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dem Board verfallen
Weil es das derzeitige Verfahren zur Einberufung von Wehrpflichtigen für verfassungswidrig hält, hat das Kölner Verwaltungsgericht die Einberufung zweier Betroffener ausgesetzt. Gleichzeitig wurde das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verständigt, um sich mit der Verfassungsmäßigkeit zu beschäftigen. Das Kölner Gericht hält die Pflichtengleichheit für nicht mehr vorhanden, da "nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist".
Das Bundesverteidigungsministerium verweist auf "gesundheitlichen Faktoren", zudem habe sich das Anforderungsprofil verändert. Der Verteidigungsexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Andreas Weigel, spricht dagegen ebenfalls von "Einberufungswillkür" und fordert:
"Der Verteidigungsminister sollte weniger Energie darauf verwenden, sich Maßnahmen zur Rettung der Wehrpflicht auszudenken, als lieber die konsequente Transformation der Streitkräfte in eine moderne Freiwilligenarmee in Angriff nehmen."
Quelle: Wehrpflicht: Kölner Richter halten Einberufungspraxis für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL
Ich, als entschiedener Wehrpflichtgegner, kann nur hoffen, dass diese Entscheidung die Diskussion in Politik und Öffentlichkeit verstärkt und das BVerfG die Ansicht des Kölner Gerichts teilt.
Das Bundesverteidigungsministerium verweist auf "gesundheitlichen Faktoren", zudem habe sich das Anforderungsprofil verändert. Der Verteidigungsexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Andreas Weigel, spricht dagegen ebenfalls von "Einberufungswillkür" und fordert:
"Der Verteidigungsminister sollte weniger Energie darauf verwenden, sich Maßnahmen zur Rettung der Wehrpflicht auszudenken, als lieber die konsequente Transformation der Streitkräfte in eine moderne Freiwilligenarmee in Angriff nehmen."
Quelle: Wehrpflicht: Kölner Richter halten Einberufungspraxis für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL
Ich, als entschiedener Wehrpflichtgegner, kann nur hoffen, dass diese Entscheidung die Diskussion in Politik und Öffentlichkeit verstärkt und das BVerfG die Ansicht des Kölner Gerichts teilt.