Nein, hat er nicht. Du meinst die gesetztliche Gewährleistung, die hat aber mit einer freiwilligen "Garantie" vom Händler oder Hersteller nichts zu tun.
Wenn bei Ebay nicht ausdrücklich auf vorhandene Mängel hingewiesen wird, dann kann der Käufer davon ausgehen, daß das Gerät auch funktioniert...