Hallo Ihr seid mal wieder Spitze, ich bin richtig sauer auf diesen Verkäufer, so etwas würde ich nie machen. Danke für Eure schnellen Antworten. Sag mal Yogi hast du ein neues Benutzerbild, das ist die Meinung meiner Tochter, der dies sofort aufgefallen ist. Hier ist die Antwort vom Verkäufer und meine Mail zuvor:
Hallo Herr ...., vielen Dank für die Geduld. Ich habe mir nun endlich mal die Zeit genommen, das Notebook zu prüfen. Da meine Frau
auf Grund einer Erkrankung immer wiede in die Klinik muss, bin ich größtenteils mit meiner 10 jährigen Tochter alleine.
Zunächst vielen Dank für die Super Verpackung, besser kann man wohl ein Notebook nicht verpassen. Das Notebook selbst sieht ja fast
noch wie neu aus. Auch funktioniert alles, sodass ich insoweit zufrieden bin.
Es gibt nur zwei Probleme. Es fehlen auf der linken Seite für den Multimediakartenleser und den PCMCIA Kartenanschluss die
jeweiligen Dummys, die das Gerät vor Staub schützen sollen. Diese waren auf jeden Fall im Auslieferungszustand mit dabei. Bitte
senden Sie mir die Dummys noch nach. Dann gibt es noch ein Problem. Sie haben, was Sie sicherlich selbst ärgern wird, vergessen aus
der Fernbedienung die Batterien rauszunehmen. Resultat ist, dass die eine Batterie ausgelaufen ist und somit die Fernbedienung
nicht....
Hallo .....
2.Teil ..nicht mehr verwendet werden kann, da ein Kontakt durch die Batteriesäure hinüber ist. Fotos kann ich Ihnen gerne per Mail
zukommen lassen, bräuchte dann aber die Mailadresse.
Zwar haben Sie Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, das setzt jedoch voraus, dass das Notebook zum Zeitpunkt der Lieferung auch
in Ordnung sein muss. Vielleicht können Sie mir bitte auch insoweit eine funktionierende Fernbedienung, die bei Ebay ja sicherlich
leicht beschaffbar sein müsste, besorgen. Ansonsten ist das Notebook, wie bereits ausgeführt in Ordnung und ich bin damit zufrieden.
MfG ....
Hallo,ich habe das Notebook geschenkt bekommen als es 3 Monate alt war.Kein Ahnung was da fehlt oder nicht.Mehr habe ich nicht.Die Fernbedienung habe ich nie benutzt und auch nie in diese hinneingesehen.Sorry.Ich hatte keine Verwendung für solch ein schwachmatisches Spielzeug.Wenn man es doch will,kann man eine Draht einlöten oder notfalls mit Alufolie flicken.Habe ich schon bei einem Radio gemacht.Gruß Uwe
Hallo Uwe, danke für die Nachricht. Es ist ja schön, dass Sie sich melden. Mit dem Notebook an sich gibt es ja auch keine Probleme, bis auf die fehlenden Dummys, die ich aber schon als Schutz vor Staub gerne haben würde. Ob denn die FB nun "schwachmatisch" ist sei mal dahingestellt. Ich will keinen Streit und keinen Stress und bin auch nach wie vor bereit Sie positiv zu bewerten. Aber ich habe einen Anspruch darauf, dass die Ware auch der Artikelbeschreibung entspricht. Ansonsten hätten Sie die Mängel angeben müssen. Ich sehe daher nicht ein, da irgendetwas anzulöten. Das würden Sie wohl an meiner Stelle auch nicht tun. Ich bin auch kein Streithammel, insoweit verweise ich auf meine Ebaybewertungen.
Wie wollen wir nun verfahren? Entweder Sie besorgen mir die Sachen und senden mir diese bitte nach oder wir einigen uns auf eine angemessene Preisminderung und ich besorge mir die Sachen alleine, was wohl günstiger ist als eine totale Rückabwicklung der Auktion. Bitte versetzen Sie sich in meine Lage und seien Sie fair. Wenn Sie wollen kann ich Bilder als JPEG senden. MfG
Hallo Uwe Ich habe mich jetzt mal kundig gemacht. Ich schlage Ihnen eine Preisminderung von 25 Euro vor. Mit der Anweisung des Geldes wäre die Angelegenheit für mich erledigt, die Kontodaten würde ich Ihnen gesondert mitteilen. Das ist das absolute Minimum, um mir die defekten oder fehlenden Teile bei Ebay oder Medion besorgen zu können. Ansonsten biete ich Ihnen an, binnen einer Frist von 14 Tagen mir die fehlenden bzw. defekten Teile zu beschaffen. Die Fristsetzung ist nach BGB erforderlich. Sie hätten in Ihrer Artikelbeschreibung auf die Mängel hinweisen müssen. Wenn ich einen Artikel dieser Art verkaufe, muss ich diesen auch ordnungsgemäß prüfen. An Hand der Betriebsanleitung wäre es Ihnen ein Leichtes gewesen, die Mängel festzustellen und auf diese hinzuweisen. Schließlich haben Sie ja das Notebook auch nicht 0815 sondern sehr sorgfältig verpackt. Es sollte schon alles fair erledigt werden. Eine Reparatur der FB ist nicht so ohne weiteres möglich, da ein Eindringen der Säure in das Innere nicht ausgeschlossen werden kann.
