A
auenteufel
Gast
Angeschnitten in einem anderen Thread; mein Stiefsohn (Stefan, 19) ist 'vermutlich' in der Nacht vom 3.10.09 auf den 04.10.09 durch einen Wohnungsbrand ums Leben gekommen.
Der Knackpunkt ist das "vermutlich". Und das löst einige Fragen aus. Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Wir bemühen uns seit dem Auffinden unseres Sohnes, mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft in konstruktiver Verbindung zu bleiben, um zumindest das offizielle Todesdatum Stefans in Erfahrung zu bringen. Hierbei wurden wir von der Polizei, als auch von der StA permanent vertröstet. Stefans Wohnung wurde am 04.10.2009 versiegelt und es wurden von der KriPo Ermittlungen und Gutachten angekündigt, die augenscheinlich auch durchgeführt wurden.
Stefans Leichnam wurde von der KriPo erst am 14.10.09 zur Bestattung freigegeben. Also 10-11 Tage nach seinem Tod. Laut StA wurde aber keine Autopsie durchgeführt. Es heißt bislang, er habe sich in einer Pfanne Öl erwärmen wollen um Pommes zu frittieren und sei währenddessen eingeschlafen.
Auf Anfrage bei der StA hieß es, die Ermittlungsakten lägen noch bei der KriPo. Auf Anfrage bei der KriPo, lägen die Ermittlungsakten schon bei der StA. Auf weitere telefonische Anfragen bei der StA wurde uns versichert, nach Abschluss der Ermittlungen, uns die Erkenntnisse sofort mitzuteilen. Das endete in einem Schreiben der StA, dass wir nicht berechtigt sind, die Akten einzusehen und nur ein Anwalt diese Akteneinsicht erhalten würde. Wir haben daraufhin sofort einen Anwalt beauftragt, die Akteneinsicht einfordern. Der Anwalt hat bis heute auf seine Anfrage nicht mal eine Antwort erhalten.
Die Gutachten sind für uns so wichtig, da Stefan es offensichtlich bis zu seiner Haustür geschafft hat und nur an dem Türschloss gescheitert zu sein scheint. Er wurde quer vor seiner Haustür aufgefunden. Dieses Türschloss war zuvor oft Diskussionspunkt mit seinem Vermieter, da dieses Schloss nie richtig funktionierte. Stefan musste die Tür immer von innen abschließen, damit die Tür geschlossen blieb. Das typische "zuziehen" reichte nicht aus. Die Tür sprang ohne den Schließriegel immer auf. Stefans Mutter hatte eine Kopie des Schlüssels, mit dem sie den Schließzylinder nur "ab und an" bewegen konnte. Als sie nach der Entsiegelung der Wohnung die Tür öffnen wollte, rutschte der Schließzylinder durch. Der Schlüssel konnte quasi beliebig oft gedreht werden, ohne dass sich die Tür öffnete. Der Schlüssel des Vermieters funktionierte dagegen sofort. Drei Tage später öffnete sich sich allerdings die Tür auch wieder mit dem Schlüssel von Stefans Mutter. Die Funktion des Türschlosses scheint somit willkürlich zu sein. Hatte Stefan mit dem selben Problem zu tun, als er zur Flucht die Tür von innen öffnen wollte?
Hinzu kommt ein wirklich haarsträubendes Element. Stefan wurden zu der Wohnung von seinem Vermieter zwei Schlüssel ausgehändigt. Einen besaß er, den anderen seine Mutter. Ein Dritter wurde allerdings drei Tage nach dem "Unfall" unter seiner Fußmatte außen vor der Haustür gefunden. Die Existenz dieses Schlüssels ist bislang völlig unerklärlich.
In den o.a. Link sind Fotos zu sehen, die ich in der Wohnung etwa eine Woche später machte. Dort ist erkennbar, dass durch die Hitzeentwicklung die Dunstabzugshaube vollständig ausbrannte. Das Küchenfenster ist durch die Hitze zersprungen. Ein Wasserkocher aus Kunststoff, der unmittelbar neben dem Brandherd steht, ist allerdings völlig unversehrt.
