Far Cry: Umtauschaktion / Indizierung ab 2.4.04

B

Brummelchen

Gast
FAR CRY INDIZIERT - Ab 2. April
http://www.gamigo.de/news_detail/pc/18209/

Far Cry: Ubisoft startet Umtauschaktion
Ärger um das PC-Spiel Far Cry: Die derzeit im Handel befindliche Version des
Shooters lässt sich durch Manipulation in die englische Originalversion
umwandeln. Diese Version wird jedoch mit Wirkung zum 2. April durch die BPjM
indiziert. Ubisoft wird nun alle noch im Handel befindlichen Versionen durch
die durch die USK geprüfte Fassung ersetzen.

http://www.pcwelt.de/news/spiele/38913

FarCry jetzt doch auf dem Index
www.farcryhq.com

In den letzten Tagen haben sich die Gerüchte um eine Indizierung von Far Cry hartnäckig in den Foren gehalten, meistens bezogen sich die Spekulationen aber auf die englische Version, da diese nicht von der USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) geprüft wurden.
Nach der aktuellen Rechtslage darf Far Cry nicht indiziert werden, da es von der USK geprüft worden ist, auch wenn es keine Jugendfreigabe erhielt. Diese Einstufung wurde von der USK nun zurückgezogen, da die entscheidenden Elemente (Ragdollverhalten toter Gegner) nur unzureichend entfernt wurde und mittels einiger simpler Änderungen am Spiel wieder eingefügt werden können.
Somit gilt die Vollversion als inhaltsgleich mit der indizierten Demoversion, was eine automatische Indizierung zur Folge hat.

Wer Far Cry noch frei im Handel erwerben will, sollte sich nun beeilen, da die Indizierung schon am 2. April in Kraft treten wird, parallel zum Erscheinen des Bundesanzeigers, der unter anderem die deutsche Version listet.

Was dies nun genau für die Community und uns bedeuten wird, können wir nicht sagen, wir werden euch auf dem Laufenden halten, sobald es was neues gibt.

FarCry doch nicht auf den Index
www.farcryhq.com
Nach dem Chaos heute nachmittag, meldet sich nun Ubisoft mit einer offziellen Stellungnahme zu Wort.
Demnach ist nur die sich aktuell im Handel befindende Version von Far Cry indiziert, da diese aus unbekannten Gründen nicht der Version entspricht, die der USK vorliegt.
Ubisoft beginnt umgehend mit der Nachproduktion, der 'echten' Version, welche nicht an die englische Version angeglichen werden kann, diese Version wird weiterhin frei im Handel erhältlich sein.

Passend dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/46094
Erneut Durchsuchung bei Crytek wegen illegaler Software

Die Räume des Coburger Spieleentwicklers Crytek sind erneut durchsucht worden. Gerichtsvollzieher, Gutachter und Polizisten sollen 120 Computer auf illegal beschaffte Software überprüft haben. Dafür hat die Business Software Alliance (BSA) nach eigenen Angaben zuvor mehrere einstweilige Verfügungen beim Landgericht Nürnberg/Fürth erwirkt. "Erste Analysen deuten schon jetzt auf unlizenzierte Anwendungssoftware im sechsstelligen Euro-Bereich hin", teilt die BSA mit.


Im Februar war Crytek von der Polizei schon einmal wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz durchsucht worden. Dabei sei die Polizei auf "konkrete Hinweise" gestoßen. Crytek hat den Einsatz illegaler Software abgestritten. Seinerzeit hieß es aus dem Unternehmen: "Das Management von Crytek würdigt die Aufmerksamkeit der deutschen Polizeiabteilung hinsichtlich geschützter Software und zeigte sich in jeglicher Weise kooperativ. Als Softwareentwickler ist Crytek selbst stets interessiert, Softwareprodukte von dritten Parteien rechtmäßig zu erwerben und zu nutzen."

"Obwohl das Unternehmen kurz vor der Veröffentlichung eines neuen Spiels stand, wurden unsere Warnungen nicht ernst genommen", sagt hingegen Georg Herrnleben von der BSA. "Durch das Fehlen von Software-Management-Prozessen, aber auch durch den Fehler, dieses Versäumnis nicht rechtzeitig nachzuholen, hat sich das Unternehmen jetzt selber fahrlässig in diese Situation gebracht."

Anfang März hat die BSA eine "Schonfrist"-Kampagne für Kreativ-Unternehmen gestartet. Damit will der Verband erreichen, dass die Betroffenen Beratung sowie Hilfestellung bei der "Implementierung von Software-Management-Prozessen" annehmen. Bis zum 31. März 2004 bietet die BSA Kreativ-Unternehmen an, sich für die Kampagne zu registrieren. Sie sollen ihre Softwarelizenzen überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Die BSA verspricht, in dieser Zeit keinen Hinweisen nachzugehen, die auf unlizenzierte Software in registrierten Unternehmen hinweisen. (anw/c't)
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, Ubisoft wird es ehr weniger jucken. ATARI hatte genau das gleiche Spiel durch. Zwar eine extra für Deutschland angepasste Version aber zu leicht änderbar durch ein paar Anpassungen.
Mal sehn ob Ubisoft auch eine Aktion starten wird wo die Spieler ihre "falsche" Version umtauschen dürfen. Ich wette dann mal das machen gannnzzz viele! :D
Außerdem ist die Geschichte doch die perfekte Werbung für die noch im Handel befindlichen Versionen :)

