Information Spamfilter kann teuer werden!

chmul

Moderator
Teammitglied
Spamfilter und Firewall machen das Leben angenehmer, weil allerlei unerwünschte Nachrichten in ihren Fängen enden und uns dadurch erspart bleiben. Abmahnungen will eigentlich auch niemand haben, von daher sind sie im Spamordner eigentlich ganz gut aufgehoben. Aber wir lebten nicht in Deutschland, wäre das so einfach.

Eine Abmahnung nämlich, die per Mail verschickt wird und im Spamfilter hängen bleibt, kann unter Umständen nämlich als zugegangen gewertet werden. Auch wenn der Empfänger nachweislich keine Kenntnis davon hatte.

Im konkreten Fall hatte ein Anwalt eine Abmahnung per Mail verschickt und einen Kollegen ins CC gesetzt. Die Mail traf auch beim Empfänger ein, wurde von diesem aber nicht gefunden, weil Firewall bzw. Spamfilter die Mail aussortierten. Pech, würde der Laie jetzt sagen, er hat sie nicht bekommen, er kann sie nicht zur Kenntnis nehmen, die Abmahung ist also gegenstandslos.

Das wäre - so das Hamburger Landgericht - bei Mails anderer Art durchaus denkbar, nicht aber bei der Abmahnung. Hier ist es nämlich Sache des Empfängers zu belegen, dass er die Mail nicht bekommen hat. Betrachtet man die Sache unvoreingenommen, kann man die Erklärung dafür auch als durchaus logisch akzeptieren.

Die Abmahnung stellt für den Empfänger eine Chance dar, durch außergerichtliche Einigung einem (im Regelfall teureren) Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen. Sie wirkt sich in dieser Argumentation also zum Vorteil des Empfängers aus und deshalb muss er belegen, dass er sie eben nicht bekommen hat.

Wichtig ist dabei auch, dass der Eingang im Postfach widerlegt werden muss. Dies könnte zum Beispiel dadurch geschehen, dass automatisiert die Absender einer geblockten Mail eine Rückantwort mit einem entsprechenden Hinweis erhalten. Durch den Eingang im Postfach gilt die Abmahnung als zugestellt. Das lässt sich durch eine Analogie zum "normalen" Brief besser nachvollziehen.

Wenn eine Abmahnung in meinen Briefkasten gesteckt wurde, kann ich nicht behaupten, ich hätte sie nicht erhalten und das damit begründen, dass ich den Briefkasten schon ewig nicht mehr geleert habe oder dass Mami die pösen Briefe aussortiert hat.

Man sollte sich also - vor allem dann, wenn man sich in Bereichen erhöhter Abmahnwahrscheinlichkeit bewegt (Webshop, Forum, Filesharing) - regelmäßig um den Inhalt des Spamordners kümmern. Ansonsten läuft man Gefahr von einer Klage überrascht zu werden, die man über eine Abmahnung hätte vermeiden können.


Was mir daran nicht passt, ist die Tatsache, dass den Abmahnern (und ich beziehe mich dabei vor allem auf die wachsende Zahl schwarzer Schafe) nun auch noch die Portokosten und die Kosten für Umschlag und Papier erspart bleiben. Damit fallen auch bei Massenabmahnungen kaum noch Kosten an. Außerdem wäre es mir in Fällen, bei denen es so richtig ins Geld gehen kann lieber, wenn die übliche Schriftform per Post zwingend erforderlich wäre.

Ich schaue mir regelmäßig den Inhalt des Spamordners an bevor ich ihn lösche. Nicht aus Angst eine Abmahung zu verpassen, sondern weil trotz guter Quote doch immer mal wieder eine Mail als Junk eingestuft wird, die wichtig ist. Dass das nicht nur unterhaltsam sein kann (siehe beispielsweise hier), sondern eben auch wichtig für den Geldbeutel, zeigt dieses Urteil.

Eine Quelle
 
Zuletzt bearbeitet:
Das halte ich schon eine ganze Zeit wo, weil ich auch vor einigen Monaten eine Mail nicht bekommen habe (im SPAM gelandet), in der meine Bank einen möglichen Kreditkartenbetrug mit meiner Karte meldete.

Somit sparen diese Filter gar nicht mehr viel, zumindest Absender und Betreff muss man nun immer noch lesen. Traurig auch, dass dieses Urteil den SPAM-Schleuderern in die Hände spielt, die immer mehr sicher sein dürfen, dass ihre Mails wieder Beachtung finden.

Auch ich bin der Meinung, dass sicherheitsrelevante und gerichtliche/behördliche Mitteilungen weiter der Schriftform unterliegen müssten.
 
