Diskussion Rücksendekosten für Mikrowelle in der Gewährleistungszeit - durch wen zu tragen?

newbieman

schläft auf dem Boardsofa
Hallo Ihr Lieben, ich habe über Ebay eine Mikrowelle von Samsung gekauft, die nun einen Defekt hat. Nun wollte ich diesen beim Händler sprich Verkäufer geltend machen, der mich jedoch an Samsung verwiesen hat. Ich habe den Händler gebeten, die Rücksendekosten zu tragen, der weigert :wandsich aber. Ist das rechtens, weiß es jemand genau, gibt es da eine Regelung im BGB, denn ich habe ja den Mangel nicht zu vertreten. Der Händler will einen Fundstelle aus dem BGB wissen. Vielen Dank für Eure Hilfe, ciao newbieman:)
 
Hallo danke für die schnelle Antwort. Allerdings beziehen sich ja die Artikel auf das Widerrufsrecht, während es sich hier um einen Fall der Sachmangelhaftung handelt. Kann mich der Verkäufer denn auf den Hersteller verweisen? Normalerweise müsste er ja auch die Gewährleistungsansprüche erfüllen. Ciao newbieman
Habe jetzt noch einen Link gefunden, der aber leider nur teilweise mit §§ unterlegt ist, also selber noch einmal nachlesen, wird mir wohl nichts anderes übrigbleiben. Ciao newbieman

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
 
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Eine rechtsverbindliche Auskunft kann und will ich Dir nicht geben. Mir hat aber in einem ähnlichen Fall schon mal folgender Hinweis an den Verkäufer geholfen:
§439 BGB sagt aus, dass im Falle der Nacherfüllung der Verkäufer alle erforderlichen Kosten zu tragen hat - darunter fallen auch die Kosten für den Transport.

Der Verweis an den Hersteller ist meines Erachtens nicht richtig, der Vertragspartner während der Zeit der Gewährleistung ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.
 
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Schau mal hier, ist ähnlich

Imho muss der Händler für die Rückabwicklung zuständig sein. Kann es aber falsch sein, beim Hersteller einmal unter Berücksichtigung Bestellung, Auftragsbestätigung und Rechnung für eine Reparatur/Rückabwicklung nachzufragen?;)
 
Genau wie Richard sehe ich das auch - zumindest der Verweis auf den Hersteller ist nur bedingt erlaubt. Der Händler kann sagen "pass auf, ich schick das Gerät auch nur zum Hersteller, vielleicht magst Du das besser direkt machen, dann ist die Abwicklung schneller."
Amazon macht das zum Beispiel, bietet aber ausdrücklich an, die Abwicklung selbst zu übernehmen, was sie ja auch müssen.
Wenn Du also darauf bestehst, dass der Verkäufer die Abwicklung übernimmt, dann muss er das auch tun.
Bezüglich der Versandkosten kann ich keine Auskunft geben.
 
Hallo danke für die Antworten. Es ist ja so, dass mich der Verkäufer gebeten hat, das Gerät an die Servicewerkstatt zu übersenden, da er auch nur gleiches machen würde. Dann hätte er aber noch die Versandkosten. Daraufhin habe ich bei der Servicewerkstatt angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich das Gerät einschicken solle und die Versandkosten zu tragen hätte. Dies hat mich veranlasst, noch einmal beim Verkäufer nachzufragen, ob er denn dann die Versandkosten tragen würde, was durch diesen abgelehnt wurde. Ich bin ja bestimmt kein Krümelkack.. aber irgendwo sehe ich es nicht ein, nun auch noch die Versandkosten zu tragen. Die Industrie verdient sich an den Geräten eine goldene Nase und ich soll dann noch die Versandkosten für einen Mangel tragen, den ich nicht zu vertreten habe. Das kanns wohl nicht sein. Wenn der Verkäufer nicht einmal die Versandkosten tragen will, was meines Erachtens seine Pflicht ist, dann soll er eben die Kosten für die Hin und Rücksendung der Ware bezahlen. Ciao newbieman:)

Das ist noch eine interessante Antwort, die ich über gutefrage. net erhalten habe:
Ich schicke grundsätzlich alles an den Hersteller zurück und zwar unfrei. Auf dem Paketaufkleber vermerke ich "Reklamation" oder "Garantie" und hatte noch nie Probleme. Die Sachen wurden anstandslos repariert bzw. bekam ich ein neues Gerät.