Ubisoft hat außerdem noch eine Stellungnahme herausgegeben, hier mal die ganze, samt den Gesetzen, die ich auf meiner Seite weg gelassen hab ;):


Düsseldorf, 29. März 2004

Stellungnahme von Ubisoft zur der sich aktuell im Handel befindlichen Version des PC-Spiels Far Cry
Seit dem 25. März 2004 kursieren im Internet "Anleitungen" zur Manipulation der sich aktuell im deutschen Handel befindlichen Version von Far Cry, durch die die europäische Version (inkl. Ragdoll) von Far Cry zugänglich gemacht wird. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat auf diese Möglichkeit der Manipulation reagiert und Ubisoft darauf hingewiesen, dass sich das Produkt, das sich unter dem Titel "Far Cry" derzeit im Handel befindet und das das Alterskennzeichen "Keine Jugendfreigabe" aufweist, nicht inhaltsgleich ist mit der durch die USK geprüfte und mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichneten Fassung von Far Cry. Die Möglichkeit der Manipulation des noch im Handel befindlichen Spiels Far Cry war Ubisoft zu keiner Zeit bekannt oder von Ubisoft beabsichtigt.
Ubisoft weist alle Handels- und Medienpartner darauf hin, dass die deutschsprachige Version von Far Cry nach wie vor die USK- Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" trägt.
Dieses wurde auch seitens der USK bestätigt. Die Produkte der ersten Auslieferung sind jedoch, aus welchen Gründen auch immer, nicht inhaltsgleich mit dem von der USK geprüften und freigegebenen Version von Far Cry. Ubisoft startet daher freiwillig sofort mit der Nachproduktion der von der USK geprüften Fassung von Far Cry. Nach einer kurzen Übergangsphase wird Ubisoft alle sich noch im Handel befindlichen und nicht inhaltsgleichen Produkte von Far Cry durch die von der USK-geprüften Version mit dem Hinweis "Deutsche Version" austauschen. Im Übrigen teilte die BPjM Ubisoft mit, dass im Bundesanzeiger vom 2. April 2004 die Indizierung der englischen Originalversion von Far Cry in Kraft tritt. Die Indizierungsfolgen beziehen sich laut BPjM auch auf die sich zur Zeit im Handel befindlichen deutschen Far Cry-Produkte, da die oben erwähnte Manipulation die indizierte englische Originalversion zugänglich macht. Darum weist Ubisoft vorsorglich seine Vertriebs- und Handelspartner auf folgende Vertriebsbeschränkungen sowie Medienpartner auf Beschränkungen der Werbung und Bekanntmachung der sich aktuell im Handel befindlichen Far Cry-Spiele hin:

Jugendgefährdende Trägermedien

(Quelle: Jugenschutzgesetz (JuSchG), Abschnitt 3 )
(1) Trägermedien, deren Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach § 24 Abs. 3 Satz 1 bekannt gemacht ist, dürfen nicht

1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
3. im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, im Versandhandel oder in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
4. im Wege gewerblicher Vermietung oder vergleichbarer gewerblicher Gewährung des Gebrauchs, ausgenommen in Ladengeschäften die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können, einer anderen Person angeboten oder überlassen werden,
5. im Wege des Versandhandels eingeführt werden,
6. öffentlich an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, oder durch Verbreiten von Träger- oder Telemedien, außerhalb des Geschäftsverkehrs mit dem einschlägigen Handel angeboten, angekündigt oder angepriesen werden,
7. hergestellt, bezogen, geliefert, vorrätig gehalten oder eingeführt werden, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 6 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die
Liste und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die
1. einen der in § 86, § 130, §130a, § 131 oder § 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt
sind oder waren, in einer die Menschwürde verletzenden Weise darstellen und ein
tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes
Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder
5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre
Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
schwer zu gefährden.
(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme
in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf, Trägermedien, die mit einem
Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im
Wesentlichen inhaltsgleich sind.
(4) Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf nicht zum Zweck der geschäftlichen
Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden.
(5) Bei geschäftlicher Werbung darf nicht darauf hingewiesen werden, dass ein Verfahren
zur Aufnahme des Trägermediums oder eines inhaltsgleichen Telemediums in die Liste
anhängig ist oder gewesen ist.
(6) Soweit die Lieferung erfolgen darf, haben Gewerbetreibende vor Abgabe an den
Handel die Händler auf die Vertriebsbeschränkungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 6
hinzuweisen.

Viel Text für nichts :)

Ciao
 
Bei diesen ganzen Indizierungen und Veränderungen von Spielen und Filmen für den Deutschen Markt würde es mich nicht wundern wenn Deutschland das Isolierteste Land der Welt ist. Wartet mal, hat Hollywood nicht gesagt das Deutschland schuld an der ganzen Raubkopiermiesäre ist? Woran das nur liegen kann? Zum Glück bin ich kein so besessener Spieler mehr.

- Fehlt eigentlich nur noch, das an allen Autos in Deutschland ein Höchstgeschwindigkeitspegel eingebaut wird (z. B. Max 120 Km/h für alle Autosserien).
- Jeder Mensch nur noch eine bestimmte Anzahl an Kallorien zu sich nehmen darf, wegen dem Übergewichtsproblem der Deutschen
- Und Jeder aus Deutschland herausgeworfen wird, der das Wort "Allah" in den Mund nimmt.

Na dann
Hüstel Hüstel :D :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry -=SubSys=-, so ähnlich sich unsere Meinungen auch sind, das Schlusswort konnte ich nicht stehen lassen :)
 
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