Information Gegen Münchner S-Bahn-Schläger wird Mordanklage erhoben

Gamma-Ray

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Als vor knapp fünf Monaten den Manager Dominik Brunner auf dem S-Bahnhof Solln brutal
zusammengeschlagen wurde und an den Folgen starb, gab es eine breite Entrüstung über derart
viel Gewalt von solchen kommunikationsgestörten Tätern.

Die Staatsanwaltschaft hat die beiden mutmaßlichen Münchner S-Bahn-Schläger wegen Mordes
an dem Manager Dominik Brunner angeklagt.

Zu Recht, wie ich meine, denn in Deutschland wird viel zu wenig gegen solche Schlägertypen
vorgegangen und die Strafen für Gewalt sind generell einfach zu milde.

Das Gericht muss hier auch die Zivilcourage des Managers berücksichtigen, denn
ein zu mildes Urteil könnte eine falsche Signalwirkung haben.

Ich hoffe auf ein der Straftat (Mord) angemessenes Urteil!

Quelle
 
Ach was, das war höchstens Körperverletzung mit Todesfolge im Affekt, nachdem sie von dem fiesen Manager derart gemein provoziert wurden. Vielleicht sogar Notwehr. Ein paar findige, profilisierungssüchtige Anwälte werden sich schon finden.
 
In der Haut des Richters möchte ich nicht stecken.
Einerseits gilt es die Zivilcourage des Opfers zu berücksichtigen, andererseits muss die Strafe auch verhältnismäßig sein.
Obwohl wir seit Turbo-Rolf wissen, dass die Befriedigung des Volkszorns sehr wohl in das Strafmaß einfließt.
 
Gerade eben gehört in den Nachrichten:

Wieder wurde ein Mann verprügelt, weil er nur 8 Euro anstatt 50 Euro den Kindern (!) gegeben hatte.
 
Ich grabe dieses Thema mal wieder aus - seit dieser Woche läuft nun der Prozess gegen die beiden Täter - und es zeichnet sich eine neue Entwicklung ab, deren Tragweite schwer einzuschätzen ist.

Das Opfer Dominik Brunner soll laut Obduktionsbericht (der bisher unter Verschluss gehalten wurde - warum eigentlich?) nicht an den unmittelbaren Folgen der Verletzungen gestorben sein, sondern an Herzversagen.
Angeblich war er schwer herzkrank.
Lebensbedrohliche Verletzungen soll er keine gehabt haben.

Der Staatsanwalt soll das gewusst, aber bisher geheim gehalten haben.

Wenn dem wirklich so sein sollte, dann ändert das meine Meinung über die beiden Täter nicht im Geringsten - denn ihnen war es schlichtweg egal, ob ihr Opfer den Angriff überlebt oder nicht, somit ist es moralisch gesehen letztlich auch unerheblich, ob er an den Schlägen und Tritten, oder an der damit verbundenen Aufregung gestorben ist.
Die beiden Täter haben den Mann umgebracht, Punkt.

Juristisch kann das aber ein fürchterlicher Bumerang werden.
Wenn es sich herausstellt, dass der Staatsanwalt Informationen zurückgehalten hat, um die Mordanklage nicht zu gefährden, dann droht der ganze Prozess zu kippen.
Formaljuristisch bleibt dann wohl tatsächlich nur noch Körperverletzung mit Todesfolge (und unter Anwendung des Jugendstrafrechts ein lächerliches Strafmaß) als Tatbestand übrig.

Weiterhin steht ja noch im Raum, Brunner hätte den ersten Schlag ausgeführt. Wenn es der Verteidiung gelingt, das noch entsprechend auszunutzen, könnten die beiden Täter am Ende womöglich ohne Haftstrafe aus dem Gericht spazieren.



Prozess um Münchner S-Bahn-Mord: Brunner starb an Herzversagen - Panorama | STERN.DE
 
Ja das bewegt sich jetzt alles auf sehr dünnen Eis und die Zeugenaussagen sehen teilweise
auch noch anders vor Gericht aus, als bei den polizeilichen Ermittlungen.
Komischerweise lässt Erinnerungsvermögen einige Lücken offen, zugunsten der Täter.