Ist mir persönlich aber zu risikobehaftet, da ich wenn die Ware nicht angenommen werden sollte, auf den Kosten für die Hin - und Rücksendung sitzen bleiben würde, aber vielleicht hilft es ja, frech zu sein. Ciao newbieman
 
Es ist ja so, dass mich der Verkäufer gebeten hat, das Gerät an die Servicewerkstatt zu übersenden, da er auch nur gleiches machen würde.

Mal vorausgesetzt, ich wäre der Verkäufer, würde ich Dir das vielleicht auch vorschlagen: Spart mir kosten und Arbeit. Ob Du den Vorschlag annimmst, ist aber Deine Sache.

Daraufhin habe ich bei der Servicewerkstatt angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass ich das Gerät einschicken solle und die Versandkosten zu tragen hätte.
Logisch, die Werkstatt ist nicht Dein Vertragspartner - warum sollten die etwas zahlen?

Wenn der Verkäufer nicht einmal die Versandkosten tragen will,

Das hat er ja scheinbar nicht gesagt: er versucht doch nur, Dir Deine Unkenntnis der Rechtslage als Vorteil zu verkaufen: Wenn Du es direkt an den Hersteller schickst, geht es schneller - siehe oben: Du musst ja nicht darauf eingehen, Du würdest ihm nur den Gefallen tun, ihn aus seiner Pflicht zu entlassen...
 
Hallo das ist meine Antwort an den Verkäufer:

Werte Damen und Herren, danke für Ihre schnelle Reaktion. Ich habe mal im Internet recherchiert und darf Sie auf folgenden Link
Rechts- und Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie
aufmerksam machen. Dort steht eindeutig, dass die Rücksendekosten duch den Verkäufer zu tragen sind. Im übrigen muss ich mich nicht darauf einlasssen, die Ware - hier die Mikrowelle - an den Hersteller oder die Reparaturwerkstatt versenden zu müssen. Vielmehr ist es so, dass ich diese Ansprüche dirket bei Ihnen geltend machen kann, insoweit ist ein Verweis auf den Hersteller oder die Reaparaturwerkstatt nicht zulässig. Das würde also bedeuten, dass ich die Mikrowelle dann auch an Sie senden könnte. (BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln, detailliert nachzulesen im Palandt - Kommentierung zum BGB). Auch in diesem Fall wären die Versandkosten durch Sie an die Werkstatt und an mich zu tragen. Natürlich habe ich Verständnis dafür, dass Sie mich um den Versand an die Werkstatt bitten, dann bitte ich Sie aber auch die Versandkosten zu tragen, ich glaube das ist wirklich fair. MfG ...

Danke noch einmal für die Hilfe, ich halte euch auf dem Laufenden. Ciao newbieman
 
Was steht den in den AGB des Händlers? Die hast ja bei Kauf akzeptiert. Sind die Versandkosten im Falle einer Reklamation dort thematisiert? Wenn nicht gilt BGB, also Abwicklung auf Kosten des Händlers. Aber nur dann.
 
