Information Schadensersatz für mangelhafte Finanzberatung nach Lehman-Pleite

chmul

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Das Hamburger Landgericht hat erstmals einem Geschädigten der Lehman-Pleite das Recht auf Schadensersatz zugesprochen. Geklagt hatte ein 64-jähriger Kunde der Hamburger Sparkasse, kurz Haspa. Er sei nicht ausreichend über die Risiken und die Hintergründe der Produkte informiert worden, die er für 10.000 Euro erworben hatte.

Das Gericht folgte dieser Ansicht und warf dem Kreditinstitut vor, die eigenen Gewinnerzielungsabsichten nicht offengelegt zu haben. Außerdem sei der Kunde nicht darüber aufgeklärt worden, dass es für diese Art von Finanzprodukt keine Einlagensicherung gibt. Aufgrund der mangelhaften Beratung muss die Haspa nun den vollen Kapitaleinsatz erstatten. Allerdings sei das Produkt an sich grundsätzlich für Anleger geeignet gewesen. Auch das stellten die Richter fest.

Die Haspa hatte bereits im Oktober 2008 angekündigt, dass man jeden Einzelfall prüfen und ggf. kulant handeln wolle, sollte sich zeigen, dass nicht optimal beraten wurde. Logischerweise ließ die Haspa direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung wissen, dass man in Berufung gehen werde. Das scheint mir als Laien auch notwendig. Schließlich drohen ganze Klagewellen auf die Bank zuzurollen, falls ein solches Urteil Bestand haben sollte. Insgesamt waren die Lehman-Produkte an rund 3700 Kunden verkauft worden. Laut Handelsblatt hat sich die Haspa bereits mit rund 1000 Kunden außergerichtlich geeinigt.

Handelsblattmeldung Oktober 08

Handelsblattmeldung aktuell
 
Beim ersten Lesen dachte ich schon: "jeden Einzelfall prüfen und ggf. kulant handeln" - aha, also anders ausgedrückt: "Nix gibts".
Allerdings scheint die Sparkasse dabei doch zu ihrem Wort zu stehen:
Handelsblattmeldung aktuell schrieb:
Von der Lehman-Insolvenz waren bei der Haspa rund 3 700 Kunden betroffen. Mit mehr als 1 000 Anlegern hat sich die Sparkasse in den vergangenen Wochen außergerichtlich geeinigt.
 
Außergerichtliche Einigung in weniger als 30% der Fälle würde ich jetzt nicht unbedingt als ausgesprochen kulant bezeichnen. Das bedeutet immerhin, das über 70% der Geschädigten den Rechtsweg beschreiten müssen.
 
Außergerichtliche Einigung in weniger als 30% der Fälle würde ich jetzt nicht unbedingt als ausgesprochen kulant bezeichnen. Das bedeutet immerhin, das über 70% der Geschädigten den Rechtsweg beschreiten müssen.

Immerhin sind es fast 30%, das zeigt zumindest guten Willen (normalerweise wenn von "Kulanz" und "im Einzelfall" gesprochen wird bedeutet das ja, dass es nichts für alle gibt).
Leider steht nicht dabei, was bei den restlichen ~ 70% ist - sind die Fälle noch in Klärung, oder wird überall prozessiert?
 
Ist schon Bitter. Eine Freundin von mir, hat auch einen 6 Stelligen Betrag im Unteren Bereich verloren. Ich riet ihr den Fall mal von einem Manager, der sich in der Finanzbranche gut auskennt (ein gemeinsamer Freund), mal prüfen lassen.

Sie hat aber leider abgelehnt. :(
Versteh´ einer die Frauen ........... ?



Greetz!


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Außergerichtliche Einigung in weniger als 30% der Fälle würde ich jetzt nicht unbedingt als ausgesprochen kulant bezeichnen. Das bedeutet immerhin, das über 70% der Geschädigten den Rechtsweg beschreiten müssen.
Bei 3700 Kunden, die von der Lehman Pleite betroffen wurden, wird es sich nicht nur um Laien und schlecht aufgeklärte handeln. Es soll tatsächlich Menschen geben, die trotz Warnungen in ein offenes Messer laufen...
 
[...]Es soll tatsächlich Menschen geben, die trotz Warnungen in ein offenes Messer laufen... [...]

Und deshalb wird es auch keinen generellen Schadenersatz geben. Da der geldgeile Kunde mit einem geldgeilen Banker Geschäfte machen möchte, wird wohl nie eine ordentliche Beratung satt finden.

Dennoch sollten die Banker ihre Pflicht wahrnehmen und die Kunden ehrlich beraten - naja.
 
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