Klar ist doch, dass die Straftäter mit voller aggressiver Absicht einen Tathergang herauf
beschworen haben, der jedes kleinste Risiko völlig außer Acht gelassen hat.
Selbst wer einer älteren Person die Handtasche auf der Straße entreißt, muss mit
einer Todesfolge rechnen und da ist brutale Gewalt erst recht nicht einfach
juristisch abzuwerten!
 
WIR sehen das so klar, vor Gericht schaut das ganz anders aus. Die kleinen Milchbubis denen grad mächtig der Stift geht weil sie mal zur Verantwortung für ihre 2 Promille "Yeah Motherfucker isch bin der coolste Gangsta der Stadt" Tour gezogen werden.

Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Mord, für mich ist es aber Totschlag ohne Affekt. Das haben die Bubis geschickt von ihren Anwälten eingeträufelt bekommen die Aussagen nach Affekt klingen zu lassen.

Dass das Opfer wohl an Herzversagen gestorben ist sollte jeder medizinische Gutachter auf den Kampf zurückführen können, allerdings ist es wohl sehr Auslegung was der Richter draus macht. Ich denke nicht, dass der Staatsanwalt so ein wichtiges Detail verheimlichen kann, und selbst wenn sollte er sich der Folgen bewusst sein. Und er hat sicher kein Interesse daran ein Verfahren von solchem öffentlichem Interesse durch so eine Dummheit zu verlieren. Ist für mich Unrealistisch.

Dabei war ich nicht, aber meine persönliche Erfahrung mit dieser "Sorte", nein kein Vorurteil, sagt mir, dass die beiden absolut schuldig sind und nicht nur wegen Totschlag verurteilt werden sollten sondern auch versuchter räuberischer Erpressung. Leider nur ein Wunschtraum.

Grade für solche Fälle finde ich ein Geschworenengericht mit Leuten von der "Strasse" eigentlich vorbildlich, dass ich mal was aus den USA gut finde...
 
In mindestens einem der amerikanischen Bundesstaaten (imho Kalifornien, ich kann mich aber auch irren und bin zu faul zum googeln) ist man immer wegen Mord dran, wenn während eines Verbrechens eine Person ums Leben kommt und ein kausaler Zusammenhang zur Tat besteht.

Wenn also während eines Banküberfalls einer der Bankkunden vor Aufregung einen tödlichen Herzinfarkt erleidet, müssen die Täter mit einer Mordanklage rechnen. Selbst wenn ein Zeuge in Panik vom Tatort flüchtet und dabei von einem Fahrzeug überrollt wird, müssen die Täter damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft zumindest versuchen wird, daraus eine Mordanklage zu konstruieren.

Das kann man so oder so sehen, schließlich wäre es durchaus möglich, dass eine schwer herzkranke Person sich auch so 15 Minuten später über irgend etwas anderes aufgeregt hätte und gestorben wäre.

Aber das ist dann schon wieder pure Spekulation, wenn man sich auf dieses Niveau begibt, dürfte man eigentlich keinerlei Verbrechen mit Personenschäden mehr ahnden. Schließlich besteht immer eine gewisse Wahrscheinlichkeit (wie gering auch immer), dass sich das Opfer die Schäden wenig später auch aus anderen Ursachen hätte zuziehen können (z.B. durch einen Unfall).

Für mich (und jeden anderen logisch denkenden Menschen) dürfte der Zusammenhang zwischen den Schlägen und Tritten der beiden Täter und dem Tod von Herrn Brunner offensichtlich sein. Selbst wenn Herr Brunner tatsächlich zuerst zugeschlagen haben sollte, so rechtfertigt dass in keinster Weise eine derartige Gewalteskalation.

