Abmahnung: Verbraucherzentrale NRW geht gegen Drosselpläne der Telekom

Supernature

Und jetzt?
Teammitglied
Geredet wurde über die Drosselpläne der Telekom schon sehr viel, die Verbraucherzentrale NRW schreitet nun zur Tat und leitet die juristische Klärung der Frage ein: Sie hat die Telekom formell abgemahnt und zur Rücknahme der entsprechenden Klauseln aufgefordert. Geschieht dies nicht, könnte als nächster Schritt eine Klage folgen.
Nicht nur die Drosselung an sich bringt die Verbraucherschützer auf die Palme, sondern auch und vor allem die Tatsache, dass mit der gedrosselten Geschwindigkeit von 384 kbit das Internet quasi nicht mehr nutzbar ist.

Im Volltext nachzulesen hier:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Internet im Schneckentempo: Antworten auf Fragen zur geplanten Drosselung

via
 
Und wieder einmal sind es gerade die Familien mit ihren sowieso schon höheren Ausgaben, die das Nachsehen haben:
Wann sind 75 Gigabyte im Monat zu wenig?
[...] Besonders gefährdet sind Familien mit Kindern und Haushalte mit mehreren Personen, da sich hier das genutzte Datenvolumen aller Nutzer addiert.

Das sollen sie mal machen...
Sind alle Telekom-Kunden von der Drosselung betroffen?
[...] Sollte die Telekom die Drosselung zukünftig auch auf Bestandskunden anwenden wollen, müsste sie daher die Zustimmung jedes einzelnen Kunden einholen oder den Vertrag zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
...und die anderen das:
Was gilt für Kunden anderer Anbieter?
[...] Denkbar sind zwei Szenarien: Die Konkurrenten der Telekom verzichten auf derartige Klauseln und nutzen den Wettbewerbsvorteil, um neue Kunden zu gewinnen,...
Dann bekommen sie auch jede Menge neue Kunden, und nicht nur von der Telekom:
Woran erkenne ich, ob mein Vertrag eine Drosselung erlaubt?
[...] Bisher sind nur wenige Fälle bekannt geworden, in denen sich Anbieter eine Drosselung der Bandbreite vorbehalten. Neben der Telekom sind dies 1&1 und Kabel Deutschland.
"Tele" stammt von "in die Ferne schauen/hören/sprechen" oder im Zeitalter des Fernsehens umgangssprachlich auch "in die Röhre schauen". Also wird dann aus der Telekom eine Röhrenkom, weil sie sich plötzlich mit letzterem konfrontiert sehen wird, denn im wörtlichen Sinne "in die Ferne" im Sinne von Weitsichtigkeit und langfristig kluger Geschäftspolitik schaut sie nicht mehr. Bleibt nur zu hoffen, dass die anderen schlau genug sind, nicht mitzuziehen. Für Kunden von 1&1 und Kabel Deutschland besteht auch zumindest die Hoffnung, dass die ihre vertraglichen Klauseln nicht technisch umsetzen.

Ich bin ja kein Jurist, frage mich aber, ob eine eventuelle Klage nicht sogar erweitert werden könnte. Nämlich auf "irreführende Werbung" und/oder "unlauteren Wettbewerb", falls die Telekom Begriffe wie "Internet-Flat" und "DSL xxxxx" für solche Verträge beibehält.

Alle Zitate stammen aus oben verlinkter Quelle vz-nrw.de/internet-drosselung
 
Sollte die Telekom die Drosselung zukünftig auch auf Bestandskunden anwenden wollen, müsste sie daher die Zustimmung jedes einzelnen Kunden einholen
Das hört sich an, als müssten die beim Kunden anrufen und fragen, ob er mit der Drosselung einverstanden ist. In der Praxis läuft das so, dass ein Callcenter bei den Kunden anruft und von einem supertollen neuen Tarif mit ganz vielen Vorteilen spricht - und wenn man jetzt gleich umsteigt, geht das sogar kostenlos..." - und schwupps, schon hat man die neuen AGBs gefressen.
 
Nix anrufen, da kommt ne Mail, dass ab xx.yy.jj neue AGB gelten u. wenn man nicht widerspricht gelten die als akzeptiert - fertig.

BTW: in meinem Vertrag steht, dass die gültigen AGB und Leistungsbeschreibungen für das gewählte Paket gelten. Einzusehen unter www. Telebumm / AGB . So, wenn ich jetzt da nachschlage, gelten für meinen Vertrag immer genau die AGB, die dort hinterlegt sind. Oder hat zufällig jemand noch die AGB-Version vom Sept. 2011 bei sich rumliegen? Ich nämlich nicht - böser Fehler!
 
Update:

Für Kunden von 1&1 und Kabel Deutschland besteht auch zumindest die Hoffnung, dass die ihre vertraglichen Klauseln nicht technisch umsetzen.
Gestern Abend hatte ich mich mit einem Freund darüber unterhalten, der seit seinem Wechsel von der Telekom bereits ein paar Jahre Kunde bei 1&1 ist. Er hatte das mit der Drosselung auch mitbekommen und zufällig musste vor 2 oder 3 Tagen sein Vertrag verlängert werden. Da dies telefonisch geschah, hatte er auch sogleich wegen dieser Sache nachgefragt und zur Antwort bekommen, dass sein Vertrag keine solche Klausel enthält und eine Umsetzung bei neuen und jüngeren Verträgen auch nicht geplant sei. Nun ja, letzteres kann man glauben oder auch nicht, die Zeit wird's zeigen.
 
Im Übrigen habe ich mal interessehalber nachgefragt wie sich Kabel Deutschland mit ihrer Drosselungsklausel verhält. Laut telefonischer Auskunft macht Kabel Deutschland nur selten von der Drosselung gebrauch. Und wenn dann nur in Orten, wo es einen hohen Prozenturalen Anteil an Kabel Deutschland Kunden gibt.
 
Hm - was ist mir in dem Fall lieber - ein Provider, der das willkürlich entscheidet oder einer, bei dem es klare Regeln gibt? :unsure:
 
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