Spamfilter und Firewall machen das Leben angenehmer, weil allerlei unerwünschte Nachrichten in ihren Fängen enden und uns dadurch erspart bleiben. Abmahnungen will eigentlich auch niemand haben, von daher sind sie im Spamordner eigentlich ganz gut aufgehoben. Aber wir lebten nicht in Deutschland, wäre das so einfach.
Eine Abmahnung nämlich, die per Mail verschickt wird und im Spamfilter hängen bleibt, kann unter Umständen nämlich als zugegangen gewertet werden. Auch wenn der Empfänger nachweislich keine Kenntnis davon hatte.
Im konkreten Fall hatte ein Anwalt eine Abmahnung per Mail verschickt und einen Kollegen ins CC gesetzt. Die Mail traf auch beim Empfänger ein, wurde von diesem aber nicht gefunden, weil Firewall bzw. Spamfilter die Mail aussortierten. Pech, würde der Laie jetzt sagen, er hat sie nicht bekommen, er kann sie nicht zur Kenntnis nehmen, die Abmahung ist also gegenstandslos.
Das wäre - so das Hamburger Landgericht - bei Mails anderer Art durchaus denkbar, nicht aber bei der Abmahnung. Hier ist es nämlich Sache des Empfängers zu belegen, dass er die Mail nicht bekommen hat. Betrachtet man die Sache unvoreingenommen, kann man die Erklärung dafür auch als durchaus logisch akzeptieren.
Die Abmahnung stellt für den Empfänger eine Chance dar, durch außergerichtliche Einigung einem (im Regelfall teureren) Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen. Sie wirkt sich in dieser Argumentation also zum Vorteil des Empfängers aus und deshalb muss er belegen, dass er sie eben nicht bekommen hat.
Wichtig ist dabei auch, dass der Eingang im Postfach widerlegt werden muss. Dies könnte zum Beispiel dadurch geschehen, dass automatisiert die Absender einer geblockten Mail eine Rückantwort mit einem entsprechenden Hinweis erhalten. Durch den Eingang im Postfach gilt die Abmahnung als zugestellt. Das lässt sich durch eine Analogie zum "normalen" Brief besser nachvollziehen.
Wenn eine Abmahnung in meinen Briefkasten gesteckt wurde, kann ich nicht behaupten, ich hätte sie nicht erhalten und das damit begründen, dass ich den Briefkasten schon ewig nicht mehr geleert habe oder dass Mami die pösen Briefe aussortiert hat.
Man sollte sich also - vor allem dann, wenn man sich in Bereichen erhöhter Abmahnwahrscheinlichkeit bewegt (Webshop, Forum, Filesharing) - regelmäßig um den Inhalt des Spamordners kümmern. Ansonsten läuft man Gefahr von einer Klage überrascht zu werden, die man über eine Abmahnung hätte vermeiden können.
Was mir daran nicht passt, ist die Tatsache, dass den Abmahnern (und ich beziehe mich dabei vor allem auf die wachsende Zahl schwarzer Schafe) nun auch noch die Portokosten und die Kosten für Umschlag und Papier erspart bleiben. Damit fallen auch bei Massenabmahnungen kaum noch Kosten an. Außerdem wäre es mir in Fällen, bei denen es so richtig ins Geld gehen kann lieber, wenn die übliche Schriftform per Post zwingend erforderlich wäre.
Ich schaue mir regelmäßig den Inhalt des Spamordners an bevor ich ihn lösche. Nicht aus Angst eine Abmahung zu verpassen, sondern weil trotz guter Quote doch immer mal wieder eine Mail als Junk eingestuft wird, die wichtig ist. Dass das nicht nur unterhaltsam sein kann (siehe beispielsweise hier), sondern eben auch wichtig für den Geldbeutel, zeigt dieses Urteil.
Eine Quelle
Eine Abmahnung nämlich, die per Mail verschickt wird und im Spamfilter hängen bleibt, kann unter Umständen nämlich als zugegangen gewertet werden. Auch wenn der Empfänger nachweislich keine Kenntnis davon hatte.
Im konkreten Fall hatte ein Anwalt eine Abmahnung per Mail verschickt und einen Kollegen ins CC gesetzt. Die Mail traf auch beim Empfänger ein, wurde von diesem aber nicht gefunden, weil Firewall bzw. Spamfilter die Mail aussortierten. Pech, würde der Laie jetzt sagen, er hat sie nicht bekommen, er kann sie nicht zur Kenntnis nehmen, die Abmahung ist also gegenstandslos.
Das wäre - so das Hamburger Landgericht - bei Mails anderer Art durchaus denkbar, nicht aber bei der Abmahnung. Hier ist es nämlich Sache des Empfängers zu belegen, dass er die Mail nicht bekommen hat. Betrachtet man die Sache unvoreingenommen, kann man die Erklärung dafür auch als durchaus logisch akzeptieren.
Die Abmahnung stellt für den Empfänger eine Chance dar, durch außergerichtliche Einigung einem (im Regelfall teureren) Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen. Sie wirkt sich in dieser Argumentation also zum Vorteil des Empfängers aus und deshalb muss er belegen, dass er sie eben nicht bekommen hat.
Wichtig ist dabei auch, dass der Eingang im Postfach widerlegt werden muss. Dies könnte zum Beispiel dadurch geschehen, dass automatisiert die Absender einer geblockten Mail eine Rückantwort mit einem entsprechenden Hinweis erhalten. Durch den Eingang im Postfach gilt die Abmahnung als zugestellt. Das lässt sich durch eine Analogie zum "normalen" Brief besser nachvollziehen.
Wenn eine Abmahnung in meinen Briefkasten gesteckt wurde, kann ich nicht behaupten, ich hätte sie nicht erhalten und das damit begründen, dass ich den Briefkasten schon ewig nicht mehr geleert habe oder dass Mami die pösen Briefe aussortiert hat.
Man sollte sich also - vor allem dann, wenn man sich in Bereichen erhöhter Abmahnwahrscheinlichkeit bewegt (Webshop, Forum, Filesharing) - regelmäßig um den Inhalt des Spamordners kümmern. Ansonsten läuft man Gefahr von einer Klage überrascht zu werden, die man über eine Abmahnung hätte vermeiden können.
Was mir daran nicht passt, ist die Tatsache, dass den Abmahnern (und ich beziehe mich dabei vor allem auf die wachsende Zahl schwarzer Schafe) nun auch noch die Portokosten und die Kosten für Umschlag und Papier erspart bleiben. Damit fallen auch bei Massenabmahnungen kaum noch Kosten an. Außerdem wäre es mir in Fällen, bei denen es so richtig ins Geld gehen kann lieber, wenn die übliche Schriftform per Post zwingend erforderlich wäre.
Ich schaue mir regelmäßig den Inhalt des Spamordners an bevor ich ihn lösche. Nicht aus Angst eine Abmahung zu verpassen, sondern weil trotz guter Quote doch immer mal wieder eine Mail als Junk eingestuft wird, die wichtig ist. Dass das nicht nur unterhaltsam sein kann (siehe beispielsweise hier), sondern eben auch wichtig für den Geldbeutel, zeigt dieses Urteil.
Eine Quelle
Zuletzt bearbeitet: