, verpflichtet ihn dazu, sämtliche dort
eingestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.
Da er das nicht getan hat, ist er nun haftbar - Punkt.
Da erinnert man sich spontan an die Pumpgun auf der Parkbank.

Um es für juristisch weniger bewanderte Leser ein wenig bildhafter zu beschreiben:
Man stelle sich vor, jemand möchte sein Fahhrad verkaufen und heftet eine
entsprechende Anzeige ans schwarze Brett im Supermarkt an der Ecke. Da er gerade
keine Kamera zur Hand hat, besorgt er sich ein Bild eines gleichen Modells
und klebt dieses auf die Anzeige. Kurz nachdem er seinen Zettel dort
angeheftet hat, kommt der Fotograf dieses Bildes dort vorbei, verklagt den
Inhaber des Supermarktes sofort wegen unerlaubter Zurschaustellung seines Fotos - und
gewinnt.

Das ist keine Polemik und keine spitze Übertreibung, sondern einfach nur die
konsequente Anwendung des Rechtsverständnisses der Richter am LG Hamburg.
Diese glauben übrigens, Ihre ganz eigene Sicht der Dinge stünde im Einklang mit
der üblichen Rechtsprechung an anderen Gerichten. Eine Ansicht, die man schon fast
in den Bereich von Wahrnehmungsstörungen einordnen möchte.
Dass dem keinesfalls so ist, erläutert Sascha Kremer, der Rechtsanwalt von Jürgen,
in seiner Stellungnahme zur mündlichen Verhandlung:
Vertretbar Weblawg » Blog Archive » Das Hamburger Störergericht: Neues in Sachen Kochbuch ./. Internet

Auf Jürgen kommen für den gesamten Rechtsstreit nun Kosten von ca. 3000 Euro zu.
Er hat aus diesem Grund in seinem Forum eine Spendenaktion gestartet, da er auf
jeden Fall gegen diese Entscheidung in Berufung gehen will. Dafür wird in etwa noch
einmal die gleiche Summe benötigt. Bisher haben seine Mitglieder rund 2.000 Euro
zusammengetragen.

Auch die Presse hat bereits über den Fall berichtet:
Hamburger Morgenpost - www.mopo.de - Nachrichten Hamburg Panorama

Wie aus einem Urteil in einem anderen Fall hervorgeht, bestreitet der Webmaster von
Marions Kochbuch nach eigenen Angaben aus dem Betrieb der Seite seinen Lebensunterhalt.
Und das offenbar gar nicht so schlecht, immerhin betreibt er in Hamburg, zwei Autostunden
von seinem Wohnsitz entfernt, ein Büro.
Ob der Großteil der Einkünfte nun von auf der Homepage eingeblendeten Werbebannern
generiert wird, oder ob die aus hundertfach verschickten Abmahnungen kassierten
Lizenzgebühren von mutmaßlich 240 Euro je Fall die eigentlichen Fleischbrocken im
Einkommens-Süppchen der Internetköche sind?
Das mag sich ein Jeder selbst zusammenreimen.

Letztlich will ich mich damit auch gar nicht auseinandersetzen.
Viel entscheidender ist hier mal wieder die Prinzipfrage.
Schon in unserem Fall war das Urteil und dessen Begründung mit gesundem Menschenverstand
nicht nachzuvollziehen. Die Richter legen dem Forenbetreiber eine Prüfungspflicht auf,
der er selbst dann nicht nachkommen könnte, wenn er es denn wollte.
Denn er soll ja hier für eine Rechtsverletzung haftbar gemacht werden, die nach menschlichem
Ermessen unmöglich als eine solche zu erkennen war. Passend dazu auch die erneute
Einstufung von Foren als potenziell gefährliche Einrichtung.

Man fragt sich erneut, wie ein Gericht ein Urteil fällen kann, für dass es keine
gesetzliche Grundlage gibt. Bei Politikern wissen wir, dass sie nur ihrem Gewissen
gegenüber verantwortlich sind, aber Richter sollten doch eigentlich an die geltenden
Gesetze gebunden sein? Und wer bremst sie, wenn sie das nicht mehr tun, sei es aus
Willkür oder weil ihnen ganz einfach die Sachkenntnis fehlt?

Um das hier noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen:
Es geht hier nicht darum, dass man als Forenbetreiber einen Freibrief für alles einfordert,
was im eigenen Forum passiert. Es kann nur einfach nicht angehen, dass man für Beiträge und
Inhalte belangt wird, von denen man nichts weiß bzw. deren Rechtswidrigkeit nicht erkennbar
ist. Weltfremde Urteile wie dieses dürfen einfach nicht mehr vorkommen, und wir brauchen
endlich eine konsequente Anwendung der schon jetzt geltenden Gesetze, die Anbieter von
Seiten mit interaktivem Inhalt von der Haftung in genau solchen Fällen befreit.

