Das Hamburger Landgericht hat erstmals einem Geschädigten der Lehman-Pleite das Recht auf Schadensersatz zugesprochen. Geklagt hatte ein 64-jähriger Kunde der Hamburger Sparkasse, kurz Haspa. Er sei nicht ausreichend über die Risiken und die Hintergründe der Produkte informiert worden, die er für 10.000 Euro erworben hatte.
Das Gericht folgte dieser Ansicht und warf dem Kreditinstitut vor, die eigenen Gewinnerzielungsabsichten nicht offengelegt zu haben. Außerdem sei der Kunde nicht darüber aufgeklärt worden, dass es für diese Art von Finanzprodukt keine Einlagensicherung gibt. Aufgrund der mangelhaften Beratung muss die Haspa nun den vollen Kapitaleinsatz erstatten. Allerdings sei das Produkt an sich grundsätzlich für Anleger geeignet gewesen. Auch das stellten die Richter fest.
Die Haspa hatte bereits im Oktober 2008 angekündigt, dass man jeden Einzelfall prüfen und ggf. kulant handeln wolle, sollte sich zeigen, dass nicht optimal beraten wurde. Logischerweise ließ die Haspa direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung wissen, dass man in Berufung gehen werde. Das scheint mir als Laien auch notwendig. Schließlich drohen ganze Klagewellen auf die Bank zuzurollen, falls ein solches Urteil Bestand haben sollte. Insgesamt waren die Lehman-Produkte an rund 3700 Kunden verkauft worden. Laut Handelsblatt hat sich die Haspa bereits mit rund 1000 Kunden außergerichtlich geeinigt.
Handelsblattmeldung Oktober 08
Handelsblattmeldung aktuell
Das Gericht folgte dieser Ansicht und warf dem Kreditinstitut vor, die eigenen Gewinnerzielungsabsichten nicht offengelegt zu haben. Außerdem sei der Kunde nicht darüber aufgeklärt worden, dass es für diese Art von Finanzprodukt keine Einlagensicherung gibt. Aufgrund der mangelhaften Beratung muss die Haspa nun den vollen Kapitaleinsatz erstatten. Allerdings sei das Produkt an sich grundsätzlich für Anleger geeignet gewesen. Auch das stellten die Richter fest.
Die Haspa hatte bereits im Oktober 2008 angekündigt, dass man jeden Einzelfall prüfen und ggf. kulant handeln wolle, sollte sich zeigen, dass nicht optimal beraten wurde. Logischerweise ließ die Haspa direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung wissen, dass man in Berufung gehen werde. Das scheint mir als Laien auch notwendig. Schließlich drohen ganze Klagewellen auf die Bank zuzurollen, falls ein solches Urteil Bestand haben sollte. Insgesamt waren die Lehman-Produkte an rund 3700 Kunden verkauft worden. Laut Handelsblatt hat sich die Haspa bereits mit rund 1000 Kunden außergerichtlich geeinigt.
Handelsblattmeldung Oktober 08
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