Wie bereits mehrfach angeboten kann ich Ihnen Bilder zusenden.
Ein schönes Wochenende. MfG
Da Privatverkauf : KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER RÜCKNAHME.So lautet mein letzter Satz.
Sie haben ein Top Gerät (AUFGERÜSTET)für ein mini Preis bekommen und machen jetzt so einen Aufstand.Wenn Sie das Gerät zurückschicken werde ich es nicht annehmen.Wenn doch:können Sie sich 100% darauf verlassen das ich das Gerät prüfen werde und Ihnen den Schaden den ich finde in Rechnung stellen werde.Wenn Sie irgendweche Rückbuchungen von meinem Konto vornehmen,werde ich umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft machen.Wenn Sie meinen mich mit einer negativen Bewertung erpressen zu können,sollten Sie verdammt vorsichtig sei.
Trotzdem schönen Gruß aus dem sonnigen
Hallo Herr ...., also so ist mir nun noch gar nicht passiert, von Ihnen ist ja nun gar kein Einsehen zu erwarten. Ich bin nebenbei
bemerkt selbst.....und kenne mich im Kaufrecht gut aus. Ich habe sicherlich keinen Grund selbst eigenmächtig Geld zurückbuchen zu
lassen.Eine Rückbuchung ist nur bei Lastschriften möglich. Auch halte ich mich an die Rechtsvorschriften. Nun haben Sie mir auch
mitgeteilt, dass Sie die Annahme eines Paketes ablehnen würden. Es ist ja auch nicht mein Ziel gewesen, die Sachen zurückzuschicken.
Allerdings lasse ich mich von Ihnen auch nicht einschüchtern. Selbst wenn ich das Geld zurückgebucht hätte, so wäre damit kein
Straftatbestand erfüllt. Sie können mir glauben, dass ich weiß wovon ich rede. Im Übrigen will ich ja auch das Notebook behalten.
Wenn Sie mir allerdings keine andere Wahl lassen, so werde ich den Kaufvertrag anfechten und das Ganze über meinen Rechtsanwalt. Da
kann ich Ihnen schon jetzt sagen, der Verlierer zahlt die Kosten. Ich möchte mal wissen, wie Sie an meiner Stelle reagiert hätten.
Sie hätten ja die Ware nur prüfen brauchen, bevor Sie diese einstellen. Auch lasse ich mir von Ihnen nicht mit einer Bewertung
drohen, ich bewerte Sie wie ich es für richtig halte. Ich wollte nur, dass Sie die Mängel abstellen, darauf habe ich einen Anspruch
und den werde ich durchsetzen. Ansonsten hätten Sie darauf hinweisen können. Für Sie zur Kenntnis, Sie haben den Kaufvertrag somit
nicht erfüllt. Was anderes wäre es, wenn Sie vorher darauf hingewiesen hätten. dann können Sie mit fehlender Gewährleistung oder
fehlender Sachmangelhaftung kommen, nicht aber wenn Sie den Kaufvertrag nicht erfüllen. Das sollte Ihnen klar sein.
Es bleibt bei meiner Fristsetzung von 14 Tagen, ansonsten geht die Sache über den ordentlichen Rechtsweg weiter. Ich will Ihnen auch
kein Absicht unterstellen, was ja den Tatbestand des Betruges erfüllen würde, aber mangelnde Sorgfalt beim Einstellen des Gerätes.
Hätten Sie sich dies etwas genauer angesehen, wäre das alles zu vermeiden gewesen. Ihr Verhalten ist zumindest grob fahrlässig. Wie
hätten Sie denn reagiert, Sie wären an meiner Stelle wahrscheinlich in die Luft gesprungen vor Freude.
Noch einmal zusammenfassend. Entweder Sie besorgen mir die Teile oder überweisen mir das Geld ansonsten werde ich den Vertrag
anfechten. Ich habe es nur gut gemeint, kenne aber meine Ansprüche und die werde ich durchsetzen. Das können Sie mir glauben. Sie
können mich auch gerne anrufen, um alles in Ruhe besprechen zu können und ich bin bereit Ihnen nach wie vor die Bilder als Beweis zu
übersenden. Meine Telefonnummer ist ....... oder in der Woche ......., tagsüber.
In der Hoffnung, dass wir doch noch eine vernünftige Lösung finden, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
PS. Noch einmal an letzter Stelle. Gewährleistungsauschluss bei Privatverkauf ja, dann muss aber der Artikel auch bei Auslieferung
in dem beschriebenen Zustand gewesen sein, was hier nicht der Fall ist. Sollte ich von Ihnen nichts mehr hören, so geht die Sache
ohne weitere Vorwarnung an meinen Rechtsanwalt.
SO DASS IST DER BISHERIGE SCHRIFTVERKEHR. Alle relevanten persönlichen Daten habe ich mal rausgelassen. Nochmals Dank für Eure Hilfe. Ciao newbieman