Ist bei meinem GMX Account auch so. Überwiegend leistet dieser "Spamverdacht"-Ordner gute Arbeit, aber ist schon mal vorgekommen, dass ein Freund von mir, trotz neutralen Betreff-Titel, dort abgelegt wird. In meinem Fall ist es bei ihm auch so. Ich überfliege auch die Mails, die in dem Spam-Ordner liegen.
 
Klasse! Unterirdischer gehts nimmer!

Die Umkehr der Beweispflicht ist in diesem Fall schon heftig, aber woher soll ich wissen, wer der
Absender wirklich ist und ob es kein Fake ist?
Seit wann gilt denn diese Elektronischunsichere Unterschrift, wenn man jetzt noch über Legitimation
im Internet nachdenkt?

Ach, jetzt sehe ich gerade, dass es das Hamburger LG war. Ok, die können das noch nicht wissen. :D

Mir tun die armen Anwälte leid, wenn sie die Portogebühren (bei Einschreibebrief) von ihren
Abmahngebühren abziehen müssen, falls es zu einer erfolgreichen Gegenwehr kommt. :cry:
 
Jetzt schlägts aber dreizehn! Solche wichtigen Angelegenheiten erwarte ich in klassischer, postalisch zugestellter Form. Solange der Gesetzgeber nicht ENDLICH die digitale Unterschrift in E-Mails - zumindest bei Geschäftsvorfällen und ganz besonders bei Rechtsangelegenheiten - mit der die Identität des Verfassers zweifelsfrei festgestellt werden kann zwingend vorschreibt, kann dieser wohl kaum verlangen, dass einer E-Mail der gleiche Status wie einem postalisch zugestelltem Brief zuteil wird. Erst recht nicht, wenn der klassische Brief noch mit den Attributen Einschreiben oder einfacher Empfangsbestätigung versehen wird. E-Mails sind dagegen schlicht viel zu unsicher und extrem anfällig für Gaunereien. Das wird sich auch exakt solange nicht ändern, bis dem Transport der E-Mails und erst recht dem Identitätsnachweis des Absenders (genauer: Verfassers) eine deutlich höhere Bedeutung zukommt, als dies heute der Fall ist.

So nicht!

Das wird ja immer schöner. Die Spamer bekommen indirekt immer mehr Rechte und wir, die Benutzer, bekommen munter immer mehr Auflagen und immer weniger Rechte uns gegen Spam zu wehren. :wand
 
Nett ...

Bedeutet das jetzt auch, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man auf Webseiten findet, bei Bestellungen im Internet auch ausreichen und die 14-tägige Rückgabefrist ab dem Klickdatum im Webshop läuft und nicht mehr ab Erhalt der schriftlichen AGB im Päckchen?

Reicht in Zukunft auch eine einfache E-Mail, um Widerspruchsfristen beim Hamburger LG oder auch z.B. beim Finanzamt einzuhalten?

Kann bitte mal irgendein Bundesinnenminister das Hamburger LG dicht machen? Die peilen ja wohl seit langem nichts mehr ... :devil
 
Ob Abmahnungen besser als Brief oder E-Mail versendet werden sollten, ist die eine Frage - und hier denke ich ganz klar, dass der Postweg der bessere ist. Das war aber wohl nicht Inhalt der Verhandlung (oder etwa doch?), denn dies scheint ja scheinbar so geregelt zu sein, dass es durchaus möglich ist, Abmahnungen auf elektronischem Wege zu versenden.

Das Urteil finde ich aber insoweit richtig, da auch aus meiner Sicht der Empfänger für sein Spamfilter verantwortlich ist.
 
Das Urteil finde ich aber insoweit richtig, da auch aus meiner Sicht der Empfänger für sein Spamfilter verantwortlich ist.

Nein absolut nicht! Offizielle Post ist mir bitte auf dem Postweg zuzustellen. Imho ist die Zustellung per Mail nicht offiziell.
Wenn ich mit Jemandem Kontakt habe, sei es Ebay oder ähnlich, sehe ich es so, das ich diesen Kontakt auch "pflege".
 
Zusätzlich könnte man den "wohlmeinenden" Abmahnern ja unterstellen, absichtlich "böse" Worte einzustreuen, die garantiert jeder noch so abgestumpfte Spamfilter abfängt.

Aber das ist natürlich viel zu weit hergeholt und kann keinesfalls passieren....
 
Ich darf kurz bekannt geben, dass ich am Freitag die siebte Abmahnung seit 08/2006 ohne Skrupel oder Antwort in die blaue Tonne warf. Das war übrigens die Zweite von "U+C". Wie gewöhnlich wird es auch diesmal nur bei diesem einem Schriftstück bleiben.

Schade eigentlich. Ich hätte gerne erfahren, worauf genau ich denn verklagt werden würde. Trotz intensiver Recherche habe ich auch keinen Fall gefunden, bei dem einer solchen Abmahnung ein Zivilprozess folgte.

