Frage zur Gewährleistung :

BigMäc

Senior Burger
hi leute...

hab mir letzte woche speicher für meinen rechner gekauft:

512 MB DDR-Ram CL2 von Apacer

mein problem ist: der speicher wird im bios nur als CL2,5 erkannt und wenn ich
die einstellungen manuell ändere läuft das system nicht mehr stabil (eigentlich läuft es fast überhaupt nicht mehr).

auf meine frage beim verkäufer, was zu tun sei, gab man mir die antwort, der speicher müsse getestet werden und dann falls meine feststellung stimmen würde, eingeschickt werden. dies dauert 4-6 wochen. auf meine frage nach ersatzspeicher für diese zeit gab es nur müdes gelächter.

nun meine frage: kann ich irgendetwas tun, ausser gute miene zum bösen spiel machen und den speicher mit CL2,5 takten oder 4-6 wochen auf meinen rechner verzichten?

(btw: hat jemand eine minigun oder einen rocket launcher für mich? würd dem laden gern nen besuch abstatten :mg: )
 
Hi BigMäc,
viel wirst Du nicht machen können, höchstens negative Werbung für den Laden, damit nicht noch mehr Leute dort kaufen.
 
du hsat laut recht einen anspruch auf ersatz fals der speicher einer firma oder gesellschaft zugeschickt werden muss, da diese gewährleistung unter den garantie oder kolanzfall fällt.

Ich würde einfach das Geld zurückverlangen und wo anders kaufen. Dies muss der Händler tun, also kohle rausrücken
 
Mit ner Minigun oder mit nem Rocket Launcher kann ich dir nicht dienen, aber............


ssc-rocket.jpg


...........nimm die so lange!!! :D :D :D :D :D


cu darka24
 
Mit ner Minigun oder mit nem Rocket Launcher kann ich dir nicht dienen, aber............


ssc-rocket.jpg


...........nimm die so lange!!! :D :D :D :D :D


cu darka24

EDIT: @SM: Der Händler muss die Ware nicht zurücknehmen, wie willst du ihm denn nachweisen, dass die Riegel nicht auf dem Transport nach Hause kaputt gegangen sind????!!!!

@BigM: Musstest du dir die Riegel anschauen bevor du aus dem Laden gehst oder stand da irgendwo das du sie nicht umtauschen oder zurückgeben kannst??

Edit: UPS, habe wohl auf Zitat und nicht auf Edit geklickt!!! Könnte irgendwer von den Leadern mal bitte den obrigen Post wieder löschen, thx!!! :rolleyes:
 
@dark in keinem Gesetz der Verfassung steht das der Händler die Wahre nicht zurückzunehmen hat wenn sie äußerlich nicht beschädigt ist. Um den korekten bzw. zerstörten Zustand muss sich der Händler selber kümmern
 
Du kannst ja mal versuchen dem Händler zu beweisen, dass die Ware schon kaputt war, als du sie gekauft hast!!! :D :D :D
 
die ware ist ja nicht kaputt, die funzt nur net mit CL2...

d.h. wenn ich die einschicke wird es so aussehen, dass ich in 6 wochen einen neuen speicherriegel bekomme und der funzt dann wahrscheinlich auch nicht mit CL2, obwohl der hersteller apacer den riegel so spezifiert hat.

zurückgeben wäre die einzige möglichkeit, damit ich mir woanders neuen speicher kaufen kann, aber ich glaub bevor die den zurücknehmen muss ich den auch einschicken lassen.

GRRRRRRR... :kotz
 
Hi BigMäc,

wenn der Händler sich stur stellt versuch mal folgendes: Wenn der Speicher bei Dir nicht so funktioniert, wie vom Hersteller versprochen, muß der Verkäufer ihn zurücknehemen - und zwar aus folgendem Grunde: Dem Artikel fehlen zugesicherte Eigenschaften. Ansprechpartner für den Endverbraucher ist aber nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer. Warum der Speicher nicht mit den angegeben Spezifikationen läuft, muß der Händler mit dem Hersteller ausmachen.

Das Fehlen zugesicherter Eignenschaften stellt im Sinne des BGB einen so schweren Mangel dar, daß der Verbraucher von seinem Recht auf Wandelung (Rücktritt vom Kaufvertrag) sofort gebrauch machen darf.
 
1. Schaue mal genau (das kleingedruckte auf der Rückseite der Rechnung) die AGB an. Da muß ja was für den Fall der Gewährleistung stehen.
2. sechs Wochen brauchst Du auf keinen Fall zu akzeptieren.
3. steht auf den Riegeln CL2 drauf? - und steht auf der Rechnung die Spezifikation des Speichers 'drauf?
4. Wenn Du zweimal jetzt ja sagt, muß er Dir die Dinger umtauschen. Er kann ja Deinen Riegel unbeschadet immer noch testen lassen und ihn an jemand anders weiterverkaufen, wenn er in Ordnung ist, er erleidet daraus keinen Schaden.