Ansonsten werden wir erleben, wie diese Seiten ins Ausland abwandern und sich damit
der deutschen Rechtsprechung entziehen.
Die katalanische Webseite, welche das geklaute Eistee-Bild enthält, gibt es immer noch,
und das Bild ist immer noch online, obwohl der Webmaster von Marions Kochbuch angegeben hat,
auch dagegen vorgegangen zu sein. Offenbar mit bescheidenem Erfolg.


Ich will nochmals auf die Spendenaktion von Jürgen zu sprechen kommen.
2.000 Euro sind wie gesagt bisher eingegangen, weitere 4.000 Euro werden inklusive
der Kosten für die Berufung noch benötigt.

Wie jeder weiß, verfügen wir aufgrund unserer eigenen Spendenaktion vom letzten
Jahr noch über rund 18.000 Euro. Schon damals hatte ich angekündigt, nicht benötigte
Gelder anderen Webmastern zur Verfügung stellen zu wollen.
Andererseits darf natürlich der Fortgang unseres eigenen Verfahrens, für das
ursprünglich gespendet wurde, nicht gefährdet werden. Darum hatte ich ja im März
geschrieben, dass ich erst dann Gelder zur Verfügung stellen kann, wenn unser Fall
abgeschlossen ist.
Natürlich ist er das nach wie vor nicht, dennoch ist aber zumindest absehbar, dass
wir das Geld nicht aufbrauchen werden. Und die Berufung in Jürgens Fall darf einfach
nicht an den Finanzen scheitern. Ich gehe daher davon aus, dass ich im allgemeinen
Interesse handele, wenn ich Jürgen für den Fall, dass er die nötigen Mittel nicht
aufbringen kann, unter die Arme greife.
 
Scheisse passiert - jo, mach mal...
Nicht umsonst habt ihr im Comedy Bilderverlinkung abgeschaltet ;)
Aber der Tante gehört eines vor den Latz - gut: es gibt viele andere
freie Rezepteseiten, die nicht son Trara veranstalten.
 
Danke für diesen ausführlichen Beitrag.
Es gibt wirklich Momente, da schäme ich mich, in Hamburg zu wohnen... wohlmöglich Tür an Tür mit den Personen, die angeblich Recht im Namen des Vokes sprechen?

Ich drücke Jürgen die Daumen, dass dieses Urteil (wie einige andere auch) in der nächsthöheren Instanz wieder kassiert wird.
Äber das ist den merkbefreiten Hamburger Richtern ja sowieso egal. Bei denen in der Kantine wird das Web sicher in einem Atemzug mit Bombe, Terroristen und Verbrecher genannt.

Gruß
J.
 
Tjoa, Bockwurst. Habe Kniepers Anwalt mit Bitte um Nachweis des Urheberrechts angeschrieben. Bisher keine Antwort. Fast 4 Monate her. Bisher 300 der 700 geforderten Euro gespendet bekommen. Habs auf der hohen Kante liegen. Ist ein blödes Gefühl, die Lust am bloggen lasse ich mir aber nicht nehmen.

Danke fürs *nicht vergessen werden* und seelische Unterstützung Supi (y)
 
Hallo Martin,
zunächst mal herzlichen Dank für Deinen Artikel, den ich ob seiner Qualität nun ein drittes mal gelesen habe.
Ich werde zukünftig, wenn mich jemand um eine Zusammenfassung der Ereignisse um uns bittet mit Sicherheit zuerst auf Deinen Artikel verweisen!

Auch danke für das tolle Angebot uns zu helfen, wenn wir nicht alle Mittel zusammenbekommen sollten, die wir benötigen werden, wenn alles schief läuft.

Wie in Deinem Thread bei uns foros Bundesligaforen | Foros vs. Knieper | supernature-forum supports bundesligaforen an den ersten Reaktionen zu sehen ist, sind alle überwältigt.
Der Ehrgeiz es doch aus eigener Kraft zu packen ist jedoch ungebrochen und wir werden weiter sammeln.
Mit Euch im Rücken, kann ich meinem Anwalt Sascha Kremer allerdings direkt mitteilen, daß wir die Berufungsfrist gar nicht ganz ausschöpfen müssen, sondern diese eigentlich umgehend einlegen können. Mal sehen, was er sagt.

Ich meine, wir sind dies allen Foren, Wikis und Blogs schuldig, das Urteil anzufechen, sonst können wir bald alle einpacken.