In der Wohnung waren keine Rauchmelder installiert. Allerdings hatte Stefan einen Hund, der sich mit einer bestimmten Sicherheit deutlich bemerkbar machte, als der Brand ausbrach. Dieser Hund wurde ebenfalls unmittelbar an der Haustür gefunden. Neben Stefan. Auch dieser Befund bringt mich wieder zu dem Gedanken, dass Stefan sehr wohl eine Chance gehabt hätte, aus der Wohnung zu entkommen, sofern das Türschloss hätte richtig funktioniert.
Diese Gedanken lassen uns keine Ruhe. Wir verstehen einfach nicht, warum wir von der Staatsanwaltschat oder der Polizei die Gutachten nicht zu Gesicht bekommen. Ohne diese Infos ist uns nicht mal bekannt, wo exakt der Todestag einzuordnen ist. Wir gehen bislang vom 03. aus. Das ist aber mehr geraten als bestimmt. Zudem sind uns die Zusammenhänge seines Todes bis heute nicht bekannt. Hätte er aus dem Haus gekonnt, wenn das Türschloss richtig funktionierte? Hat es nicht funktioniert?
Der Hund wurde direkt neben ihm gefunden. Hätte das Tier nicht einen anderen Fluchtweg gesucht, wenn es einen gegeben hätte?
Wir stehen vor massenhaft ungeklärten Fragen und die Ermittlungsbehörden lassen uns vollständig im Dunkeln. Es gibt definitiv Gutachten. Aber wir dürfen sie nicht einsehen.
Kurios und für uns gleichzeitig verdächtig; Der Vermieter (wohnt gegenüber) ist der örtliche Oberbrandmeister der Feuerwehr.
Es ist für uns wichtig zu wissen, was wirklich bei dem Brand ablief. Wir möchten emotional jetzt mit der Sache abschließen. Das gelingt uns aber nicht, ohne immer und immer wieder neue Spekulationen aufzuwerfen. Wir wollen die Gutachten sehen. Solange ist auch das merkwürdige Verhalten der Ermittler für uns Anlass für die abenteuerlichsten Gedankengänge.
Wie bewegen wir die Ermittlungsstellen nun dazu, uns die Gutachten vorzulegen?
Der Knackpunkt ist das "vermutlich". Und das löst einige Fragen aus. Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Wir bemühen uns seit dem Auffinden unseres Sohnes, mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft in konstruktiver Verbindung zu bleiben, um zumindest das offizielle Todesdatum Stefans in Erfahrung zu bringen. Hierbei wurden wir von der Polizei, als auch von der StA permanent vertröstet. Stefans Wohnung wurde am 04.10.2009 versiegelt und es wurden von der KriPo Ermittlungen und Gutachten angekündigt, die augenscheinlich auch durchgeführt wurden.
Stefans Leichnam wurde von der KriPo erst am 14.10.09 zur Bestattung freigegeben. Also 10-11 Tage nach seinem Tod. Laut StA wurde aber keine Autopsie durchgeführt. Es heißt bislang, er habe sich in einer Pfanne Öl erwärmen wollen um Pommes zu frittieren und sei währenddessen eingeschlafen.
Auf Anfrage bei der StA hieß es, die Ermittlungsakten lägen noch bei der KriPo. Auf Anfrage bei der KriPo, lägen die Ermittlungsakten schon bei der StA. Auf weitere telefonische Anfragen bei der StA wurde uns versichert, nach Abschluss der Ermittlungen, uns die Erkenntnisse sofort mitzuteilen. Das endete in einem Schreiben der StA, dass wir nicht berechtigt sind, die Akten einzusehen und nur ein Anwalt diese Akteneinsicht erhalten würde. Wir haben daraufhin sofort einen Anwalt beauftragt, die Akteneinsicht einfordern. Der Anwalt hat bis heute auf seine Anfrage nicht mal eine Antwort erhalten.
