Deutschland hat mit dem Bundestag ein riesiges Parlament.
Ursache ist das komplizierte Wahlrecht mit Erststimme für den Abgeordneten aus jedem Wahlkreis, der Zweitstimme für die Mehrheitsverhältnisse und der daraus resultierenden Notwendigkeit für Ausgleichs- und Überhangmandate, um das alles unter einen Hut zu kriegen.
Ein neue Gesetz sagt jetzt, dass es nur noch 630 Abgeordnetensitze gibt, die nach neuen Regeln verteilt werden. Dadurch kann es jetzt dazu kommen, dass ein Gewinner eines Wahlkreises nicht mehr in das Parlament einzieht, wenn die eigene Partei nicht genügend Zweitstimmen gesammelt hat.
Zudem wurde die 5 % Hürde gestärkt: Bisher gab es eine Sonderregelung für Parteien mit mindestens 3 Direktmandaten aus Erststimmen aber unter 5% Zweitstimmen. Die durften dann trotzdem mit einer Fraktion in Stärke entsprechend Ihres Zweitstimmenanteils einziehen. Nach dem neuen Gesetz würden Sie aber komplett rausfallen.
Einzig Parteien anerkannter nationaler Minderheiten, wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), haben noch einen Sonderstatus.
Somit sind regional sehr starke Parteien ohne diesen Status betroffen. Konkret sind das die Linke in Berlin und die CSU in Bayern. Während die CSU das mit einer gemeinsamen Liste mit der Schwesterpartei noch kompensieren könnte, hätte die Linke diese Möglichkeit nicht.
Da die CSU aber unabhängig bleiben wollen dürfte, werden beide Parteien mit Sicherheit gegen das Gesetz klagen.
Ursache ist das komplizierte Wahlrecht mit Erststimme für den Abgeordneten aus jedem Wahlkreis, der Zweitstimme für die Mehrheitsverhältnisse und der daraus resultierenden Notwendigkeit für Ausgleichs- und Überhangmandate, um das alles unter einen Hut zu kriegen.
Ein neue Gesetz sagt jetzt, dass es nur noch 630 Abgeordnetensitze gibt, die nach neuen Regeln verteilt werden. Dadurch kann es jetzt dazu kommen, dass ein Gewinner eines Wahlkreises nicht mehr in das Parlament einzieht, wenn die eigene Partei nicht genügend Zweitstimmen gesammelt hat.
Zudem wurde die 5 % Hürde gestärkt: Bisher gab es eine Sonderregelung für Parteien mit mindestens 3 Direktmandaten aus Erststimmen aber unter 5% Zweitstimmen. Die durften dann trotzdem mit einer Fraktion in Stärke entsprechend Ihres Zweitstimmenanteils einziehen. Nach dem neuen Gesetz würden Sie aber komplett rausfallen.
Einzig Parteien anerkannter nationaler Minderheiten, wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), haben noch einen Sonderstatus.
Somit sind regional sehr starke Parteien ohne diesen Status betroffen. Konkret sind das die Linke in Berlin und die CSU in Bayern. Während die CSU das mit einer gemeinsamen Liste mit der Schwesterpartei noch kompensieren könnte, hätte die Linke diese Möglichkeit nicht.
Da die CSU aber unabhängig bleiben wollen dürfte, werden beide Parteien mit Sicherheit gegen das Gesetz klagen.
Ampel setzt ihre Wahlrechtsreform um: Union spricht von Manipulation – und will das Gesetz rückgängig machen
Der Bundestag soll dauerhaft 630 Sitze haben, die Fünfprozentklausel wird verschärft. CDU und CSU kündigen an, die Reform bei der nächsten Regierungsbeteiligung zurückzunehmen.
www.tagesspiegel.de
Bundestag beschließt Reform des Wahlrechts
Nach einer sehr hitzigen Debatte hat das Parlament die Reform des Wahlrechts beschlossen. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 399 Abgeordnete dafür aus. Union und Linke haben bereits Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
www.tagesschau.de
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