Hallo danke für die Antwort. Da werde ich heute abend mal nachsehen. Auf jeden Fall dürfen ja die AGBs wohl nicht dem BGB widersprechen, da sie ja dann nicht wirksam sein dürften. So muss jetzt offline gehen, da ich hundemüde bin. Mal sehen, was der Händler nun antwortet. Ciao newbieman
 
Hallo damit Ihr auf dem Laufenden bleibt, es kann ja jedem so ergehen, hier der weitere Mailverkehr, danke für die Antworten:

Nachricht vom Verkäufer:

wir haben uns Ihre genannten Quelle angesehen.
Sie haben das Gerät bei uns 31.08.2009 (Rechnungsdatum).
Am 31.01.2010 teilten Sie uns mit, das ein Defekt an der Mikrowelle aufgetreten ist. Dies sind 5 Monate nach dem Kauf. Laut Ihrer Bewertung hat der Artikel ohne Fehler einwandfrei funktioniert, somit liegt kein Mangel bei der Lieferung vor.
Es handelt sich jetzt um einen ganznormalen Garantiefall. Dies wird über den Hersteller Samsung geregelt.
Des Weiteren steht in Ihrer Quelle Willkommen bei falle-internet.de Aufklärung über Gefahren im Internet - Rechts- und Sachmängelhaftung, Gewährleistung und Garantie
Wenn der Käufer selbst eine Mängelbeseitigung vornimmt, oder selbst eine Reparatur in Auftrag gibt, ist dies nicht durch das Gesetz abgedeckt. In einem solchen Fall hat er keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten und kann sogar Ansprüche gegen den Verkäufer verlieren.
Wie oben schon genannt trifft dies alles nicht zu, da das Gerät nach unserer Lieferung 5 Monate einwandfrei funktioniert hat.

Fortsetzung ...

Fortsetzung ...

Das die Firma Samsung für dieses Gerät nur eine Servicestelle anbietet und dieses für Sie nur über den Versandweg zu ereichen ist, können wir leider nicht beeinflussen. Sie können sich diesbezüglich direkt an die Firma Samsung wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung: Warenverkauf / Reklamation


Den Namen des Verkäufers sowie meinen Namen habe ich mal weggelassen.

Hier ist nun meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Antwort. Allerdings kann ich Ihre Rechtssauffassung nun überhaupt nicht teilen. Um aber auf der sicheren Seite zu sein, vielleicht irre ich mich ja da auch, werde ich morgen mit einem Zivilrichter telefonieren und mich dann melden. Ich gehe doch davon aus, dass wir eine zufriedenstellende Lösung finden sollten. Schon jetzt kann ich Ihnen jedoch sagen, dass es sich hier nicht um einen Fall der Garantie sondern um einen Fall der Sachmangelhaftung handelt, das ist doch ein entscheidender Unterschied. Insoweit habe ich als Käufer auch die Möglichkeit, diesen Mangel beim Verkäufer geltend machen zu können. Ferner sei mir erlaubt zu bemerken, dass sich die Mikrowelle schon kurze Zeit nach dem Kauf ausgeschaltet hatte, wir aber davon ausgegangen waren, dass dies eine Folge der im Gerät vorhandenen Schutzschaltung war. Schließlich will man ja auch nicht übereilt handeln. In der Rechtssprechung ist eindeutig geregelt, dass in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf davon auszugehen ist, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, das ist die herschende Rechtsmeinung. Hier dazu ein Zitat aus dem Internet:
Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§476 BGB) grundsätzlich davon aus, daß ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.
Dass hier das Gegenteil offensichtlich war, ist wohl von der Hand zu weisen.
An anderer Stelle heißt es eindeutig:
"Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB)."
Abschließend sei es mir noch einmal erlaubt auf den Gesetzestext von 439 BGB hinzuweisen, der unmissverständlich folgende Regelung enthält: "
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Daraus ergibt sich wohl eindeutig, dass ich auch den Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache habe, mich also überhaupt nicht auf eine Reparatur einlassen muss und dass Sie die dadurch entstandenen Aufwendungen zu tragen haben. An dieser gesetzlichen Regelung dürften auch Sie nicht vorbeikommen.
Somit dürfte die Rechtslage eindeutig sein. Da ich mich in erster Linie jedoch nicht mit dem Zivilrecht beschäftige, werde ich wie bereits angekündigt, mich morgen mit einem Zivilrichter konsultieren und mich dann noch einmal melden. Hochachtungsvoll


