Gesetzliche Kündigungsfrist

Lord Morra

schläft auf dem Boardsofa
Hey Leute

ich hab ne kurze Frage, an der ich mich iwie tot-google:

Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist eines Vermieters (bei einem Einfamilienhaus, seit 6 Jahren bewohnt)

Danke für Antworten

Gruß Morra :)
 
Per Google in etwa 2 Min gefunden ;)

Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter mindestens drei Monate. Die Frist verlängert sich nach fünf und acht Jahren jeweils um drei Monate. Die maximale Frist für den Vermieter beträgt mithin neun Monate.

In dem Fall also 6 Monate.
 
Ja klar, vor allem wenn man einen Nachmieter mitbringt. Morra fragte aber nach den gesetzlichen Fristen ;)
 
Nachmieter wird nicht unbedingt akzeptiert!;)

Darum nur der Hinweis, es kommt auf den Vermieter an, was er akzeptiert.;)

Ich könnte auch Fälle beschreiben, wo der Vermieter (trotz Pflegefall 30 Jahre Mieter) auf Kündigungsfristen bestanden hat.(n)
 
ok danke soweit
versteh ich das im selben paragraf richtig, dass der mieter 2 monate frist hat?
nicht wir wollen raus, der vermieter will uns eg rausschmeißen weils nen wasserschaden gibt und er das haus so schnell wie möglich verkaufen will^^
 
Oben