Zumal die beiden Täter ja auch polizeibekannt und schon mehrfach durch diverse Aktionen auffällig waren, dass sind ganz sicher keine Unschuldslämmer. Die Reue kaufe ich ihnen auch nicht ab! Ich bin fest davon überzeugt, dass der weitaus größte Teil der dingfest gemachten Straftäter Reue nur zeigt, weil ihnen ihre Anwälte dazu raten. Tatsächlich bereuen sie vermutlich nur, dass sie erwischt worden sind und hoffen durch tränenreich gezeigte Reue eben auf ein milderes Urteil.

Ob ein Täter seine Tat nun bereut oder nicht sollte beim Strafmaß keine Rolle spielen, bestenfalls bei der Beurteilung einer später möglichen Resozialisierung.

Eine Resozialisierung der beiden mag möglich sein, ist aber unwahrscheinlich (die Statistik der erfolgreichen Resozialisierungen liegt bei Straftätern imho irgendwo bei knapp 20% innerhalb der ersten drei Jahre nach Entlassung).

PS: mir ist durchaus klar, dass nach deutschem Recht eine Anklage wegen Mordes gegen die beiden Täter nicht erfolgreich sein wird. Vermutlich werden sie wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, mindestens einer der beiden (vielleicht auch beide) wird nach dem Jugendstrafgesetz verurteilt und wenn sie noch ein bißchen vor dem Gericht herum heulen und Reue zeigen und irgendein Psychologe eine positive Sozialprognose stellt, dann werden die beiden vermutlich mit einer erstaunlich niedrigen Strafe davon kommen.

Aber beide sind ja noch jung, wie bereits weiter oben geschildert beurteile ich eine positive Wandlung eher skeptisch. Vermutlich werden wir spätestens in ein paar Jahren wieder von ihnen hören, aber dann werden sie wirklich zu alt sein, um noch vom relativ milden Jugendstrafgesetz zu profitieren.

Für mich persönlich rangiert Opferschutz (auch der Schutz potentieller zukünftiger Opfer) weit vor Täterschutz, aber unsere Gerichte sehen das leider nicht immer so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Moment bin ich stinkig was den Prozess angeht.
Für mich läuft des einfach aus dem Ruder und wird mit "Freispruch" geahndet.
genauso wie das hier wird es enden nur Bewährungsstrafe. :kotz :kotz :kotz :kotz
Ich möchte nicht wissen wie viel Jahre !!!!!!!!!! richtigen Knast Eule bekommt wenn ich pflegebedürftig wäre und sie mich verhungern ließe.
:kotz :kotz :kotz :kotz :kotz :kotz :kotz :kotz
 
ot:
naja, das wäre ja auch unvorstellbar grausam und herzlos - wenn man überlegt, wie unendlich lange das dauern würde :devil
 
ot:

:lachweg :rofl :lachweg :rofl :lachweg :rofl
Danke, die Antwort (oder sollte ich besser sagen die Vorstellung alleine schon) ist der Brüller des Monats
 
Jetzt gibt es eine Zeugenaussage durch den Lok-Führer der S-Bahn und der bezeichnet
den Brunner klar als Angreifer und Aggressor. Das Blatt scheint sich zu wenden.
Quelle
 
Damit dürfte nach meinem Empfinden kein Mord vorliegen - höchstens Todschlag, wohl aber eher schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Wikipedia dann 3 Jahre Haft.
 
Rein aus meinem Empfinden hätte der Lok-Führer aufs Maul verdient.
Was will er genau gesehen haben, der saß vorn in der Maschine oder ist er direkt raus gehüpft? Was da grad passiert macht einen Fassungslos und die zwei Milchbubis lachen sich ins Fäustchen.

Mord war es nie, höchstens im Affekt, Totschlag sollte aber dennoch hoffentlich drin sein. Aber die 3 Jahre werden aus den Burschen noch schlimmere Jungs machen, da bin ich mir sicher, so unschuldig wie die grad daher kommen.

Der nächste der mir mit Zivilcourage kommt bekommt die dann ziemlich couragiert eine rein von mir....
 