******

off topic

Ich habe in Deinem Forum so ein paar nette features entdeckt, die ich auch haben will

- Link backs (wie geht das so schnell und genau ? manuell oder per google ?)
- URL Umwandlung nach Titel der ausgebenden Seite
- Die Bookmark Leiste
- bedingt auch Seo, wobei ich Angst habe dass es das Forum ausbremst. (Erfahrung aus der Vergangenheit)


ich finde bestimmt noch mehr.

Wenn jemand mitliest der das für unsere Software wbb 2.3.x kennt, bitte ne kurze Mitteilung an mich.

*********************

zurück zum Thema:


DANKE !
 
Ich habe mich einmal etwas zum Thema Marions Kochbuch umgeschaut.

Da stellen sich einem wirklich alle Nackenhaare hoch.
Leider darf ich hier nicht schreiben, was ich wirklich darüber denke.;)

Auf alle Fälle drücke ich allen Betroffenen ganz doll beide Daumen, das die Sache gut ausgeht.

Das ist schließlich im Interesse von uns allen.
 
Habe mich ebenfalls mal umgeschaut, was ich so gefunden hab hat mir echt die Fußnägel hochgerollt. Es wird höchste Zeit das der Gesetzgeber ein wenig reformiert.
 
mir geht dieses Urheberecht langsam echt auf den **** ein Film, ein Musikstück, ein Programm in ehren, hat sicher arbeit gemacht und manchmal auch Geld gekostet, das sollte schon für eine gewisse Zeit geschützt werden, aber ein schnell geknipstes Foto von Omas Eisteekanne...
...die geben sogar offen zu, dass sie den ganzen Tag nach Bildern suchen, wo sie Kohle rausschlagen können:
URLder Seite/urheberrecht-angeschrieben.htm
...bei sowas platzt mi echt der Kragen!
 
Mal hoffen, dass die Sendung irgendwo abzurufen ist. Ich bin ja auch betroffen. Kann es nicht sehen, da ich morgen Abend auf nem Fanta 4 Konzert bin...
 
Ist schon gruselig, welch seltsame Blüten das Urheberrecht manchmal austreibt. Jochen11 spricht mir da voll aus der Seele.

Wahrscheinlich hat sich da jemand die "Gelddruckanleitung" der SNN zu genau durchgelesen. Fehlt eigentlich noch die zweite Stufe... :eek:

Was kann man dagegen tun? Schade, daß man als Webmaster nicht ähnlichen Druck ausüben kann, wie die Eisenbahner...
 
Ist zwar gewissermassen offtopic, auch wenn es zur Überschrift passt

Eine Bockwurst und ein Eistee: das macht dann 3.700 Euro bitte
Eine ambulante Untersuchung und ein Röntgenbild von der Hand, macht dann bitte 2700 SFr.

Kam gestern Abend in Kassensturz auf SF1.

Da hatte eine Mutter in der Schweiz ihren kleinen Jungen, der sich die Hand an einem Taschenmesser verletzt hat, ins Spital gebracht.
Nach Untersuchung und Röntgenbild kam man zur Erkenntnis: Weil eine Sehne verletzt und kein Handchirurg da ist, muss man ihn ins nächste Spital schicken.
Dort wurde dann eine Narkose gemacht und die Hand chirurgisch versorgt.

Abgesehen davon, dass dafür auch schon ca. 2300 SFr verlangt wurden, hat das erste Spital für die kurze Untersuchung und das Röntgenbild nochmal ca. 2700 SFr abgerechnet.

Möglich macht das ein kleiner "Fehler" im neuen Vertrag zwischen der Schweizer Krankenkasse und den KH-Betreibern.
Da konnte in diesem Fall von beiden Häusern der volle Satz für einen Tag stationären Aufenthalt abgerechnet werden.

Für so einen (einzelnen) Betrag kann man bei uns locker eine Woche im KH stationär liegen, dort können beide Häuser für eine (rel.) kurze Tätigkeit sogar doppelt abrechnen. :rolleyes:



Was ich damit sagen will:

Das System krankt.
An vielen Enden.
Und wer ist daran schuld?
Weltfremde Sesselpuper, die den Knall nicht gehört haben.
 
>> Die Ausstrahlung des Beitrags wurde leider kurzfristig verschoben.

Ja super, und ich dachte schon, ich wäre zu blöd...
Nazis und der Intendant gehen halt vor (n)
 
N3 bekomme ich nicht rein... nimmt das jemand auf ?

Edit: ach N3 = NDR... den bekomme ich rein... ich schau einfach zu selten TV :D
 
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