Neuigkeit Präzedenzfall: Negative Verkäuferbewertung kann teuer zu stehen kommen?

Norbert

Moderator
Teammitglied
Manche Gierhälse haben doch wirklich nicht mehr alle Tassen im Schrank.

So soll ein Amazon-Kunde wegen einer möglicherweise berechtigten Beschwerde über die Bewertungs-Funktion gegen seinen Verkäufer rund 70.000(!) Euro Schadenersatz an ihn zahlen. So jedenfalls hatte der Händler seine diversen Forderungen nach vorheriger Eskalation des Streits am Amtsgericht Augsburg eingeklagt. Und das alles wegen eines Fliegengitters für 22,- €, bei dem die Montageanleitung mangelhaft gewesen sei und der Käufer auf Anfrage keine Hilfe vom Verkäufer erhalten habe.

Der hat sie doch nicht mehr alle an der (Fliegen-)Klatsche mit seiner extrem hohen Schadenersatzforderung. Selbst wenn sie berechtigt sein sollte, was jetzt das Gericht entscheiden muss.

Präzedenzfall
Händler verklagt Kunden wegen schlechter Amazon-Bewertung

Der Streit um ein Fliegengitter könnte für einen Amazon-Kunden teuer werden. Wie die Tageszeitung Augsburger Allgemeine berichtet, hat ein Händler des Amazon Online-Marktplatzes einen Kunden auf 70.000 Euro Schadenersatz verklagt, weil dieser eine negative Bewertung über ihn abgab. Nun muss ein Gericht entscheiden, wie solche Bewertungen im Internet rechtlich zu beurteilen sind.
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Wenn ich mir so die Kommentare durchlese bekomme ich glatt einen Herzinfarkt. Alle hacken auf den Kunden rum und darauf, dass schon eine negative Bewertung das Aus des Unternehmens bedeuten könnte. Klar, jeder unzufriedene Kunde (und alle weiteren abgeschreckten) bringen Umsatzverlust, aber das liegt hier allem Anschein nach am Verkäufer, also selbst schuld. Keiner verliert ein Wort darüber, dass der Verkäufer im Falle einer unklaren Montageanleitung (*1) Nachbesserung erfüllen muss. Und den Kunden zu ignorieren ist schon mal gar nicht korrekt.

Der Kunde hätte einfach eine Frist setzen müssen und im Falle der Nicht-Einhaltung auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen müssen. Im Anschluss hätte er immer noch die negative Bewertung abgeben können. Außerdem besteht bei Online-Käufen immer eine 14-tätige Umtauschfrist, in der er die Funktionstüchtigkeit hätte prüfen und in geschehenen Fall hätte er das Ding wieder einpacken und zurückschicken können.

Dass Amazon das Konto des Verkäufers sperrte und jenem daher ein Schaden entstand lag nicht in der Macht des Käufers. Wieso der Käufer jetzt dafür belangt werden soll ist mir schleierhaft.

Ich bin mal gespannt, was daraus wird.

*1 = Hier hängt es allerdings auch von der individuellen Auffassungsgabe des Kunden ab
 
Alle hacken auf den Kunden rum [...]
Na, wenn ich mir die Kommentare so durchlese, sind doch die meisten für den Kunden. Erst recht, wenn man sich mal die vielen grünen "Thumbs-up"-Punkte für die pro-Käufer- und die roten für die contra-Käufer-Meinungen anschaut. Aber einige verrückte Ansichten für das Verhalten des Verkäufers sind ja wirklich dabei, wahrscheinlich alle von Selbstständigen, die es wohl selber zu nichts gebracht haben (vielleicht auch gescheiterte Anwälte, die jetzt nur noch serienweise Abmahnungen schreiben).

Immerhin schreibt einer u.a...:
[...] Vielleicht ist Ihnen dieser Urbegriff kaufmännischen Handels unbekannt, aber er hat immer noch seine Gültigkeit. Es gab (gibt) immer noch den Begriff des ehrbaren Kaufmanns. [...]
...und auch sonst positiv für den Käufer. Dabei scheint aus dem Kontext hervorzugehen, dass er selber Kaufmann ist. In dem Fall wohl eben einer der von ihm erwähnten Ehrbaren der alten Schule.

Ansonsten gebe ich dir vollkommen recht und die Aussagen sind auch in etlichen Kommentaren wiederzufinden.
 
Was will einem da noch einfallen? :wand

Ich kenne zwar von dem Artikel mal ab die Details nicht, doch wenn man als Verkäufer keine Kritik einstecken kann, so sollte man sich schleunigst wieder aus dem Gewerbe zurückziehen.

Das Leben ist eben kein Ponyhof!
 
@Norbert: OK, dann habe ich scheinbar nicht alle und größtenteils die falschen Kommentare gelesen.

Ich sagte in einem anderen Thread schon: Normalsterbliche Kunden wissen zu wenig über ihre Rechte (und Pflichten). Entweder sie lassen sich über den Tisch ziehen oder laufen amok. Und selbst Kaufleute scheinen da manchmal nicht besser zu sein. Traurig ist das.
 
Sehr undurchsichtiger Fall. Nur wegen des Streits um eine Bewertung friert Amazon bestimmt keinen fünfstelligen Betrag ein, zumindest kann ich mir das nicht vorstellen. Und wenn, dann ist eine solche Willkür höchstens eine Sache zwischen Amazon und dem Händler.

Ansonsten weist der Fall in der Tat auf eine interessante Problematik hin, die wir hier im SNF aus eigener leidvoller Erfahrung kennen.
Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind sehr weit - ich kann jemanden als Gauner oder Scharlatan bezeichnen oder ihn umgangssprachlich in anderer Form angreifen, ohne diese Grenzen zu sprengen.
Behaupte ich aber, dass eine Anleitung falsch ist, dann muss ich das im Ernstfall hieb- und stichfest beweisen können. Und sollte sich dann heraus stellen, dass ich nur falsch gelesen habe, kann daraus tatsächlich ein Schadenersatzanspruch werden. In der Tat ist also der Stammtisch-Dampfplauderer weniger gefährdet als der, der eine wirklich fundierte Rezension zu verfassen versucht.
 
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