Bin ja mal gespannt, wie es weiter geht. Morgen werde ich erst mal mit einem gut bekannten Zivilrichter telefonieren, den ich ganz gut kenne. Ciao newbieman
 
Was soll das Gezeter? Wenn der Händler in der BRD als Händler auftritt und firmiert und als solcher die Ware in Deutschland verkauft, gilt generell 24 Monate Händlergarantie. Fertig. Über jedes Rausgerede freut sich der Anwalt, der neben Erfüllung Deiner Ansprüche noch schnell im Auftrag eines Mitbewerbers den Laden mit Kostennote abmahnen kann.

edit:
Ist an dem Gerät in der Gewährleistungszeit ein Mangel aufgetreten, hat der Händler den Mangel abzustellen (Reparatur, Tausch, Wandel). Die Kosten für den Versand regeln die AGB ersatzweise das BGB, sofern die AGB sittenwidrig oder mit dem BGB nicht vereinbar sind. Deine Versandauslagen müssen vom Händler bei nachgewiesenem Defekt erstattet werden, da Dir sonst ein Schaden entsteht.
 
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ot:
@newbieman
Wieviel Euro hast Du beim Kauf im Netz gegenüber dem Fachhandel gespart? Werde das Gefühl nicht los, das deine "Interneteinkäufe" mehr Ärger als Freude machen?
 
Hallo danke für die Antworten. Zunächst versuche ich immer alles friedlich zu regeln. Mit den Internetkäufen ist das manches Mal schon ein Ärger. Ciao newbieman
 
gilt generell 24 Monate Händlergarantie. Fertig.
Es gibt eine 24-monatige "Gewährleistung", die aber nicht mit einer Garantie gleichzusetzen ist.

Ansonsten stimme ich Mohima zu. Es gibt Dinge, die man einfach nicht im Netz kaufen muss ...
 
falsch - das ist die Gewährleistungszeit ;)

Hast du mal hier geschaut: Online-Reparaturservice zu Samsung | Samsung Electronics GmbH
ich kann mir vorstellen, dass die im Garantiefall die Versandkosten auch ersetzen.

Hallo danke für die Nachrichten. Genau der obige Service, hat mir auch gesagt, dass sie die Hinsendekosten nicht übernehmen würden. Vom Verkäufer habe ich dann folgende Antwort bekommen:

Sie meldeten bei uns am 31.01.2010 ein defektes Gerät.
Nach unserer Antwort am 01.02.2010 teilten Sie uns mit, dass sich das Problem geklärt hat.
Wiederum teilten Sie uns am 01.02.2010 mit, das Sie die Mikrowelle an Samsung einsenden wollen.
Laut Ihrer Nachricht vom 01.02.2010, hatten Sie die Mikrowelle an Samsung eingesendet (Nachweis Einlieferungsbeleg)

Am 08.02.2010 teilten Sie uns mit, das wir Ihnen eine Freeway Marke zusenden möchten, damit Sie das Gerät an uns senden können.

Wenn der Mangel schon am Tag der ersten Benutzung vorlag, warum hat das Gerät dann 5 Monate ohne Mangel funktioniert?

Laut Ihrer Bewertung vom .... (Alles super gelaufen, vielen Dank - jederzeit wieder - so macht Ebay Spaß) war mit der Lieferung und dem Gerät alles in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung: Warenverkauf / Reklamation




Daraufhin habe ich dann bei der Firma angerufen und folgenden Kompromiss erreicht. Die Firma hat mir eine Freeway Marke übersandt und ich habe heute die Mikrowelle direkt an die Servicefirma eingesandt. Beim Telefonat habe ich gemerkt, dass die echt versucht haben, mich zunächst für dunmm zu verkaufen. Das ergibt sich schon aus der Antwort des Verkäufers bzw. seines Mitarbeiters. Was hat denn die Ebaybewertung beispielsweise mit dem nun vorliegenden Mangel zu tun.
So nun warte ich auf die reparierte Mikrowelle. Danke noch einmal für Eure Hilfe. Ciao newbieman:)
 
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