Naja.. vielleicht wird es ja diesmal anderes. Der Nachschub an frischen IP-Adresse dürfte die nächste Zeit ausbleiben. Da wird doch die Kanzlei sicher die Zeit finden, eine brauchbare Klageschrift zu substantiieren und eine schlüssige Beweiskette aufzubauen. Oder auch nicht..
 
Jetzt schlägts aber dreizehn! Solche wichtigen Angelegenheiten erwarte ich in klassischer, postalisch zugestellter Form. Solange der Gesetzgeber nicht ENDLICH die digitale Unterschrift in E-Mails - zumindest bei Geschäftsvorfällen und ganz besonders bei Rechtsangelegenheiten - mit der die Identität des Verfassers zweifelsfrei festgestellt werden kann zwingend vorschreibt, kann dieser wohl kaum verlangen, dass einer E-Mail der gleiche Status wie einem postalisch zugestelltem Brief zuteil wird.
Die Signatur würde wohl vor jedem ordentlichen (!*) Gericht auch einen wesentlichen Punkt ausmachen.
Denn ohne den Absender (halbwegs) sicher identifizieren zu können, kann man einer Person wohl nicht zumuten, aktiv zu werden.
Oder soll der Angeschriebene nicht nur seinen SPAM-Filter nach etwaigen Abmahnungen durchforsten,
sondern bei Auftauchen einer solchen Nachricht auch noch Zeit und ggf. Geld dafür investieren, ob es sich um eine korrekte Nachricht handelt?
(also Absender anschreiben, um die Authentizität festzustellen)

Sagen wir's mit H.Heine:
"Denk ich an Deutschland in der Nacht,
Dann bin ich um den Schlaf gebracht,
Ich kann nicht mehr die Augen schließen,
Und meine heißen Tränen fließen.
"

und erweitern wir's mit:

Der Alptraum setzt am Tag sich fort,
zu diesem, uns'ren schönen Ort,
Das Grausen wächst und wird noch schlimmer,
'Besserung' erwart' ich nimmer.



*) Womit ich dem LG HH keinesfalls eine Unordentlichkeit unterstellen möchte... oder? :rolleyes:angel
 
Ich als Hamburger muss mich ja ständig für die (In-)Kompetenz meiner Behörde entschuldigen. Auch wer geistig kleine Haufen scheißt, sollte sich dann nicht über den daraus resultierenden Gestank wundern!

Welche Adressen gelten den dann als zustellungsberechtigt?
Wie sieht es mit PN´s in Foren und Community´s aus? Kann man mich jetzt auch über Supi, Xing und Facebook abmahnen?
Was passiert, wenn ein anderer meine Identität verwendet (was ja teilweise mehr als einfach ist)?
Was passiert, wenn der Spamdienst meines Providers (spamassassin o.ä.) die Mail schon ausgesondert hat?
Muss ich ab jetzt meine email-Adresse beim Einwohnermeldeamt hinterlegen?

Zertifizierte Computergrundkurse sollten zumindest bei der rechtsprechenden Gewalt auf diesem Gebiet endlich zur Pflicht gemacht werden!
 
Was macht das Gericht denn, wenn es demnächst die seitenlangen Widersprüche, Anträge und Gegenklagen selbst nur noch als Email bekommt? Nach seiner Rechtsprechung sollte das ja dann ausreichend sein..
 
Hallo ich bin der Auffassung, dass sich endlich mal etwas im deutschen Recht bewegen muss. Wenn man sieht von wann die Gesetze sind, so kann man eigentlich nur hoffen, dass da etwas in die Gänge kommt. Oftmals sind doch die Gesetze heute den heutigen neuen Straftaten gar nicht mehr angepasst und es bleibt ein großes Gefühl der Unsicherheit. Die paar Ergänzungen im StGB - wie beispielsweise das Ausspähen von Daten - hinken doch den tatsächlichen praktischen Erfordernissen hinterher. Man denke da nur an das Thema Internetrecht, wann handelt man gewerblich? So lange da keine einheitlichen Regelungen geschaffen sind, wird wohl diese Rechtsunsicherheit noch lange Zeit vorhanden sein. Ciao newbieman
 
Hatte die Tage meine Gesetzliche KK (Zusatzbeitrag) & 1&1 Vertrag per Mail gekündigt.

Reaktionen:

KK (nach Tel Rückfrage):
- Kündigung per Mail ist gegenstandslos.
- Nur per Post gültig oder
- Nur via signierter und verschlüsselter Mail

1&1(nach Tel Rückfrage):

- Gekündigt?? Per Mail? Wir wissen von nichts! (lacht)

Die Hamburger Richter sprechen Recht, ohne zu wissen worüber sie Recht sprechen.
 
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