DocMorris ist eine Apothekenkette aus den Niederlanden. In Deutschland ist sie bekannt als "Internetapotheke", wo Medikamente (auch Rezeptpflichtige) bestellt werden können.
Nun hat die Kette vor einiger Zeit eine Apotheke in Deutschland übernommen, die sie aber schließen musste, da es in Deutschland ein Gesetz gibt, dass nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf und keine Gesellschaft. Das soll der Sicherheit der Kunden dienen. Der europäische Gerichtshof hat diese Schließung nun erlaubt, sie verstößt nicht gegen das europäische "Niederlassungsrecht".
heise online - 19.05.09 - EU-Gerichtshof entscheidet gegen DocMorris
Meine 10 Pfennig zu dem Thema:
Ich kann nicht erkennen, wie die Tatsache, dass eine Apotheke zwingend einer natürlichen Person gehören muss, irgend etwas mit der Versorungsqualität zu tun hat.
Eher im Gegenteil: Kleine einzelne Apotheken müssen viele Medikamente auf Vorrat kaufen, teilweise in zig Varianten von verschiedenen Herstellern (Gesundheitsreform sei Dank, da ja die Krankenkassen jetzt Exklusivverträge mit Herstellern abschließen dürfen...), womit extrem viel Geld sinnlos investiert werden muss - und letztlich auch die Qualität leidet, da das Zeug so länger rumliegt man der Patient oft Wahre bekommt, die dem Verfallsdatum näher ist als nötig.
Große Apothekerketten könnten hier viel effektiver günstige Preise mit den Herstellern aushandeln - Aspirin kostet in den USA zum Beispiel nur ein Bruchteil des deutschen Preises, obwohl der Wirkstoff identisch ist. Da ist sehr viel Sparpotential, dass letztlich auch dem Patienten und dem Gesundheitswesen im Ganzen zu gute kommen könnte.
Es würde ja reichen, wenn ein ausgebildeter Apotheker die Filiale als leitender Angestellter betreut.
Das hätte zudem den Vorteil, dass dieser Angestellte ein besser gesichertes Einkommen hätte als ein Selbständiger Apotheker, was meiner Meinung nach die Qualität der Beratung eher fördern würde.
Nun hat die Kette vor einiger Zeit eine Apotheke in Deutschland übernommen, die sie aber schließen musste, da es in Deutschland ein Gesetz gibt, dass nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen darf und keine Gesellschaft. Das soll der Sicherheit der Kunden dienen. Der europäische Gerichtshof hat diese Schließung nun erlaubt, sie verstößt nicht gegen das europäische "Niederlassungsrecht".
heise online - 19.05.09 - EU-Gerichtshof entscheidet gegen DocMorris
Meine 10 Pfennig zu dem Thema:
Ich kann nicht erkennen, wie die Tatsache, dass eine Apotheke zwingend einer natürlichen Person gehören muss, irgend etwas mit der Versorungsqualität zu tun hat.
Eher im Gegenteil: Kleine einzelne Apotheken müssen viele Medikamente auf Vorrat kaufen, teilweise in zig Varianten von verschiedenen Herstellern (Gesundheitsreform sei Dank, da ja die Krankenkassen jetzt Exklusivverträge mit Herstellern abschließen dürfen...), womit extrem viel Geld sinnlos investiert werden muss - und letztlich auch die Qualität leidet, da das Zeug so länger rumliegt man der Patient oft Wahre bekommt, die dem Verfallsdatum näher ist als nötig.
Große Apothekerketten könnten hier viel effektiver günstige Preise mit den Herstellern aushandeln - Aspirin kostet in den USA zum Beispiel nur ein Bruchteil des deutschen Preises, obwohl der Wirkstoff identisch ist. Da ist sehr viel Sparpotential, dass letztlich auch dem Patienten und dem Gesundheitswesen im Ganzen zu gute kommen könnte.
Es würde ja reichen, wenn ein ausgebildeter Apotheker die Filiale als leitender Angestellter betreut.
Das hätte zudem den Vorteil, dass dieser Angestellte ein besser gesichertes Einkommen hätte als ein Selbständiger Apotheker, was meiner Meinung nach die Qualität der Beratung eher fördern würde.
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