Die Gutachten sind für uns so wichtig, da Stefan es offensichtlich bis zu seiner Haustür geschafft hat und nur an dem Türschloss gescheitert zu sein scheint. Er wurde quer vor seiner Haustür aufgefunden. Dieses Türschloss war zuvor oft Diskussionspunkt mit seinem Vermieter, da dieses Schloss nie richtig funktionierte. Stefan musste die Tür immer von innen abschließen, damit die Tür geschlossen blieb. Das typische "zuziehen" reichte nicht aus. Die Tür sprang ohne den Schließriegel immer auf. Stefans Mutter hatte eine Kopie des Schlüssels, mit dem sie den Schließzylinder nur "ab und an" bewegen konnte. Als sie nach der Entsiegelung der Wohnung die Tür öffnen wollte, rutschte der Schließzylinder durch. Der Schlüssel konnte quasi beliebig oft gedreht werden, ohne dass sich die Tür öffnete. Der Schlüssel des Vermieters funktionierte dagegen sofort. Drei Tage später öffnete sich sich allerdings die Tür auch wieder mit dem Schlüssel von Stefans Mutter. Die Funktion des Türschlosses scheint somit willkürlich zu sein. Hatte Stefan mit dem selben Problem zu tun, als er zur Flucht die Tür von innen öffnen wollte?
Hinzu kommt ein wirklich haarsträubendes Element. Stefan wurden zu der Wohnung von seinem Vermieter zwei Schlüssel ausgehändigt. Einen besaß er, den anderen seine Mutter. Ein Dritter wurde allerdings drei Tage nach dem "Unfall" unter seiner Fußmatte außen vor der Haustür gefunden. Die Existenz dieses Schlüssels ist bislang völlig unerklärlich.
In den o.a. Link sind Fotos zu sehen, die ich in der Wohnung etwa eine Woche später machte. Dort ist erkennbar, dass durch die Hitzeentwicklung die Dunstabzugshaube vollständig ausbrannte. Das Küchenfenster ist durch die Hitze zersprungen. Ein Wasserkocher aus Kunststoff, der unmittelbar neben dem Brandherd steht, ist allerdings völlig unversehrt.
In der Wohnung waren keine Rauchmelder installiert. Allerdings hatte Stefan einen Hund, der sich mit einer bestimmten Sicherheit deutlich bemerkbar machte, als der Brand ausbrach. Dieser Hund wurde ebenfalls unmittelbar an der Haustür gefunden. Neben Stefan. Auch dieser Befund bringt mich wieder zu dem Gedanken, dass Stefan sehr wohl eine Chance gehabt hätte, aus der Wohnung zu entkommen, sofern das Türschloss hätte richtig funktioniert.
Diese Gedanken lassen uns keine Ruhe. Wir verstehen einfach nicht, warum wir von der Staatsanwaltschat oder der Polizei die Gutachten nicht zu Gesicht bekommen. Ohne diese Infos ist uns nicht mal bekannt, wo exakt der Todestag einzuordnen ist. Wir gehen bislang vom 03. aus. Das ist aber mehr geraten als bestimmt. Zudem sind uns die Zusammenhänge seines Todes bis heute nicht bekannt. Hätte er aus dem Haus gekonnt, wenn das Türschloss richtig funktionierte? Hat es nicht funktioniert?
Der Hund wurde direkt neben ihm gefunden. Hätte das Tier nicht einen anderen Fluchtweg gesucht, wenn es einen gegeben hätte?
Wir stehen vor massenhaft ungeklärten Fragen und die Ermittlungsbehörden lassen uns vollständig im Dunkeln. Es gibt definitiv Gutachten. Aber wir dürfen sie nicht einsehen.
Kurios und für uns gleichzeitig verdächtig; Der Vermieter (wohnt gegenüber) ist der örtliche Oberbrandmeister der Feuerwehr.
Es ist für uns wichtig zu wissen, was wirklich bei dem Brand ablief. Wir möchten emotional jetzt mit der Sache abschließen. Das gelingt uns aber nicht, ohne immer und immer wieder neue Spekulationen aufzuwerfen. Wir wollen die Gutachten sehen. Solange ist auch das merkwürdige Verhalten der Ermittler für uns Anlass für die abenteuerlichsten Gedankengänge.
Wie bewegen wir die Ermittlungsstellen nun dazu, uns die Gutachten vorzulegen?