Hilfe! Bin gerade für erwerbsunfähig erklärt worden

Maliko

Vormals Nightstalker
Hi,

der Topic sagt eigendlich schon alles. Ich bin gerade vom Amtsarzt der ARGE für Erwerbsunfähig erklärt worden.

Hier mal eben ne kleine Vorgeschichte. Aufgrund von Psychischen Problemen im Jahre 2005 bin ich heute im Besitz eines Schwerbehindertenausweises. Da ich die letzten 1 1/2 Jahre in Österreich gelebt habe, hab ich damit auch keine Probleme gehabt. Nun bin ich aber wieder da und aufgrund des Ausweises nicht in der normalen ARGE Gelandet, sondern in der Reha. Da dort von Amtsarzt immer eine Psychologisches Gutachten erstellt werden muss, musste ich ne ganze weile warten. Dieses Gutachten stützt sich wiederum auf ein Gutachten, welches mein Psychiater erstellt hat (welcher in seinem Gutachten eine Vom Arbeitsamt unterstützte Ausbildung im Geschützten Rahmen angeraten hat). Nun ja. Heute hab ich nen Anruf von meinem Sachbearbeiter bekommen, in welchem er mit mitgeteilt hat, das ich von jetzt an für mindestens 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben wurde.

Jetzt an euch meine Frage. Hat irgendjemand von euch damit Erfahrungen und kann mir sagen, wie ich dagegen angehen kann?? Ich habe keinen Bock 6 Monate zuHause rumzuhocken und Däumchen zu drehen.

Ich danke euch schon mal im Vorraus.
 
Kacke! Das tutmir Leid, Nightstalker!

Du wirst in nächster Zeit wahrscheinlich einen schriftlichen Bescheid bekommen. Gegen behördliche Bescheide kann man immer einen Rechtsbehelf wie Widerspruch oder Einspruch einlegen. Mach das doch einfach mal. Danach findet eine Anhörung statt.

Dass du keinen Bock hast, sechs Monate rumzuhocken, kann ich sehr gut verstehen.

Ich darf auch erst zum Frühling mit der Wiedereingliederung anfangen und bin Zuhause kurz vorm Verblöden. Vor lauter Langeweile habe ich letzte Woche schon Weihnachtsplätzchen gebacken. (n)

Ich drück dir die Daumen, dass alles zu deinem Besten ausgeht. :)
 
Das heißt doch nur, daß du sechs Monate Geld bekommst ohne diese lästigen
Briefe mit Angeboten, bei denen du dich kümmern mußt.
Mit anderen Worten, die hat keine Lust dir etwas rauszusuchen und dich
vorübergehend "beurlaubt / aufgegeben".
Ist doch so gesehen etwas positives.

Wie du drum rum kommst? Such dir selber Arbeit und gut ist.
 
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 1. Januar 2001 (BGBl. I S. 1827 vom 20. Dezember 2000) wurde die gesetzliche Vorschrift, die einen Anspruch regelt, neu gefasst. Die Begriffe Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind vollständig entfallen...

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - unabhängig vom erlernten Beruf - nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann

Verminderte Erwerbsfähigkeit ? Wikipedia

Wenn du denkst, bei dir liege keine oder nur eine teilweise Erwerbsminderung vor, damit du wieder 3-6 h arbeiten kannst, würde ich mich um ein neues Gutachten kümmern, zur Not privat von einem Facharzt. Auch ein Amtsarzt-Gutachten kann man anfechten. Lass dir mal eine Kopie des Gutachtens zukommen, das steht dir zu!

Aber: wenn du nur eine teilweise Erwerbsminderung hast, dann MUSST du auch arbeiten, ich würde mir das gut überlegen. Dann is' nix mehr mit Erwerbsminderungsrente. Einen Monat später draufkommen "Nö, ich schaff das doch nicht..", das könnte schwierig werden.

