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*lol
....alle Einträge vor einer Freischaltung - wie dies vor pressemäßiger Verbreitung von Äußerungen grundsätzlich erforderlich ist (s. etwa BGH, Urt. V. 18. 12. 1962, NJW 1963, S. 484 f., 485) - durch einen im Sinne von 531 BGB verantwortlichen Mitarbeiter prüfen zu lassen.......
§ 531...
Nunja ....
Ich zitiere mal den Heise Artikel auszugsweise:
"Die Kammer sieht den Verlag als so genannten "Störer", weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem "die Einträge vor ihrer Freischaltung...
Jepp
Wir machen mit :daumen+ ,
denn wenn die damit durchkommen, bedeutet das das rechtliche AUS für alle Boards im DE-WEB - und wir halten Boards für eines der wichigtsten Instrumente als Grundlage für den freien, grundrechtlich geregelten Meinungsaustausch!
Kollegiale Grüße
von der Lemonsoft...
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