Das eine Band für ihre eigenen Stücke abgaben zahlen muss finde ich aber schon seltsam. Eigentlich werden diese Gebühren doch nur dann fällig, wenn Musik öffentlich aufgeführt wird (Radion, Disko, Festzelt etc.) und nicht wenn eine Band auf einem Konzert ihre eigenen Stücke spielt. In Russland scheint das aber wohl etwas anders zu sein.
Merkwürdig ist das in keinster Weise, weder in Deutschland, noch in Russland. Dazu muß man aber die Funktionsweisen der Verwertungsgesellschaften kennen. Diese vertreten nämlich nicht die Bands als solche (wie oftmals fälschlich angenommen wird), sondern stellen eine Inkassogesellschaft für die Komponisten, Texter, Bearbeiter und (Musik-)Verlage dar und übernehmen die Abrechnung der Tantiemen für öffentliche Aufführung. Dafür melden die jeweiligen
Urheber ihre Werke bei der Verwertungsgesellschaft an, die für ihr Land tätig ist. In Deutschland ist dies die GEMA, in Österreich die AKM und in der Schweiz die SUISA. Der Urheber ist dabei nicht zwingend der ausübende Interpret oder Band. Beispielsweise schreiben die wenigsten gecasteten Bands (NoAngels, BroSis, etc.) ihre Songs selber. Auch im Schlager oder Popbereich ist es weit verbreitet, daß bestimmte Komponisten und Texter für Verlage oder Labels tätig sind und ihre Musik nicht selber aufführen.
Die Urheber melden dann ihre Werke der Verwertungsgesellschaft, die anhand von diversen Kriterien (Häufigkeit und Ort der Aufführungen, Airplay, CD-Verkäufe, etc.) bewertet werden. Aufgrund dieser Bewertungen erhalten die Urheber dann Geld ausgeschüttet, die sogenannten Tantiemen. Damit diese Rechte nicht nur national, sondern Weltweit vertreten werden, schließen die Verwertungsgesellschaften untereinander Rahmenverträge, die es den nationalen Gesellschaften erlaubt, für gemeldete Werke internationaler Künstler Vergütungen einzufordern. Dies geschieht über Abgaben auf den Verkauf von Medien, durch Radiostationen, oder halt auf Veranstaltungen wie Konzerte, Galas oder Festivals und dergleichen.
Um die Rechte der
ausübenden Künstler zu vertreten, gibt es in Deutschland die GvL, die von den eingezogenen GEMAabgaben die Leistungsschutzrechte der Musiker vertritt bzw. bezahlt. Dies gilt insbesondere für jegliche Art von Aufzeichnungen und gespielte Konzerte. Berechnungsgrundlage ist hier der Meldebogen über Einkünfte aus diesen Tätigkeiten der Künstler.
In Deutschland ist es üblich, daß der
Veranstalter des Konzertes die Verwertungsgesellschaft bezahlt. Dies berechnet sich beispielsweise bei der GEMA nach Größe der Veranstaltung und dem verlangten Eintrittsgeld. Bei einer Deep Purple-Show beträgt diese Abgabe in etwa 3500-4000 Euro (grob überschlagen).
Verwirrend ist bei dem oben genannten Artikel lediglich,
wer hier zur Kasse gebeten wird. Aber da ich weder die Verträge der Russischen Verwertungsgesellschaften (meines Wissens RAO, ROAP und/oder VGTRK - aber dafür reichen meine Russischkenntnisse [noch] nicht) noch die des Veranstalters mit Deep Purple (bzw. dem Management) kenne, enthalte ich mich jeglicher Aussage über Sinn und Unsinn dieses Urteils.
Besten Grusz,