[Gelöst] Was passiert, wenn ich einen Rollstuhl ohne Schein schiebe?

chris22bln

Herzlich willkommen!
Hallo, ich bin Chris
Ich hab ne frage bekommen, die ich nicht beantworten kann, leider. Vielleicht könnt ihr mir helfen:
Mein Arbeitskollege fragte mich, warum ich (weil ich nen Rollstuhlkurs gemacht habe und denn dazu passenden Schein habe) eine Person schieben darf und er ohne Schein und Kurs nicht.
Darauf meinte ich, es gibt Gesetze. Nun ist die 2. Frage noch, welches Gesetzt gilt dafür und wo findet man die rechtliche Grundlagen? Ist er haftbar und was passiert im Falle eines Falles, wenn der Person etwas passiert?
Bitte helft mir wenn ihr könnt.

lg chris
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rollstuhl schieben ... Schein ... häää

Das heisst ich müsste erst einen Kurs machen, wenn sich ein Familienmitglied verletzt und dann im Rollstuhl sitzt, und ich Ihn schieben möchte ?

Also, verboten ist es nicht, es hat eher versichungstechnische Gründe, z.B.: bei uns in der Klinik ist es so das z.B.: ein Mitarbeiter der nicht im Pflegedienst oder halt Krankentransport beschäftigt ist, komplett selber für Folgeschäden aufkommt, sollte er einen Patienten beförden (wie auch immer).
 
Ich bin in Hessen auf die Schule gegangen und kann daher selbst nur schwer lesen und schreiben, aber dein Beitrag dürfte 1. wohl nur von den Kryptologen des CIAs zu entschlüsseln sein und 2. bei unserem Boardmitglied chmul wohl eine mittelschwere Herzattacke auslösen. :D

Zum Thema "Rollstuhl" - schau doch einfach mal bei Tante Wiki nach, da steht auch was zu den rechtlichen Aspekten.
 
Hallo und herzlich willkommen im Supernature-Forum! :)

Blacky hat ja schon geantwortet und das muss man ihm hoch anrechnen. Dein Beitrag verzichtet vollkommen auf Satzzeichen und Großbuchstaben. Hinzu kommen noch einige Rechtschreibfehler, die Dir sicher aufgefallen wären, wenn Du den Beitrag vor dem Absenden nochmal durchgelesen hättest.

Wenn Du möchtest, dass Dir jemand hilft, dann solltest Du es ihm nicht unnötig erschweren! ;)
 
Sorry,
aber so ein Unsinn.
Was soll da Passieren.?
Ein Beispiel: Deine Frau/Freundin wie auch immer.
Du Bist im Rollstuhl,(aus Gesundheitlichen Gründen) deine Frau schiebt dich zum Dr.
Unterwegs Kippt der Rollstuhl an einem Bürgersteig um.
Was nun.? Warum sollte Sie dich nicht schieben dürfen.?
Es hat doch nicht jeder einen Schein.!!!
Viele Kinder,Jugendliche Schieben Ihre Großmutter oder Großvater, die haben u brauchen auch keinen Schein.
Sorry, aber das finde ich, geht doch zu weit.
Schein hin , Schein her.
Gruss Jumbo
 
Wahrscheinlich geht es um Personen, die im Krankenpflegebetrieb tätig sind. Leider geht das aus dem Text nicht eindeutig hervor, aber ich meine, da etwas zu erahnen.....

Deswegen habe ich den Text auf's Nötigste verbessert ;).
 
eine kugelschreibermine rollt ja auch übers papier.
wäre es nicht sinnvoll, dafür auch einen schein zu machen?:angel
 
ich wusste gar nicht das es sowas gibt.... Krankenhaus Altenheim... da habe ich regelmäßig Rollstühle geschoben....
 
Tolle Aussagen , aber es ist in hinsicht auf die Krancken und Altenpflege im Beruf bezogen
gemeint.Deshalb auch die Frage da zu.
 
Sorry,:)
aber darüber hättest du Uns Informieren sollen.
Was du leider Verseumt hast.:eek:
 
[...]
Hinzu kommen noch einige Rechtschreibfehler, die Dir sicher aufgefallen wären, wenn Du den Beitrag vor dem Absenden nochmal durchgelesen hättest.

Wenn Du möchtest, dass Dir jemand hilft, dann solltest Du es ihm nicht unnötig erschweren! ;)

Ja genau :) - lieber chmul. Dass „DU (du) - DIR (dir) ...“ wird, lt. neuer Rechtschreibreform "KLEIN" geschrieben ;).

Am Satzanfang natürlich "GROß" :D.
 
Ja genau :) - lieber chmul. Dass „DU (du) - DIR (dir) ...“ wird, lt. neuer Rechtschreibreform "KLEIN" geschrieben ;).

Am Satzanfang natürlich "GROß" :D.
Da bist du nicht auf dem neuesten Stand, das kann man nämlich machen wie man will. Man sollte nur bei einer Variante bleiben, also in einem Brief / Anschreiben nicht mal so und mal so. ;)
 
ot:
Ja!

Ähm - lies bitte in deinem Link weiter:
"Großschreibung
c) Substantivierung, besonders nach Artikel: der Einzelne, als Erster, das Gleiche, des Weiteren, im Allgemeinen ...
Unflektierte Substantive werden auch nach Präpositionen großgeschrieben: auf Deutsch, in Schwarz, für Groß und Klein ..."

Such dir die passende Regel aus. ;) Oder kuck Duden:
 
Zuletzt bearbeitet:
ot:
Der Rollstuhl wird sicherlich drauf Wert legen, ob derjenige, der drinsitzt, oder derjenige, der schiebt, auch ihre Rechtschreibung können ;)
 
ot:
Ja genau :) - lieber chmul. Dass „DU (du) - DIR (dir) ...“ wird, lt. neuer Rechtschreibreform "KLEIN" geschrieben ;).

Das "Dass", das Du hier mit Doppel-s geschrieben hast, wird aber nur mit einem s geschrieben, denn das "das" ist hier ein Artikel ;).

Unglaublich, dass das "dass", das das "das" manchmal ersetzt, so schwer zu beherrschen ist :crazy.
 
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