PS: ich glaube, du hast eine Mindesthinzuverdienstgrenze von 400 eur, das würde ich erst mal ausnutzen.

ohne Gewähr :)
 
Ich freu mich um jeden Tag den ich frei habe!! (G8 sie dank:mad)
Und da ärgerst du dich über 6 Monate? Was machst du dann erst wenn du in Rente gehst?
Es gibt in der Welt genug zu erkunden und zu lernen, also setz dich hin und denk an das was du schon immer mal machen wolltest. Solange es nicht viel Geld kostet, versuch es umzusetzen! Das ist gar nicht langweilig! Vielleicht kannst du dich auch etwas weiterbliden, z.B. online Kurse oder ähnliches. Wenn du dann wieder arbeitsfähig könntest du dann bessere Chancen haben.

Lass deiner Kreativität freien Lauf, mach Trackmania Strecken (aber bitte schnelle ;) ), mal Bilder, oder, oder, oder....

Hoffe ich konnte dir ein bischen helfen!
Viel Glück noch
Nibel :)
 
Also erstmal muss er was verdienen bevor er Rente bekommt. Von nichts kommt nichts

.. wenn du dann wieder arbeitsfähig ist .... hahhahah sorry, aber glaubst du, das vergeht wie schlecht Wetter?

Man muss erst mal wissen zu wieviel prozent er arbeitsfähig ist und zu was er noch fähig ist. Solche "Leute" kommen für ein paar Stunden in ein Parkhaus um die Schranke zu öffnen. Mehr aber nicht. Und das Einkommen davon ist sogut wie 0

Besser er fragt einen Anwalt
 
Erwerbsunfähigkeit

Hi all!

@Nightstalker
Willkommen im Klub! :(



tty.



PS: Keinen Bock 6 Monate zuHause rumzuhocken und Däumchen zu drehen ? Du must dich wohl daran gewöhnen müssen! :(
Meine Persönliche Erfahrung war: Vom Gesetz her ist "Alles Klar" (Theorie) , In der Umsetzung , sprich Berufliche REHA (Praxis) ....... Ein Kampf gegen Windmühlen/Institutionen/Verwaltungsmaden und Korinthenk****ern.
Aber jeder Fall ist Anders gelagert. Abhängig auch, in welchem Bundesland man lebt ......


PPS: Also so Lange du nicht Mindst. 50 % Erwerbsminderung hast - Ist für dich eigentlich keiner Zuständig!
Du hast also das Potential Terrorist zu werden .... Die suchen immer Gute Leute. ^^

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Zuletzt bearbeitet:
Du wirst von der ARGE doch einen Ablehnungsbescheid erhalten. Dagegen kann man, wie Aristocat schon schrieb, Rechtsmittel einlegen (Belehrung darüber muss unbedingt mit drauf sein). Dann hast du das Recht, Einsicht in deine Akte zu nehmen (hier muss man dafür einen Termin mit dem Fallmanager machen) und kann auch Kopien - z.B. vom med. Gutachten - machen lassen.

Gegen das Gutachten an sich kann man wenig bis gar nichts machen. Das wurde von der ARGE in Auftrag gegeben und es stehen oftmals tatsächlich haarsträubende Dinge darin. Von daher: Lass es dir auf jeden Fall vorlegen!

Ein Leistungsanspruch besteht dann beim SGB XII-Träger, der für die Leistungen der Grundsicherung zuständig ist. Darin findest du § 53f., die Eingliederungshilfe. Eventuell findest du bei den Anbietern, die solche Maßnahmen vorhalten, ein passendes Angebot für dich? In Westfalen-Lippe gibt es verschiedene Leistungstypen, was aber bei den verschiedenen überörtlichen Trägern der Sozialhilfe unterschiedlich gehandhabt wird.

Vorteil dabei ist, dass eine Hilfeplanung erstellt wird und auch die Vermittlung auf den ersten (oder auch zweiten oder auch dritten) Arbeitsmarkt Ziel sein kann. In regelmäßigen Abständen werden gemeinsam mit den Kunden/ Klienten (wie auch immer) diese Berichte erstellt und man kann bzw. muss jeweils persönlich Stellung nehmen.

Kopf hoch! :)
 
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