Hi, ich möchte mich ja auch mal beteiligen:
ich hab jetzt Urlaub bis zum 24. Januar und ich hab mich noch nie so sehr über langen Urlaub gefreut wie jetzt, Hintergrund der direkte Vorgesetzte (promoviert) nennt sich impft kritisch, ihr könnt euch ja was drunter vorstellen. Die Mitarbeiter ungeimpft. Das Arbeitsklima könnt ihr euch auch vorstellen,
den A habe ich mich nicht auf Diskussionen eingelassen
B hab ich konsequent um die Abstandsregel gebeten. Nach dem Urlaub gibt’s zum glück ne andere Abteilung.
Hintergrund, ich arbeite in einem Konzern, wo jede Abteilung anders tickt.
Zur Impfpflicht:
Immer dieses Gezeter um die Impfpflicht. Sie wird - zumindest partiell - kommen und wird - Spoileralarm - in der momentanen Situation auch verfassungskonform sein. Eigentlich ist das für Juristen, die noch halbwegs Kenntnisse bzgl. einer Grundrechtsprüfung haben (Schutzbereich - Eingriff - verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs, insbesondere Grenzen der Einschränkungsmöglichkeit des Grundrechts (sog. "Schranke-Schranke" bzw. Verhältnismäßigkeit) dogmatisch ziemlich kalter Kaffee. Eigentlich wird die Diskussion eher auf Tatsachenebene ausgetragen, nämlich in der konkreten Beachtung der Verhältnismäßigkeit mit den gedanklichen Prüfungspunkten: "legitimer Zweck", "geeignet", "erforderlich" und "angemessen". Ein Eingriff (hier die Impfpflicht) ist nämlich nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen legitimen Zweck verfolgt, geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Konkret heißt das:
Legitimer Zweck? Ja, denn der Zweck (Bekämpfung der Pandemie/Schutz der Bevölkerung) ist sicherlich legitim.
Geeignet? (hier spielt die Musik Nr. 1) Ja, die Wirksamkeit der Impfung ist wissenschaftlich unstreitig belegt. (Das hat nichts damit zu tun, dass eine Impfung ihre Wirksamkeit verlieren kann, sondern hier geht es nur darum, dass eine Impfung eine wissenschaftliche Wirksamkeit aufweist) Frage ist aber, ob die Impfpflicht die Welle bricht.
Erforderlich? (hier spielt die Musik Nr. 2) Gibt es ein milderes - gleichwirksames - Mittel zur Bekämpfung der Pandemie? Wenn ja, wäre eine Impflicht nicht erforderlich. Die Betonung liegt aber auf "gleich wirksam". "Maske tragen" dürfte hier nicht gleich wirksam sein.
Angemessen? D.h. steht der verfolgte Zweck außer Verhältnis zum eingesetzten Mittel? (hier spielt die Musik Nr. 3) Hier findet die konkrete Güterabwägung zwischen der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen und der Belange der Allgemeinheit statt. Unter Beachtung der Punkte "WER?" und "WARUM?" geimpft wird und unter Beachtung der konkreten Situation wird eine solche Impfpflicht sicherlich verfassungskonform sein.