Aber mal 'ne andere Frage, wenn Du schon ein 333erBoard hast, warum nimmst Du dann keinen Speicher für dieses Board?, dass mußte doch eigentlich 166er DDR-Ram sein oder irre ich mich da?
 
@darkangel
Wenn die Ware auf dem Weg nach Hause kaputtgeht hat der Händler Pech gehabt.
Neben der erweiterten Gewährleistung auf 2 Jahre, wird angenommen, dass, falls ein Produkt innerhalb der ersten 6 Monate kapuut geht, es von Anfang an nicht in Ordnung war.

Allgemeiner Rat: Auf die Rechnung schreiben lassen nicht ´Ram Typ 0815´, sondern ´Ram Typ 0815 zur Verwendung in Verbindung mit Motherboardxyz´ .

Ich würde mal den Verbraucherschutz (Verbraucherzentrale anrufen und mich schlau machen - kostet nur das Telefongeld.

Ausserdem muss man dem Händler klarmachen, dass er im Moment ein paar Taler spart, dafür aber Hunderte in der Zukunft nicht verdienen wird. Denn 0-Kulanz wird mit Händlerwechsel belohnt.

Gruss
Tim
 
Nun denn,
wenn Du dem Verkäufer gesagt hast, für welches Board die Speicher sind und die funzen dann
nicht, würde ich sagen: falsche Beratung, damit hättste bei einem Rechtsstreit gute Karten,
sag das mal dem Händler.
Im übrigen kannste den Laden vergessen, gib doch mal den Namen aufm Board raus, druck das ganze
und halt das diesem kurzsichtigen Arsch von Händler unter die 'Nase.
Mein Computerfuzzy hat mir auch mal Noname Rams verkauf, die nicht so richtig funzten, ich nach 2 Tagen hin, wurden sofort gegen Infineon getauscht.

pogo
 
werde mich mal genauer damit beschäftigen und dem händler

(mocom in essen - kauft da besser nicht :D)

mal die meinung sagen... im zweifelsfall will ich dann mein geld zurück und hol mir auf der selben strasse in nem anderen laden ordentlichen speicher.
 
Ich kann nur dem beipflichten was Kuja geschrieben hat - "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" ist das Stichwort. Der Speicher wurde als CL2 verkauft, ist aber keiner.
Auch wenn er nur auf einem bestimmten Motherboard nicht als CL2 läuft, dann muss das der Verkäufer ausweisen - wenn in den Produkteigenschaften keine Einschränkungen stehen, gibt es auch keine.

Du musst Dich auch mit keinem Verbraucherschutz rumplagen. Wenn der Händler Dir Dein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nicht einräumen will, zeig ihn beim WKD an - oder drohe ihm zumindest damit.
 
ich danke euch allen für eure hilfe... offensichtlich hat mein speicher euch erhört.

nach dem bios-update von 1003 auf 1005 und der via 4in1 v4.38 installation läuft der speicher nach einem weiteren versuch nun anstandslos mit der einstellung 2/2/2. hab nix geändert, selbst übertaktet mit 145 MHz läuft der speicher jetzt mit der oben erwähnten einstellung. erklären kann ich mir das wirklich nur durch das bios-update, aber so ganz dann nun auch nicht. auf jeden fall hab ich jetzt ruhe :D

@rsjuergen: jau das board macht auch asynchronen betrieb mit fsb 133MHz und speichertakt 166MHz mit, werde bei gelegenheit mal ausprobieren, ob der apacer-speicher mit weniger agressivem timing (2,5/3/3) auch mit 166MHz läuft, vielleicht mit aktiver kühlung, der rechner ist eh schon laut wie ein hubschrauber *gg*. momentan gibts halt noch keinen pc2700-speicher... ist alles für 166MHz freigegebener pc2100 (meinen recherchen zufolge).

@supi & the rest: hätte mich ungern mit dem händler rumgeschlagen, dem nachzuweisen dass seine agbs rechtswiedrig sind hab ich zwar in meiner ersten veranstaltung wirtschaftsrecht (vor 3 jahren :angel) mal gelernt, aber ein ärgernis ist es dennoch - zum glück funzt jetzt alles... aber ob der speicher bei denen im shop auch mit 2/2/2 gelaufen wäre halte ich eh für fragwürdig... naja egal jetzt löppts, nochmal thx an euch alle :D
 
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