Mietminderung trotz Ausweichwohnung?

Vordack

assimiliert
Moin Moin,

also bei mir haben jetzt in der Wohnung für 3 Wochen saqnierungen sattgefunden. Täglich waren Handwerken in der Bude, haben meine komplette Heizungsanlage erneuert, mein Bad komplett neu gemacht usw.

Nachdem ich Mietminderung beantragt habe bekam ich die Antwort der Genossenschaft in der mr mitgeteilt wurde daß ich sie nicht bekäme da ich ja in eine von der Genossenaschaft gestellten Ausweichwohnung hätte ziehen können.

Dieses ist auch korrekt, ich wollte allerdings nicht da ich zu viel hätte umräumen müssen (in die neue Wohnung bringen).

Kann ich trotzdem Mietminderung beantragen oder ist deren Grund warum sie die Mietminderung verweigert haben rechtmäßig? Ich meine, eine Ausweichwohung ist ja immer noch eine Minderung der Lebensqualität.
 
Ob allein der Umstand, dass du in eine Ersatzwohnung umziehen musst eine Mietminderung rechtfertigt vermag ich nicht zu beurteilen. Ich schätze aber, dass eine Mietminderung in Betracht kommt, wenn die Ersatzwohnung kleiner und/oder deutlich schlechter ausgestattet ist. Ferner könnte ich mir vorstellen, dass der Vermieter für den Transport von Möbeln (sofern die Ersatzwohnung nicht möbliert ist) und anderer Gegenstände wie Kleidung, Fernseher, PC usw. sorgen bzw. die Kosten dafür übernehmen muss.

Am besten wäre es wohl, einfach mal beim Mieterbund nachzufragen.
 
Danke.

Ich bin ja eben NICHT in die Ausweichwohung umgezogen OBWOHL ich es hätte tun können.

Und die vom Mieterund wollen Geld für Auskünfte, ihr nicht ;) *hoff*
 
Ah jetzt habe ich es verstanden :D

Du willst statt der Ersatzwohnung eine Mietminderung. Ich schätze darauf hast dann aber keinen Anspruch denn der Vermieter bietet dir ja für die Zeit der Sanierung eine bewohnbare Wohnung an. Lehnst du das ab, ist das dein Problem.
 
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