Tja, wenn der Tochter eines Ministers der Audi geklaut wird, dann sperrt man den Polen direkt mal ein paar Monate weg. Dabei ist der nur seiner ganz normalen Arbeit nachgeganen. Möcht nicht wissen was passieren würde, wenn jemand die Tochter des Ministers erschlägt...Affekt hin oder her.
 
Mal ehrlich, wart Ihr dabei? Jeder Zeuge schildert seine eigene Wahrnehmung der Geschehnisse, wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat auch bereits einer der angegriffenen Jugendliche ausgesagt, dass Herr Brunner zuerst geschlagen habe.

Vielleicht entspricht das nicht dem Bild, das man haben möchte, aber wer als Unbeteiligter möchte diese Aussagen widerlegen?

Ich denke wir sind uns einige, das die beiden Täter alleine für das Abziehen der Kinder in den Bau gehören und das auch das Zusammenschlagen des Herrn Brunner bestraft werden muss. Allerdings sollte man dabei mal den Stammtisch aussen vor lassen und sich darauf besinnen, was wirklich passiert sein könnte. Wäre es nach den Medien gegangen, hätte man die kleinen Drecksäcke vermutlich schon am nächsten Baum aufgeknüpft. Das Gutachten, das Herr Brunner einen Herzfehler hatte, brachte den ersten Knacks in der Theorie, dass es sich um zwei total brutale Schläger handeln muss. Vielleicht war es einfach alles etwas anders, wie es zunächst geschildert wurde?

Wie auch immer, der Richter wird sich sein Bild machen. Von den Angeklagten, von den Zeugen und auch von dem Opfer. Auf das was dabei rauskommt haben die Medien hoffentlich wenig Einfluss ...
 
Gerade weil ich nicht dabei war, finde ich die jetzt auftauchenden Widersprüche so ungeheuerlich. Ich BILDe mir meine Meinung nicht, sondern versuche aufgrund der Informationen, die man bekommt, eine eigene Sicht darauf zu bekommen (was vermutlich völlig unmöglich ist).

Nach den ersten Meldungen wurde ein friedfertiger Bürger, der schlichtend und schützend eingreifen wollte, brutal totgeschlagen.
Ein echter Held also.
Nach den letzten Infos könnte man ja nun auch sagen: Er hat einfach bei den falschen Leuten Stress gesucht.

Ich schrieb ja schon lange vor der Verhandlung, dass ich da ganz gewiss nicht der Richter sein möchte. Denn er muss völlig emotionslos die Faktenlage auswerten und darauf basierend ein Urteil sprechen. Dass es nicht mit der "Volksmeinung" konform gehen wird, davon kann man wohl schon jetzt ausgehen.

Den beiden Tätern haben wir unseren Stempel aufgedrückt. Die müssen unbedingt in den Knast - je länger, je besser. Entlastende Fakten stören da nur.

Drehen wir den Spieß gedanklich mal um und nehmen an, der erste Schlag von Brunner hätte einen der Jungs so erwischt, dass er vor einen fahrenden Zug gefallen oder mit dem Hinterkopf auf die Bahnsteigkante aufgeschlagen wäre. Würden wir dann nicht versuchen, uns diese Tötung irgendwie schön zu reden?

Gefährliche Doppelmoral.
Es scheint mir am ehesten angebracht, der Berichterstattung des Boulevards kein Wort mehr zu glauben und darauf zu vertrauen, dass der Richter am Ende ein angemessenes Urteil sprechen wird.
 

Meine Kollegin meint er hätte die anderen Kinder beschützt. Der Lokführer hat diesbezüglich aber gar nichts gemeint. Was ist den da jetzt Stand?

Am Anfang: Der Herr Beschützt die anderen Kinder und wird zusammengeschlagen.

Jetzt laut Lokführer: Er hat die anderen Kinder gar nicht beschützt, hat Streit gesucht und den ersten Schlag geliefert oder wie?

Ich bin da nicht bestens informiert da ich Boulevardblätter aus Prinzip meide^^
 
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