Hallo Rod, hier ausführliche Antworten:
§ 32 Strafgesetzbuch Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtwidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden...