Diskussion Notebookkauf bei Ebay - kann ich da jetzt noch etwas machen?

newbieman

schläft auf dem Boardsofa
Hallo ich weiß gar nicht, ob das hier reinpaßt. Ich habe für meine Tochter bei Ebay ein Medion Notebook MD 95800 gekfauft. Kaufpreis 245 Euro. Das Notebook ist nun gekommen. Es sieht bald noch wie neu aus. Mängel: Die eine Batterie der Fernbedienung ist ausgelaufen, so dass diese wahrscheinlich hinüber ist. Der Kontakt ist auf jeden Fall hin. Dann fehlen auf der linken Seite die beiden Dummys für die Schächte, sodass der Staub ungehindert rein kann. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben, da die Mängel nicht in der Artikelbeschreibung angegeben waren. Ich habe diesen gebeten, mir die fehlenden Teile zu beschaffen oder eine Preisminderung von 25 Euro angeboten. Reaktion des Verkäufers - keine Kompromissbereitschaft, vielmehr die Antwort sinngemäß, wenn ich diesen negativ bewerten würde, könne ich etwas erleben. Das mag ich ja auch glauben, jedoch meine ich, wenn ich ein Notebook einstelle, muss ich dieses doch auch richtig prüfen, dann wären ihm die Mängel aufgefallen.
Auch seien ihm die Mängel nicht aufgefallen. Im Übrigen hat er sich auf seinen Gewährleistungsausschluss berufen. Damit habe ich auch kein Problem, wenn im Nachhinein etwas auftaucht.
Meine Frage nun, würdet Ihr die Sache auf sich beruhen lassen oder da noch etwas unternehmen? Allen ein schönes Wochenende. Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende. Ciao newbieman
 
Viel Gestaltungsmöglichkeiten hast Du bei eBay leider tatsächlich nicht. Ich nehme an, es war ein Privatverkäufer, da kannst Du höchstens eine Meldung an eBay schicken (das ist denen aber auch nur einen Standardtext wert) oder aber eine entsprechende, detaillierte Bewertung abgeben.

Das würde ich aber auch tun. Schon allein die von Dir geschilderte Drohung ist eine negative Bewertung wert! Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen - Womit will er Dir denn drohen? Dass er Dich nicht mehr in seine Gebete einschließt? :ROFLMAO:.

Übrigens kannst Du negative Bewertungen später auch zurücknehmen. Vielleicht bringt ihn das ja doch noch zu einer Einigung mit Dir. Ich finde, mit 25 Euro bist zu ihm sehr entgegen gekommen, da ich 245 Euro für dieses Notebook nicht gerade als Schnäppchenpreis sehe.
 
Viele Möglichkeiten hast du wie AK schon schreibt nicht. Wegen der 25 Euro lohnt es sich auch nicht irgendwelche Schritte einzuleiten. Das bringt mehr Ärger als es die Sache wert ist.

Eine negative Bewertung wäre aber in jedem Fall angebracht. Die Mängel hat er in der Artikelbeschreibung nicht angegeben, weil er sie angeblich nicht bemerkt hat. Das mag man nun glauben oder nicht, aber spätestens wenn du die Mängel reklamierst sollte er kompromissbereit sein, und sich auf den Preisnachlass einlassen. Das er aber auf Stur schaltet, und dir statt dessen droht, wenn du eine (in dem Fall gerechtfertigte) negative Bewertung abgibst, sollte genau dies zur Folgte haben - eine negative Bewertung, auch wenn du dann (was auch immer) "erleben" kannst. Allein diese Drohung solltest du bei eBay melden, auch wenn es die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht interessiert.
 
Hallo Ihr seid mal wieder Spitze, ich bin richtig sauer auf diesen Verkäufer, so etwas würde ich nie machen. Danke für Eure schnellen Antworten. Sag mal Yogi hast du ein neues Benutzerbild, das ist die Meinung meiner Tochter, der dies sofort aufgefallen ist. Hier ist die Antwort vom Verkäufer und meine Mail zuvor:

Hallo Herr ...., vielen Dank für die Geduld. Ich habe mir nun endlich mal die Zeit genommen, das Notebook zu prüfen. Da meine Frau
auf Grund einer Erkrankung immer wiede in die Klinik muss, bin ich größtenteils mit meiner 10 jährigen Tochter alleine.
Zunächst vielen Dank für die Super Verpackung, besser kann man wohl ein Notebook nicht verpassen. Das Notebook selbst sieht ja fast
noch wie neu aus. Auch funktioniert alles, sodass ich insoweit zufrieden bin.
Es gibt nur zwei Probleme. Es fehlen auf der linken Seite für den Multimediakartenleser und den PCMCIA Kartenanschluss die
jeweiligen Dummys, die das Gerät vor Staub schützen sollen. Diese waren auf jeden Fall im Auslieferungszustand mit dabei. Bitte
senden Sie mir die Dummys noch nach. Dann gibt es noch ein Problem. Sie haben, was Sie sicherlich selbst ärgern wird, vergessen aus
der Fernbedienung die Batterien rauszunehmen. Resultat ist, dass die eine Batterie ausgelaufen ist und somit die Fernbedienung
nicht....

Hallo .....

2.Teil ..nicht mehr verwendet werden kann, da ein Kontakt durch die Batteriesäure hinüber ist. Fotos kann ich Ihnen gerne per Mail
zukommen lassen, bräuchte dann aber die Mailadresse.
Zwar haben Sie Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, das setzt jedoch voraus, dass das Notebook zum Zeitpunkt der Lieferung auch
in Ordnung sein muss. Vielleicht können Sie mir bitte auch insoweit eine funktionierende Fernbedienung, die bei Ebay ja sicherlich
leicht beschaffbar sein müsste, besorgen. Ansonsten ist das Notebook, wie bereits ausgeführt in Ordnung und ich bin damit zufrieden.
MfG ....
Hallo,ich habe das Notebook geschenkt bekommen als es 3 Monate alt war.Kein Ahnung was da fehlt oder nicht.Mehr habe ich nicht.Die Fernbedienung habe ich nie benutzt und auch nie in diese hinneingesehen.Sorry.Ich hatte keine Verwendung für solch ein schwachmatisches Spielzeug.Wenn man es doch will,kann man eine Draht einlöten oder notfalls mit Alufolie flicken.Habe ich schon bei einem Radio gemacht.Gruß Uwe



Hallo Uwe, danke für die Nachricht. Es ist ja schön, dass Sie sich melden. Mit dem Notebook an sich gibt es ja auch keine Probleme, bis auf die fehlenden Dummys, die ich aber schon als Schutz vor Staub gerne haben würde. Ob denn die FB nun "schwachmatisch" ist sei mal dahingestellt. Ich will keinen Streit und keinen Stress und bin auch nach wie vor bereit Sie positiv zu bewerten. Aber ich habe einen Anspruch darauf, dass die Ware auch der Artikelbeschreibung entspricht. Ansonsten hätten Sie die Mängel angeben müssen. Ich sehe daher nicht ein, da irgendetwas anzulöten. Das würden Sie wohl an meiner Stelle auch nicht tun. Ich bin auch kein Streithammel, insoweit verweise ich auf meine Ebaybewertungen.
Wie wollen wir nun verfahren? Entweder Sie besorgen mir die Sachen und senden mir diese bitte nach oder wir einigen uns auf eine angemessene Preisminderung und ich besorge mir die Sachen alleine, was wohl günstiger ist als eine totale Rückabwicklung der Auktion. Bitte versetzen Sie sich in meine Lage und seien Sie fair. Wenn Sie wollen kann ich Bilder als JPEG senden. MfG
Hallo Uwe Ich habe mich jetzt mal kundig gemacht. Ich schlage Ihnen eine Preisminderung von 25 Euro vor. Mit der Anweisung des Geldes wäre die Angelegenheit für mich erledigt, die Kontodaten würde ich Ihnen gesondert mitteilen. Das ist das absolute Minimum, um mir die defekten oder fehlenden Teile bei Ebay oder Medion besorgen zu können. Ansonsten biete ich Ihnen an, binnen einer Frist von 14 Tagen mir die fehlenden bzw. defekten Teile zu beschaffen. Die Fristsetzung ist nach BGB erforderlich. Sie hätten in Ihrer Artikelbeschreibung auf die Mängel hinweisen müssen. Wenn ich einen Artikel dieser Art verkaufe, muss ich diesen auch ordnungsgemäß prüfen. An Hand der Betriebsanleitung wäre es Ihnen ein Leichtes gewesen, die Mängel festzustellen und auf diese hinzuweisen. Schließlich haben Sie ja das Notebook auch nicht 0815 sondern sehr sorgfältig verpackt. Es sollte schon alles fair erledigt werden. Eine Reparatur der FB ist nicht so ohne weiteres möglich, da ein Eindringen der Säure in das Innere nicht ausgeschlossen werden kann.
Wie bereits mehrfach angeboten kann ich Ihnen Bilder zusenden.
Ein schönes Wochenende. MfG

Da Privatverkauf : KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER RÜCKNAHME.So lautet mein letzter Satz.
Sie haben ein Top Gerät (AUFGERÜSTET)für ein mini Preis bekommen und machen jetzt so einen Aufstand.Wenn Sie das Gerät zurückschicken werde ich es nicht annehmen.Wenn doch:können Sie sich 100% darauf verlassen das ich das Gerät prüfen werde und Ihnen den Schaden den ich finde in Rechnung stellen werde.Wenn Sie irgendweche Rückbuchungen von meinem Konto vornehmen,werde ich umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft machen.Wenn Sie meinen mich mit einer negativen Bewertung erpressen zu können,sollten Sie verdammt vorsichtig sei.
Trotzdem schönen Gruß aus dem sonnigen

Hallo Herr ...., also so ist mir nun noch gar nicht passiert, von Ihnen ist ja nun gar kein Einsehen zu erwarten. Ich bin nebenbei
bemerkt selbst.....und kenne mich im Kaufrecht gut aus. Ich habe sicherlich keinen Grund selbst eigenmächtig Geld zurückbuchen zu
lassen.Eine Rückbuchung ist nur bei Lastschriften möglich. Auch halte ich mich an die Rechtsvorschriften. Nun haben Sie mir auch
mitgeteilt, dass Sie die Annahme eines Paketes ablehnen würden. Es ist ja auch nicht mein Ziel gewesen, die Sachen zurückzuschicken.
Allerdings lasse ich mich von Ihnen auch nicht einschüchtern. Selbst wenn ich das Geld zurückgebucht hätte, so wäre damit kein
Straftatbestand erfüllt. Sie können mir glauben, dass ich weiß wovon ich rede. Im Übrigen will ich ja auch das Notebook behalten.
Wenn Sie mir allerdings keine andere Wahl lassen, so werde ich den Kaufvertrag anfechten und das Ganze über meinen Rechtsanwalt. Da
kann ich Ihnen schon jetzt sagen, der Verlierer zahlt die Kosten. Ich möchte mal wissen, wie Sie an meiner Stelle reagiert hätten.
Sie hätten ja die Ware nur prüfen brauchen, bevor Sie diese einstellen. Auch lasse ich mir von Ihnen nicht mit einer Bewertung
drohen, ich bewerte Sie wie ich es für richtig halte. Ich wollte nur, dass Sie die Mängel abstellen, darauf habe ich einen Anspruch
und den werde ich durchsetzen. Ansonsten hätten Sie darauf hinweisen können. Für Sie zur Kenntnis, Sie haben den Kaufvertrag somit
nicht erfüllt. Was anderes wäre es, wenn Sie vorher darauf hingewiesen hätten. dann können Sie mit fehlender Gewährleistung oder
fehlender Sachmangelhaftung kommen, nicht aber wenn Sie den Kaufvertrag nicht erfüllen. Das sollte Ihnen klar sein.
Es bleibt bei meiner Fristsetzung von 14 Tagen, ansonsten geht die Sache über den ordentlichen Rechtsweg weiter. Ich will Ihnen auch
kein Absicht unterstellen, was ja den Tatbestand des Betruges erfüllen würde, aber mangelnde Sorgfalt beim Einstellen des Gerätes.
Hätten Sie sich dies etwas genauer angesehen, wäre das alles zu vermeiden gewesen. Ihr Verhalten ist zumindest grob fahrlässig. Wie
hätten Sie denn reagiert, Sie wären an meiner Stelle wahrscheinlich in die Luft gesprungen vor Freude.
Noch einmal zusammenfassend. Entweder Sie besorgen mir die Teile oder überweisen mir das Geld ansonsten werde ich den Vertrag
anfechten. Ich habe es nur gut gemeint, kenne aber meine Ansprüche und die werde ich durchsetzen. Das können Sie mir glauben. Sie
können mich auch gerne anrufen, um alles in Ruhe besprechen zu können und ich bin bereit Ihnen nach wie vor die Bilder als Beweis zu
übersenden. Meine Telefonnummer ist ....... oder in der Woche ......., tagsüber.
In der Hoffnung, dass wir doch noch eine vernünftige Lösung finden, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
PS. Noch einmal an letzter Stelle. Gewährleistungsauschluss bei Privatverkauf ja, dann muss aber der Artikel auch bei Auslieferung
in dem beschriebenen Zustand gewesen sein, was hier nicht der Fall ist. Sollte ich von Ihnen nichts mehr hören, so geht die Sache
ohne weitere Vorwarnung an meinen Rechtsanwalt.

SO DASS IST DER BISHERIGE SCHRIFTVERKEHR. Alle relevanten persönlichen Daten habe ich mal rausgelassen. Nochmals Dank für Eure Hilfe. Ciao newbieman
 
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Schilder doch einmal Ebay den Sachverhalt, die Mails würde ich mit anhängen.

Dann erkundige dich doch mal bei Medion, so teuer können die Teile ja nicht sein die Du benötigst.
 
... Alle relevanten persönlichen Daten habe ich mal rausgelassen. Nochmals Dank für Eure Hilfe. Ciao newbieman

Nein, das hast du nicht. Es taucht noch mal nach deinem Gruß dein Name auf. ;)

Im Hinblick auf die Frechheiten, die sich der Verkäufer herausnimmt, würde ich auch keinen Rückzieher machen und mich schon gar nicht einschüchtern lassen. Fehlende Dummys würde ich noch nicht als so gravierend ansehen. Eine defekte Fernbedienung, die durch Batteriesäure zerstört wurde, ist da schon etwas ganz anderes. Da ist es egal, wie brauchbar so eine Fernbedienung ist oder nicht.

Immerhin hast du wenigstens das Notebook erhalten. Ich warte seit 4 Wochen auf einen Käfer, den ich sofort bezahlt habe, und er kommt einfach nicht. Zwischenzeitlich habe ich eBay eingeschaltet. Mal sehen, ob es was bringt.

Lieben Gruß

Nicki :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde bei eBay nicht mal jemand lesen :ROFLMAO:. Wenn jemand seine Gebühren nicht bezahlen würde, jaaaaa dann läuft die ganze eBay-Maschine an.....

Sicher kann er die Teile günstig irgendwo besorgen, aber das ist ja nicht der Punkt. Ich hatte letztens bei Amazon-Marketplace auch so ein Ar......., der mir ein Buch für 22 Euro als NEU verkaufte und das bei Ankunft klar anzeigte, dass er es für maximal einen 5er auf dem Flohmarkt ergrabbelt hat. Da kann ich auch böse werden. Nun habe ich das Buch und das Geld wieder :D. Aber das nur mal am Rande.....

@Kaefer: Wenn der Betrag nicht zu hoch ist und die Ware gar nicht kommt, greift die Ebay-Garantie. Das klappt nach langem Warten und vielem Schreiben sogar ;).
 
Hallo danke für die Antworten, Ihr seid ein Superteam und ich freue mich dabei sein zu dürfen. Ciao newbieman
 
Ich weiß nicht ob die Rechtslage wirklich so eindeutig ist, als das ich es auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen würde, zumal es sich letztlich um Kleinigkeiten handelt. Das Notebook funktioniert ja einwandfrei, und befindet sich zudem nach deiner Aussage in einem hervorragenden Zustand.

Du magst im Recht sein und es ist natürlich ärgerlich, wenn diese Teile fehlen bzw. beschädigt sind aber wegen letztlich vielleicht 25 oder 30 Euro zum Anwalt laufen? Du hast dem Verkäufer deine Sichtweise mitgeteilt und ihm ein wie ich finde faires Angebot gemacht. Lässt er sich darauf nicht ein, muss er mit der negativen Bewertung leben. Das bringt dir zwar auch nichts, aber ob der Rechtsweg erfolgreich ist, ist meiner Meinung nach alles andere als sicher. Verbuche es als Lehrgeld, und kauf sowas in Zukunft am besten neu, und vor allem nicht bei eBay. Für 100 Euro mehr hättest du ein neues Notebook bekommen, und dir diesen Ärger erspart.
 
Hallo Yogi - danke für deine Antwort. Ich werde erst mal die Frist verstreichen lassen und dann weiter sehen. Hat denn meine Tochter recht, dass du ein neues Benutzerbild hast. Ciao newbieman
 
Hallo was ist ein Avatar, werde mal wohl bei Wiki nachsehen. Hat also meine Tochter recht gehabt. Das ist die letzte Nachricht an den Verkäufer:

Hallo Herr ..., nochmals meine Bitte an Sie, die Sache sich in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen. Versetzen Sie sich doch mal
bitte in meine Lage und stellen Sie sich vor, Sie hätten das Notebook so in diesem Zustand, bezogen auf das Zubehör bekommen.
Ich bin nach wie vor an einer vernünftigen Lösung bereit und gehe auch davon aus, dass Sie das nicht mit Absicht gemacht haben. Wenn
man jedoch Fehler macht, sollte man dafür aber auch einstehen. Der Ausschluss der Gewährleistung kann erst greifen, wenn die Sache
an den Käufer - Erwerber - auch in dem zugesicherten Zustand übergegangen ist. Da Sie keine Mängel angegeben haben, konnte ich davon
ausgehen, dass auch keine vorhanden sind, ansonsten hätten Sie darüber Angaben machen müssen. Das ist aber nicht erfolgt. Ich bin es
nicht mehr gewillt, so etwas durchgehen zu lassen. Sie würden auch nicht anders reagieren. Mein Wort halte ich, wenn Sie mir die
Teile besorgen oder die Preisminderung annehmen, habe ich keine Probleme mit einer positiven Bewertung. Sollten Sie dem aber nicht
entsprechen, so sehe ich auch nicht ein, Sie nicht negativ zu bewerten, da Sie nicht ein wenig Entgegenkommen gezeigt haben.
Natürlich werde ich in der Bewertung erwähnen, dass das Notebook selbst top in Ordnung ist, nicht jedoch die FB und die fehlenden
Teile erwähnen. Das hat auch nichts mit Erpressung zu tun. Fehler kann jeder machen, aber dann muss man auch dafür einstehen.
Zunächst werde ich jedoch erst einmal die Frist abwarten. Dann werde ich Sie nochmals per Einschreiben auffordern und dann die Sache
meinem Rechtsanwalt übergeben.
Gehen Sie bitte davon aus, dass ich das Notebook behalten möchte und kein Interesse an einem Streit vor Gericht habe, es aber
nötigenfalls darauf ankommen lassen werde. Ich sehe das nicht ein, zumal es sich ja heute nicht mehr um ein Top Notebook handelt,
das war vielleicht 2005 so.
In der Hoffnung, dass Sie mir doch noch den Rechtsstreit ersparen, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Mehr kann ich wohl nicht tun. Euch allen einen schönen Abend. Ciao newbieman
 
Ach, belasse es doch einfach bei einer negativen Bewertung. Wird nach einem Jahr wohl doch gelöscht. Ist zwar ärgerlich, dass die FB nicht funktioniert, aber was soll es. Wird diese überhaupt benötigt?
JEDER sollte auch mal negative Erfahrungen mit Ebay machen und daraus lernen.;)
 
Ich kann mich Oxfort nur anschließen. Bevor du dir wegen dieser Kleinigkeiten noch mehr Ärger einhandelst, belasse es bei einer negativen Bewertung. Das lohnt sich doch alles nicht. Frag wegen der Abdeckungen beim Hersteller nach. Die wird man dort sicherlich für ein paar Euro bekommen und diese Fernbedienung - wird die unbedingt benötigt und wenn ja - wäre es nicht stressfreier, wenn du dir einfach für nen paar Euro eine neue FB kaufst?

Am Ende erstreitest du dir vor Gericht zwei Dummys und eine Fernbedienung im Wert von 15 Euro, und die Fernbedienung liegt dann ungenutzt in der Ecke rum. Bedenke zudem, dass es ein teurer Spaß werden könnte, wenn die Angelegenheit tatsächlich vor dem Richter endet. Auch wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ist es fraglich, ob die angesichts des geringen Streitwertes im Falle einer Niederlage die Kosten übernimmt. Das könnte dann unter Umständen deutlich teurer werden, als das Notebook.

Auch wenn du dich im Recht siehst - denk nochmal drüber nach, ob sich das alles wegen der paar Euro wirklich lohnt.

ot:
Ich habe mir die technischen Daten des Notebooks mal angeschaut und von der TV-Karte mal abgesehen, hättest du für gerade mal 50 Euro mehr ein neues Gerät bekommen, welches dafür eine schnellere CPU, mehr Arbeitsspeicher und eine größere Festplatte hat. Wenn unbedingt eine TV-Karte benötigt wird, so gibt es ab rund 20 Euro externe Lösungen, wie zum Beispiel einen DVB-T USB-Stick. Insgesamt kann man also kaum von einem "Schnäppchen" sprechen und das das Notebook mal ~1000 Euro gekostet hat ist ja schön und gut, aber das ist halt einige Jahre her und den Neupreis aus 2005 kann man heute halt nicht mehr als Maßstab heranziehen. Insbesondere die Preise für Notebooks sind in den letzten Jahren massiv gefallen. Insofern wäre es sogar das Beste, wenn du das Notebook zurückgeben würdest aber darauf wird sich der Verkäufer (zu recht) nicht einlassen.
 
Hallo Yogi, kannst du mir mal bitte den Link geben, wo man für 50 Euro ein schnelleres Notebook neu bekommt. Ciao newbieman
 
Hallo vielen Dank für den Link, jetzt bin ich bis heute abend offline. Allen einen schönen Sonntag. Ciao newbieman
 
Hallo ich muss noch einmal nerven. Der Verkäufer bietet nun doch die Wandlung an. Er will aber erst das Notebook zurück. Ich meine mal dass es so ist, dass er erst das Geld zurücküberweisen müsste. Weiß jemand, wo das im BGB steht? Ciao newbieman
 
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